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Vertiefender Themencluster

Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Strafverfahrens

Welche gesetzlichen Gründe die Rechtskraft durchbrechen, wie ein Wiederaufnahmeantrag vorbereitet wird und wie Zulässigkeit, Beweisaufnahme und neue Hauptverhandlung ablaufen.

24 klar abgegrenzte RatgeberVom Überblick bis zur speziellen Verfahrensfrage
Leitfrage

Wann kann ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren neu aufgerollt werden?

Eine Wiederaufnahme ist nur aus gesetzlich bestimmten Gründen möglich. Der Antrag muss formgerecht einen konkreten Grund und geeignete Beweismittel darlegen; danach folgen getrennte Prüfungen von Zulässigkeit und Begründetheit. Selbst ein zulässiger Antrag stoppt die Vollstreckung nicht automatisch.

Zuerst orientieren

Die Grundlagen dieses Themenclusters.

Diese Leitartikel ordnen das Gesamtproblem ein. Die anschließenden Ratgeber beantworten jeweils eine engere Nutzerfrage.

01

Gesetzliche Wiederaufnahmegründe

Neue Tatsachen, manipulierte Urkunden, falsche Aussagen, Amtspflichtverletzungen und eine festgestellte Menschenrechtsverletzung.

02

Rechtskraft und Grenzen

Wiederaufnahme zuungunsten, ausgeschlossene bloße Strafneubemessung, Nachweis einer behaupteten Straftat und Antrag nach Tod oder Vollstreckung.

03

Vorbereitung, Form und Zuständigkeit

Verteidigerbestellung, gezielte Vorermittlungen, Vollstreckungsfrage, Antragsform, Darlegung und zuständiges Gericht.

04

Gerichtliche Prüfung und neue Hauptverhandlung

Zulässigkeitsentscheidung, Beweisaufnahme, Begründetheit, sofortiger Freispruch, Beschwerde und Entscheidung nach neuer Hauptverhandlung.

Kontakt zur herausgebenden Kanzlei

Wenn es um Ihren Fall geht, zählt die konkrete Prüfung.

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