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Dauer der Jugendstrafe: Welche Mindest- und Höchstgrenzen gelten?

Strafrahmen nach §§ 18 und 105 Absatz 3 JGG, Unterschiede zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden und Bedeutung der Erziehungsbemessung.

Kurzantwort

Jugendstrafe beträgt mindestens sechs Monate. Bei Jugendlichen liegt das Höchstmaß grundsätzlich bei fünf Jahren, bei bestimmten schweren Verbrechen bei zehn Jahren. Für Heranwachsende beträgt das Höchstmaß zehn Jahre; bei Mord kann es unter den Voraussetzungen des § 105 Absatz 3 JGG 15 Jahre betragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mindestdauer beträgt sechs Monate.
  • Für Jugendliche gelten grundsätzlich fünf, ausnahmsweise zehn Jahre als Höchstmaß.
  • Für Heranwachsende gelten zehn, bei Mord ausnahmsweise 15 Jahre.
  • Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht unmittelbar.

Eigene Strafrahmen des Jugendgerichtsgesetzes

§ 18 JGG setzt die Jugendstrafe auf mindestens sechs Monate und grundsätzlich höchstens fünf Jahre fest. Bei einem Verbrechen, für das das allgemeine Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren androht, steigt das Höchstmaß für Jugendliche auf zehn Jahre. Die allgemeinen Strafrahmen gelten im Übrigen nicht.

Für Heranwachsende bestimmt § 105 Absatz 3 JGG ein Höchstmaß von zehn Jahren. Bei Mord kann es 15 Jahre betragen, wenn zehn Jahre wegen besonderer Schwere der Schuld nicht ausreichen. Die konkrete Dauer soll nach § 18 Absatz 2 die erforderliche erzieherische Einwirkung ermöglichen; Tat und Schuld setzen zugleich Grenzen.

Dauer aus Tat und Entwicklung herleiten

Eine seriöse Prognose darf nicht nur vom Deliktsnamen ausgehen. Tatbeitrag, Reife, Nachtatverhalten, bisherige Entwicklung, frühere Maßnahmen und realistische Alternativen müssen aus der Akte und aktuellen Unterlagen zusammengeführt werden.

Schon vor der Hauptverhandlung sollten positive Entwicklungen belastbar dokumentiert werden. Zugleich ist zu prüfen, ob überhaupt ein Anordnungsgrund nach § 17 JGG besteht; erst danach stellt sich die Frage der Dauer.

  • Jugendlicher oder Heranwachsender abgrenzen.
  • Anordnungsgrund nach § 17 zuerst prüfen.
  • Aktuelle Entwicklung belegen.
  • Bewährungsfähigkeit gesondert bewerten.

Höchstmaß ist keine konkrete Straferwartung

Das gesetzliche Höchstmaß sagt nicht, welche Strafe im konkreten Fall wahrscheinlich ist. Ebenso wenig bedeutet Jugendstrafrecht stets eine niedrigere Sanktion als Erwachsenenstrafrecht.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 18. August 2026. Jede Strafmaßbewertung erfordert eine individuelle Prüfung von Schuldspruch, Anordnungsgrund und Entwicklung.

Häufige Folgefragen

Was ist die kürzeste Jugendstrafe?

Sechs Monate.

Kann ein Jugendlicher 15 Jahre Jugendstrafe erhalten?

§ 105 Absatz 3 betrifft Heranwachsende. Für Jugendliche liegt das Höchstmaß nach § 18 höchstens bei zehn Jahren.

Gelten die Strafrahmen des StGB?

Nicht unmittelbar. § 18 Absatz 1 Satz 3 schließt die allgemeinen Strafrahmen aus; Tatgewicht und Schuld bleiben für die Bemessung relevant.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 18 JGG – Dauer der JugendstrafeAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 105 JGG – HeranwachsendeAmtliche Quelle ↗
  3. 03§ 17 JGG – VoraussetzungenAmtliche Quelle ↗
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