Nein. Der Wiederaufnahmeantrag stoppt die Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils nicht automatisch. Das Wiederaufnahmegericht kann nach § 360 Absatz 2 StPO aber einen Aufschub oder eine Unterbrechung anordnen. Dafür ist regelmäßig ein eigener, konkret begründeter Antrag erforderlich.
Das Wichtigste in Kürze
- § 360 Absatz 1 erhält trotz des außerordentlichen Rechtsbehelfs die Vollstreckbarkeit des rechtskräftigen Urteils. Antragstellung, Zulässigkeitsprüfung und Beweiserhebung ändern daran ohne gerichtliche Entscheidung nichts.
- Ein Eilantrag wird nicht nur mit dem Wiederaufnahmevorbringen wiederholt. Er stellt Stand und Dauer der Vollstreckung, konkrete irreversible Nachteile, Beweislage und besondere Dringlichkeit gesondert dar.
- Die Erwartung einer automatischen Aussetzung kann zu Strafantritts- oder Bewährungsverstößen führen. Umgekehrt rechtfertigt die bloße Belastung durch Vollstreckung noch keine positive Entscheidung nach Absatz 2.
- Wiederaufnahme durchbricht Rechtskraft nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
Rechtlicher Rahmen
§ 360 Absatz 1 erhält trotz des außerordentlichen Rechtsbehelfs die Vollstreckbarkeit des rechtskräftigen Urteils. Antragstellung, Zulässigkeitsprüfung und Beweiserhebung ändern daran ohne gerichtliche Entscheidung nichts.
Absatz 2 eröffnet dem Gericht Ermessen für Aufschub vor Vollstreckungsbeginn oder Unterbrechung einer laufenden Vollstreckung. Dabei sind Tragfähigkeit des Wiederaufnahmeantrags, drohende Nachteile und Vollstreckungsinteressen nachvollziehbar gegeneinander abzuwägen.
Praktische Bedeutung für Verurteilte
Ein Eilantrag wird nicht nur mit dem Wiederaufnahmevorbringen wiederholt. Er stellt Stand und Dauer der Vollstreckung, konkrete irreversible Nachteile, Beweislage und besondere Dringlichkeit gesondert dar.
Vollstreckungsbehörde, zuständiges Gericht und bereits bestimmte Termine müssen früh festgestellt werden. Bis zu einer positiven Entscheidung bleiben Ladungen und Weisungen grundsätzlich verbindlich.
- Vollstreckungsstand und Termine feststellen.
- Gesonderten Antrag nach § 360 Absatz 2 formulieren.
- Erfolgsaussicht und konkrete Nachteile belegen.
- Bis zur Entscheidung Pflichten weiter beachten.
Typische Fehler, Risiken und Grenzen
Die Erwartung einer automatischen Aussetzung kann zu Strafantritts- oder Bewährungsverstößen führen. Umgekehrt rechtfertigt die bloße Belastung durch Vollstreckung noch keine positive Entscheidung nach Absatz 2.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 5. September 2026; bei unmittelbar drohender Vollstreckung ist unverzügliche Einzelfallprüfung notwendig.
Häufige Folgefragen
Was sollte zuerst geprüft werden?
Vollstreckungsstand und Termine feststellen.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Benötigt werden regelmäßig das vollständige rechtskräftige Urteil, die maßgeblichen Altakten, der konkrete Wiederaufnahmegrund und belastbare Nachweise für jedes angebotene Beweismittel.
Ersetzt diese Seite individuelle Rechtsberatung?
Nein. Wiederaufnahmeverfahren haben strenge Form-, Darlegungs- und Beweisanforderungen; Erfolgsaussichten lassen sich nur anhand des konkreten Urteils und der vollständigen Akte beurteilen.
Amtliche Quellen
Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Strafverfahrens
Wann kann ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren neu aufgerollt werden?
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