Ein Wissensportal von Rechtsanwalt Markus Chilcott

Bundesweit tätige Strafverteidigerkanzlei
Vertiefender Themencluster

Schlussvorträge, Urteilsberatung und Strafurteil

Wie die Beweisaufnahme endet, welche Schlussrechte Angeklagte haben und wie Beratung, Verkündung und schriftliche Urteilsgründe kontrolliert werden.

27 klar abgegrenzte RatgeberVom Überblick bis zur speziellen Verfahrensfrage
Leitfrage

Was passiert vom Schluss der Beweisaufnahme bis zum schriftlichen Urteil?

Nach der Beweisaufnahme folgen die Schlussvorträge und das persönliche letzte Wort. Erst danach berät das Gericht. Urteilsformel, Verkündung, schriftliche Gründe, Absetzungsfrist und Unterschriften unterliegen jeweils eigenen Regeln, die für ein Rechtsmittel getrennt geprüft werden müssen.

Zuerst orientieren

Die Grundlagen dieses Themenclusters.

Diese Leitartikel ordnen das Gesamtproblem ein. Die anschließenden Ratgeber beantworten jeweils eine engere Nutzerfrage.

01

Schluss der Beweisaufnahme und Schlussvorträge

Abschluss, Reihenfolge, Verteidigerplädoyer, Erwiderung und erneute Schlussrechte nach einem Wiedereintritt.

02

Persönliches letztes Wort

Eigenes Schlussrecht des Angeklagten, Wiederholung nach Wiedereintritt und Besonderheiten bei mehreren Angeklagten.

03

Beratung und Abstimmung

Beratungsgeheimnis, Rolle der Schöffen und erforderliche Mehrheit für nachteilige Entscheidungen.

04

Urteilsformel und Verkündung

Verbindlicher Tenor, Eröffnung der Gründe und besondere Frist für einen gesonderten Verkündungstermin.

05

Schriftliche Gründe und Absetzung

Inhalt bei Verurteilung und Freispruch, abgekürzte Gründe, Absetzungsfrist, Unterschriften und Berichtigung.

Kontakt zur herausgebenden Kanzlei

Wenn es um Ihren Fall geht, zählt die konkrete Prüfung.

Die Kanzlei Chilcott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. In akuten Situationen können Sie die Kanzlei direkt erreichen.

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