§ 68 JGG erweitert und konkretisiert die notwendige Verteidigung für Jugendliche. Ein Pflichtverteidiger ist insbesondere nötig, wenn dies auch bei Erwachsenen der Fall wäre, Elternrechte entzogen sind, eine Jugendstrafe oder bestimmte Unterbringungen zu erwarten sind oder ein Entwicklungsgutachten eine Unterbringung erfordern könnte. Die Bestellung soll grundsätzlich vor der ersten Vernehmung erfolgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bestellungsgründe der StPO gelten über § 68 Nummer 1 JGG mit.
- Erwartete Jugendstrafe löst notwendige Verteidigung aus.
- Die Bestellung erfolgt grundsätzlich vor Vernehmung oder Gegenüberstellung.
- Dringende Ausnahmen nach § 68b JGG sind eng begrenzt.
Besonderer Schutz durch §§ 68 bis 68b JGG
§ 68 JGG nennt fünf Fallgruppen. Dazu gehören die notwendige Verteidigung nach den Erwachsenenregeln, entzogene Elternrechte, bestimmte Ausschlüsse der Eltern, eine mögliche Unterbringung zur Begutachtung und die Erwartung von Jugendstrafe, Aussetzung ihrer Verhängung oder psychiatrischer beziehungsweise suchttherapeutischer Unterbringung.
Nach § 68a JGG ist der Verteidiger in Fällen notwendiger Verteidigung grundsätzlich spätestens vor einer Vernehmung oder Gegenüberstellung zu bestellen. § 68b gestattet ein Vorgehen ohne vorherige Bestellung nur zur Abwehr schwerwiegender Gefahren oder bei zwingendem Soforthandeln zum Schutz eines schweren Strafverfahrens. Das Recht, jederzeit einen Wahlverteidiger zu befragen, bleibt bestehen.
Bestellungsgrund und Zeitpunkt sofort prüfen
Entscheidend ist nicht erst die Anklage, sondern wann ein Bestellungsgrund erkennbar wird. Haft, Verbrechensvorwurf, erwartete Jugendstrafe, schwierige Beweislage oder eingeschränkte Selbstverteidigungsfähigkeit sollten früh dokumentiert und gegenüber Gericht oder Staatsanwaltschaft geltend gemacht werden.
Der Jugendliche kann grundsätzlich einen geeigneten Verteidiger benennen. Vor einer polizeilichen Aussage sollte geklärt werden, ob bereits notwendige Verteidigung vorliegt und ob die Vernehmung bis zur Anwesenheit des Verteidigers zu verschieben ist.
- Bestellungsgründe sofort erfassen.
- Vor Vernehmung keine Sacheinlassung abgeben.
- Gewünschten Verteidiger rechtzeitig benennen.
- Ablehnung und Rechtsmittel prüfen lassen.
Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung zweiter Klasse
Ein Pflichtverteidiger ist nicht automatisch kostenlos; im Fall einer Verurteilung können Kostenfragen entstehen. Eine Beiordnung darf zugleich nicht deshalb unterbleiben, weil Eltern einen Termin begleiten oder der Vorwurf zunächst einfach erscheint.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 18. August 2026. Bestellungsgrund, Auswahl und mögliche Rechtsmittel verlangen eine konkrete Aktenprüfung.
Häufige Folgefragen
Gibt es bei drohender Jugendstrafe immer einen Pflichtverteidiger?
Wenn die Verhängung einer Jugendstrafe zu erwarten ist, nennt § 68 Nummer 5 JGG ausdrücklich notwendige Verteidigung.
Darf die Polizei vorher vernehmen?
Nur unter den engen Voraussetzungen des § 68b JGG oder wenn noch kein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt; das Konsultationsrecht bleibt bestehen.
Kann ich den Pflichtverteidiger auswählen?
Der Beschuldigte soll grundsätzlich Gelegenheit erhalten, einen Verteidiger zu bezeichnen; Eignung und Fristen sind zu beachten.
Amtliche Quellen
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