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Wie läuft die Beweisaufnahme im Wiederaufnahmeverfahren?

Richterliche Beweiserhebung, Anwesenheitsrechte und abschließende Erklärungsfrist nach § 369 StPO.

Kurzantwort

Nach einem zulässigen Antrag lässt das Wiederaufnahmegericht die angebotenen Beweise erheben, soweit das erforderlich ist. Es kann damit einen Richter beauftragen. Staatsanwaltschaft, Angeklagter und Verteidiger dürfen bei Zeugen-, Sachverständigen- und Augenscheinbeweisen grundsätzlich anwesend sein; nach Abschluss erhalten beide Seiten eine Frist zur Erklärung.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 369 regelt das sogenannte Probationsverfahren. Das Gericht bestimmt den erforderlichen Umfang und kann Zeugen oder Sachverständige eidlich vernehmen lassen. Die Beweisaufnahme dient der Prüfung, ob die behaupteten Gründe genügende Bestätigung finden.
  • Vor dem Termin werden Beweisthema, frühere Aussage, neue Unterlagen und mögliche Fragen vorbereitet. Anwesenheitsmitteilungen sind sofort zu prüfen; ein Verteidiger kann die Einhaltung der Beteiligungsrechte und eine vollständige Dokumentation sichern.
  • Die Zulassung des Antrags bedeutet noch keinen Erfolg in der Sache. Auch eine bestätigte Einzelbehauptung reicht nicht, wenn sie den gesetzlichen Grund oder dessen Entscheidungseinfluss nicht trägt.
  • Wiederaufnahme durchbricht Rechtskraft nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.

Rechtlicher Rahmen

§ 369 regelt das sogenannte Probationsverfahren. Das Gericht bestimmt den erforderlichen Umfang und kann Zeugen oder Sachverständige eidlich vernehmen lassen. Die Beweisaufnahme dient der Prüfung, ob die behaupteten Gründe genügende Bestätigung finden.

Absatz 3 sichert Beteiligungsrechte bei bestimmten richterlichen Beweiserhebungen und enthält für inhaftierte Angeklagte eine begrenzte Ausnahme. Nach Absatz 4 sind Staatsanwaltschaft und Angeklagter nach Schluss der Beweisaufnahme zu weiterer Erklärung aufzufordern.

Praktische Bedeutung für Verurteilte

Vor dem Termin werden Beweisthema, frühere Aussage, neue Unterlagen und mögliche Fragen vorbereitet. Anwesenheitsmitteilungen sind sofort zu prüfen; ein Verteidiger kann die Einhaltung der Beteiligungsrechte und eine vollständige Dokumentation sichern.

In der abschließenden Erklärung werden Ergebnis, Bestätigung des Wiederaufnahmegrundes und Einfluss auf das frühere Urteil zusammengeführt. Widersprüche oder unerledigte Beweisanträge sind konkret zu benennen.

  • Beweisthemen und Fragen vorbereiten.
  • Anwesenheitsrechte rechtzeitig geltend machen.
  • Beweisergebnis vollständig dokumentieren.
  • Abschließende Erklärung fristgerecht einreichen.

Typische Fehler, Risiken und Grenzen

Die Zulassung des Antrags bedeutet noch keinen Erfolg in der Sache. Auch eine bestätigte Einzelbehauptung reicht nicht, wenn sie den gesetzlichen Grund oder dessen Entscheidungseinfluss nicht trägt.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 5. September 2026; Teilnahme, Fragerechte und weitere Beweisanträge hängen von der konkreten Beweiserhebung ab.

Häufige Folgefragen

Was sollte zuerst geprüft werden?

Beweisthemen und Fragen vorbereiten.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Benötigt werden regelmäßig das vollständige rechtskräftige Urteil, die maßgeblichen Altakten, der konkrete Wiederaufnahmegrund und belastbare Nachweise für jedes angebotene Beweismittel.

Ersetzt diese Seite individuelle Rechtsberatung?

Nein. Wiederaufnahmeverfahren haben strenge Form-, Darlegungs- und Beweisanforderungen; Erfolgsaussichten lassen sich nur anhand des konkreten Urteils und der vollständigen Akte beurteilen.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 369 StPO – BeweisaufnahmeAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 370 StPO – BegründetheitsentscheidungAmtliche Quelle ↗
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