Wiederaufnahme durch neue Tatsachen oder Beweismittel: Was zählt wirklich als neu?
Voraussetzungen des § 359 Nummer 5 StPO, Neuheit, Eignung und notwendige konkrete Darlegung für rechtskräftig Verurteilte.
Ratgeber lesenWelche gesetzlichen Gründe die Rechtskraft durchbrechen, wie ein Wiederaufnahmeantrag vorbereitet wird und wie Zulässigkeit, Beweisaufnahme und neue Hauptverhandlung ablaufen.
Eine Wiederaufnahme ist nur aus gesetzlich bestimmten Gründen möglich. Der Antrag muss formgerecht einen konkreten Grund und geeignete Beweismittel darlegen; danach folgen getrennte Prüfungen von Zulässigkeit und Begründetheit. Selbst ein zulässiger Antrag stoppt die Vollstreckung nicht automatisch.
Diese Leitartikel ordnen das Gesamtproblem ein. Die anschließenden Ratgeber beantworten jeweils eine engere Nutzerfrage.
Voraussetzungen des § 359 Nummer 5 StPO, Neuheit, Eignung und notwendige konkrete Darlegung für rechtskräftig Verurteilte.
Ratgeber lesenDie Stufen vom formgerechten Antrag über Beweisaufnahme bis zur erneuten Hauptverhandlung und mögliche Aussetzung der Vollstreckung.
Ratgeber lesenFristbeginn nach der Urteilsverkündung, zuständiges Gericht, schriftliche Einlegung und Besonderheiten bei Abwesenheit.
Ratgeber lesenWarum ein Rechtsmittelverzicht regelmäßig sofortige Rechtskraft herbeiführt, wann er unzulässig ist und weshalb spontane Erklärungen vermieden werden sollten.
Ratgeber lesenNeue Tatsachen, manipulierte Urkunden, falsche Aussagen, Amtspflichtverletzungen und eine festgestellte Menschenrechtsverletzung.
Voraussetzungen des § 359 Nummer 5 StPO, Neuheit, Eignung und notwendige konkrete Darlegung für rechtskräftig Verurteilte.
Ratgeber lesenWann eine im Strafprozess als echt behandelte unechte oder verfälschte Urkunde eine Wiederaufnahme nach § 359 Nummer 1 StPO tragen kann.
Ratgeber lesenVoraussetzungen des § 359 Nummer 2 StPO bei falscher Zeugenaussage oder pflichtwidrigem Sachverständigengutachten.
Ratgeber lesenWann eine Straftat eines mitwirkenden Richters oder Schöffen den Wiederaufnahmegrund des § 359 Nummer 3 StPO erfüllt.
Ratgeber lesenVoraussetzungen der Wiederaufnahme nach § 359 Nummer 6 StPO bei einer vom EGMR festgestellten Menschenrechtsverletzung.
Ratgeber lesenWiederaufnahme zuungunsten, ausgeschlossene bloße Strafneubemessung, Nachweis einer behaupteten Straftat und Antrag nach Tod oder Vollstreckung.
Enge aktuelle Grenzen der Wiederaufnahme zuungunsten eines Freigesprochenen nach § 362 StPO und Nichtigkeit der früheren Nummer 5.
Ratgeber lesenWarum § 363 StPO eine Wiederaufnahme allein für eine andere Strafbemessung oder wegen § 21 StGB ausschließt.
Ratgeber lesenZulässigkeitsanforderung des § 364 StPO bei Fälschung, Falschaussage oder strafbarer Amtspflichtverletzung.
Ratgeber lesenFortbestehende Wiederaufnahmemöglichkeit und antragsberechtigte Angehörige nach § 361 StPO.
Ratgeber lesenVerteidigerbestellung, gezielte Vorermittlungen, Vollstreckungsfrage, Antragsform, Darlegung und zuständiges Gericht.
Wann das Gericht nach § 364a StPO für ein bereits betriebenes Wiederaufnahmeverfahren einen Verteidiger bestellt.
Ratgeber lesenVoraussetzungen der vorbereitenden Verteidigerbestellung nach § 364b StPO für gezielte Nachforschungen.
Ratgeber lesenKeine automatische Hemmung nach § 360 StPO und gesonderter Antrag auf Aufschub oder Unterbrechung der Vollstreckung.
Ratgeber lesenAnwaltlich unterzeichnete Schrift oder Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle nach § 366 Absatz 2 StPO.
Ratgeber lesenKonkrete Verbindung von gesetzlichem Grund, Tatsachen, Beweismitteln und möglicher Urteilsfolge nach §§ 366 und 368 StPO.
Ratgeber lesenZuständigkeit eines anderen gleichrangigen Gerichts nach § 140a GVG und zulässige Einreichung nach § 367 StPO.
Ratgeber lesenZulässigkeitsentscheidung, Beweisaufnahme, Begründetheit, sofortiger Freispruch, Beschwerde und Entscheidung nach neuer Hauptverhandlung.
Erste gerichtliche Prüfungsstufe nach § 368 StPO: Form, gesetzlicher Grund und geeignetes Beweismittel.
Ratgeber lesenRichterliche Beweiserhebung, Anwesenheitsrechte und abschließende Erklärungsfrist nach § 369 StPO.
Ratgeber lesenGenügende Bestätigung des Wiederaufnahmegrundes und gerichtliche Entscheidung nach § 370 StPO.
Ratgeber lesenWann § 371 StPO nach erfolgreicher Wiederaufnahme eine sofortige Aufhebung und Freisprechung ermöglicht.
Ratgeber lesenAnfechtbare Entscheidungen und besondere Grenze für die Staatsanwaltschaft nach § 372 StPO.
Ratgeber lesenEntscheidungsrahmen der neuen Hauptverhandlung und Schutz vor Schlechterstellung nach § 373 StPO.
Ratgeber lesenWeitere Beweis- und Verfahrensfragen finden Sie in der übergeordneten Themenwelt.
Rechtsbehelfe & RechtsmittelDie Kanzlei Chilcott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. In akuten Situationen können Sie die Kanzlei direkt erreichen.