Ein Wissensportal von Rechtsanwalt Markus Chilcott

Bundesweit tätige Strafverteidigerkanzlei
Qualität vor Quantität

So entsteht belastbares Strafrechtswissen.

Jede veröffentlichte Seite beantwortet eine konkrete Frage von Beschuldigten, erklärt die rechtlichen Grundlagen und weist die maßgeblichen amtlichen Quellen aus.

Stand: 7. September 2026Öffentliches Redaktions- und Korrekturstatut

1. Beschuldigtenorientierung

Jeder Beitrag beginnt bei einer realen Frage oder Verfahrenslage. Paragraphen und juristische Begriffe werden nur soweit eingesetzt, wie sie für die zutreffende Erklärung erforderlich sind. Die kurze Antwort steht vor der Vertiefung.

2. Voraussetzungen für eine Veröffentlichung

Eine Wissensseite wird nur veröffentlicht, wenn sie:

  • eine konkrete Frage vollständig und ohne unnötige Wiederholungen beantwortet,
  • substanziellen eigenen juristischen und praktischen Mehrwert bietet,
  • amtliche Primärquellen punktgenau nennt,
  • verantwortlichen Herausgeber, Rechtsstand und redaktionellen Status sichtbar macht,
  • mit den passenden Themen und weiterführenden Fragen verknüpft ist,
  • die fachliche, sprachliche und technische Qualitätsprüfung bestanden hat.

3. Quellenstandard

Rechtsaussagen stützen sich vorrangig auf konsolidierte Gesetze des Bundes, Bundesgesetzblatt, amtliche Gerichtsentscheidungen, Rechtsprechung im Internet, EUR-Lex und amtliche Landesportale. Kommentare, Fachaufsätze und andere Sekundärquellen können die Recherche vertiefen, ersetzen aber nicht die Prüfung der Primärquelle.

4. Prüfintensität

PrüfbedarfBeispielePrüfung
Besonders hochFristen, Haft, Durchsuchung, Aussage- und BeweisstrategieVertiefte Quellen- und Plausibilitätsprüfung, kurzfristige erneute Prüfung
HochDelikte, Sanktionen, VerfahrensabschnitteQuellen-, Konsistenz-, fachliche und sprachliche Prüfung
RegelmäßigGrundbegriffe und stabile StrukturfragenDokumentierte redaktionelle Qualitätsprüfung

5. Aktualität

Besonders sensible Beiträge werden spätestens quartalsweise, übrige Fachbeiträge halbjährlich oder jährlich überprüft. Änderungen von Normen oder Leitentscheidungen lösen eine außerplanmäßige Überprüfung aus. Das sichtbare Prüfdatum wird nur nach einer erneuten inhaltlichen Kontrolle geändert.

6. Einsatz von KI

Bei der Erstellung und Überarbeitung der Texte wird KI eingesetzt. Neue und wesentlich geänderte juristische Inhalte erhalten eine vom Verfassen getrennte Quellen- und Gegenprüfung. Eine KI-gestützte Gegenprüfung ist keine persönliche anwaltliche Prüfung oder Freigabe. Eine solche wird nur ausgewiesen, wenn sie tatsächlich stattgefunden hat. Normen, Aktenzeichen und Zitate müssen unmittelbar an der amtlichen Quelle nachvollziehbar sein.

7. Werbung und Kanzleihinweise

Das Wissensangebot steht im Vordergrund. Hinweise auf die Kanzlei sind als solche erkennbar, vom Fachinhalt optisch getrennt und enthalten keine Erfolgsgarantien. Allgemeine Information wird nicht als individuelle Rechtsberatung dargestellt.

8. Fehler und Korrekturen

Hinweise auf mögliche Fehler werden dokumentiert, anhand der Primärquellen geprüft und bei Bedarf transparent korrigiert. Für dringende Korrekturhinweise steht ein eigener Meldeweg bereit.

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