Jugendarrest ist ein Zuchtmittel und keine Jugendstrafe, entzieht aber tatsächlich die Freiheit. Freizeitarrest umfasst eine oder zwei wöchentliche Freizeiten, Kurzarrest wird in entsprechenden zusammenhängenden Tagen vollzogen, und Dauerarrest beträgt eine bis vier Wochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Jugendarrest ist Freiheitsentzug unterhalb der Jugendstrafe.
- § 16 unterscheidet drei Arrestformen.
- Dauerarrest dauert mindestens eine und höchstens vier Wochen.
- Warnschussarrest neben ausgesetzter Jugendstrafe folgt zusätzlichen Voraussetzungen.
Drei Arrestformen mit realem Freiheitsentzug
Nach § 16 JGG wird Freizeitarrest auf eine oder zwei wöchentliche Freizeiten bemessen. Kurzarrest kann stattdessen zusammenhängend vollzogen werden, wenn dies erzieherisch zweckmäßig ist und Ausbildung oder Arbeit nicht beeinträchtigt; zwei Tage entsprechen einer Freizeit. Dauerarrest reicht von einer bis zu vier Wochen.
§ 16a JGG ermöglicht unter besonderen Voraussetzungen Jugendarrest neben einer zur Bewährung ausgesetzten oder vorbehaltenen Jugendstrafe. Davon zu unterscheiden ist Ungehorsamsarrest wegen schuldhafter Nichtbefolgung von Weisungen oder Auflagen. Für Vollstreckung, Anrechnung und spätes Absehen gelten eigene Regeln.
Vollzug, Anrechnung und Alltag prüfen
Das Gericht muss wissen, welche Schul-, Ausbildungs-, Arbeits- oder Behandlungszeiten betroffen wären. Bei der Arrestform können konkrete Termindaten und erzieherische Belastungen relevant sein. Bereits erlittene Freiheitsentziehung ist gesondert auf ihre Anrechnung zu prüfen.
Nach Rechtskraft sollten Ladung, Vollzugsort und Beginn nicht ignoriert werden. Neue erzieherisch bedeutsame Umstände können für Vollstreckungsentscheidungen wichtig sein, müssen aber sofort und belegt vorgetragen werden.
- Arrestform und genaue Dauer prüfen.
- Schule, Arbeit und Gesundheit belegen.
- Fristen und Ladung beachten.
- Anrechnung und Vollstreckung prüfen lassen.
Arrest nicht verharmlosen oder mit Jugendstrafe verwechseln
Jugendarrest ist keine bloße Wochenendauflage; er bedeutet staatlichen Freiheitsentzug und kann Ausbildung sowie psychische Stabilität belasten. Zugleich darf er nicht mit einer Jugendstrafe samt deren weitergehenden Rechtsfolgen gleichgesetzt werden.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 18. August 2026. Rechtsmittel und Vollstreckungsfragen sind fristgebunden und einzelfallabhängig.
Häufige Folgefragen
Wie lange dauert Dauerarrest?
Mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen.
Ist Jugendarrest eine Jugendstrafe?
Nein. Er ist ein Zuchtmittel, entzieht aber tatsächlich die Freiheit.
Kann Arrest zur Bewährung ausgesetzt werden?
Die Vollstreckung des Jugendarrests wird grundsätzlich nicht zur Bewährung ausgesetzt; andere Vollstreckungsentscheidungen sind davon zu unterscheiden.
Amtliche Quellen
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