Jugendstrafrecht: Rechte und Folgen für Jugendliche und Heranwachsende
Wann Jugendstrafrecht gilt, welche Rolle Reife und Erziehung spielen und welche besonderen Einstellungen, Sanktionen und Verteidigungsrechte bestehen.
Ratgeber lesenOrientierung für Jugendliche, Heranwachsende und Eltern zu Verteidigung, Jugendgericht, Einstellung und Rechtsfolgen.
Die Ratgeber begleiten die Prüfung von Alter und Reife, die Beteiligung von Eltern und Jugendgerichtshilfe sowie das Verfahren vor dem Jugendgericht bis zu Rechtsfolgen, Rechtsmitteln und Registerfragen.
Diese Leitartikel ordnen das Gesamtproblem ein. Die anschließenden Ratgeber beantworten jeweils eine engere Nutzerfrage.
Wann Jugendstrafrecht gilt, welche Rolle Reife und Erziehung spielen und welche besonderen Einstellungen, Sanktionen und Verteidigungsrechte bestehen.
Ratgeber lesenBestellungsgründe nach §§ 68 bis 68b JGG, früher Bestellungszeitpunkt und Ausnahmen vor Vernehmungen.
Ratgeber lesenStrafmündigkeit und die Einordnung von Jugendlichen und Heranwachsenden.
Warum bei 14- bis 17-Jährigen neben dem Alter die konkrete Einsichts- und Steuerungsreife nach § 3 JGG geprüft werden muss.
Ratgeber lesenWelche persönliche Entwicklung und welche Art der Tat bei 18- bis 20-Jährigen über Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht entscheiden.
Ratgeber lesenGespräche, Berichte und Beteiligungsrechte im Jugendstrafverfahren.
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe, Inhalt ihrer Nachforschungen und ein sicherer Umgang mit Angaben zur Person und zum Tatvorwurf.
Ratgeber lesenAnhörung, Anwesenheit, Verteidigerwahl und Rechtsmittel der Erziehungsberechtigten sowie Ausschluss- und Konfliktlagen.
Ratgeber lesenDiversion, Einstellung nach Anklage, Untersuchungshaft und besondere Verfahrensformen.
Die drei Einstellungswege vor Anklage, geeignete erzieherische Maßnahmen und Folgen für das Erziehungsregister.
Ratgeber lesenEinstellungsmöglichkeiten nach Anklage, vorläufige Erfüllungsfrist, Zustimmung der Staatsanwaltschaft und Rechtskraftwirkung.
Ratgeber lesenSubsidiarität, Verhältnismäßigkeit, Haftvermeidung, Sonderregeln für unter 16-Jährige und besondere Beschleunigung nach § 72 JGG.
Ratgeber lesenGrundsatz der Nichtöffentlichkeit, zugelassene Begleitpersonen und Besonderheiten bei mitangeklagten Heranwachsenden oder Erwachsenen.
Ratgeber lesenVoraussetzungen, Ablehnung, mündliche Verhandlung und Grenzen des vereinfachten Verfahrens nach §§ 76 bis 78 JGG.
Ratgeber lesenSachliche Zuständigkeit nach §§ 39 bis 41 JGG und ihre Bedeutung für Besetzung, mögliche Rechtsfolgen und Verteidigung.
Ratgeber lesenWeisungen, Auflagen, Arrest, Jugendstrafe und die Entscheidung über Bewährung.
Zweck, Arten und Grenzen von Weisungen sowie Hilfe zur Erziehung nach §§ 9 bis 12 JGG.
Ratgeber lesenVoraussetzungen und Unterschiede der Zuchtmittel nach §§ 13 bis 16 JGG sowie ihre Register- und Vollstreckungsfolgen.
Ratgeber lesenFormen, Dauer und Bedeutung des Jugendarrests als freiheitsentziehendes Zuchtmittel nach § 16 JGG.
Ratgeber lesenDie zwei Anordnungsgründe des § 17 Absatz 2 JGG und die besonderen Anforderungen an Feststellungen und Begründung.
Ratgeber lesenStrafrahmen nach §§ 18 und 105 Absatz 3 JGG, Unterschiede zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden und Bedeutung der Erziehungsbemessung.
Ratgeber lesenAussetzung von Jugendstrafe, Bewährungszeit, Weisungen, Bewährungshilfe und Widerrufsrisiken nach §§ 21 bis 26a JGG.
Ratgeber lesenWann das Gericht die Entscheidung über Bewährung zurückstellen darf, welche Fristen gelten und worauf es in der Zwischenzeit ankommt.
Ratgeber lesenAnfechtung einer Entscheidung und Eintragungen im Erziehungsregister.
Beschränkte Anfechtung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln, Wahl zwischen Berufung und Revision und Rechte der Eltern.
Ratgeber lesenEintragungen nach § 60 BZRG, begrenzte Auskunft, Entfernung mit 24 Jahren und Abgrenzung zu Führungszeugnis und Zentralregister.
Ratgeber lesenWeitere Beweis- und Verfahrensfragen finden Sie in der übergeordneten Themenwelt.
Besondere BeschuldigtenlagenDie Kanzlei Chilcott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. In akuten Situationen können Sie die Kanzlei direkt erreichen.