Die Jugendgerichtshilfe erforscht Persönlichkeit, Entwicklung sowie familiären, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund und berichtet den Strafverfolgungsbehörden. Sie ist keine Ermittlungsbehörde, aber auch keine vertrauliche Verteidigungsstelle. Angaben zum Tatvorwurf sollten deshalb erst nach Abstimmung mit der Verteidigung gemacht werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Jugendämter üben die Jugendgerichtshilfe aus.
- Der Bericht betrifft Entwicklung, Lebensumstände und geeignete Maßnahmen.
- Die Jugendgerichtshilfe ist grundsätzlich im gesamten Verfahren heranzuziehen.
- Vertraulichkeit gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft darf nicht unterstellt werden.
Soziale Perspektive im Jugendverfahren
§ 38 JGG verpflichtet die Jugendgerichtshilfe, erzieherische, soziale und jugendhilferechtliche Gesichtspunkte einzubringen. Dazu erforscht sie Persönlichkeit, Entwicklung, familiären, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund sowie eine mögliche besondere Schutzbedürftigkeit und äußert sich zu geeigneten Maßnahmen.
Sie soll früh beteiligt werden, in Haftsachen beschleunigt berichten und grundsätzlich an der Hauptverhandlung teilnehmen. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft kann unter den engen Voraussetzungen des § 38 Absatz 7 auf einzelne Anforderungen verzichten. Vor Weisungen nach § 10 JGG ist die Jugendgerichtshilfe stets zu hören.
Gespräch sinnvoll vorbereiten
Zum Gespräch gehören häufig Schule oder Ausbildung, Wohnen, Familie, Gesundheit, Konsum, Freizeit, finanzielle Lage und Unterstützungsmöglichkeiten. Unterlagen zu positiven Entwicklungen, Therapie, Ausbildung oder Schadenswiedergutmachung können eine sachliche Einordnung erleichtern.
Vor Aussagen zur Tat ist besondere Vorsicht geboten. Was die Jugendgerichtshilfe erfährt, kann in den Bericht und damit zu Gericht oder Staatsanwaltschaft gelangen. Eine tragfähige Linie trennt Angaben zur persönlichen Situation von einer strafprozessualen Einlassung.
- Termin und Rolle der Fachkraft klären.
- Lebenslauf und aktuelle Hilfen sachlich vorbereiten.
- Tatbezogene Angaben vorher abstimmen.
- Fehler im Bericht früh berichtigen lassen.
Tatfrage und Lebenslauf nicht vermischen
Das Gespräch vollständig zu verweigern kann eine wichtige Chance zur Darstellung der Lebenssituation nehmen. Unvorbereitet über den Tatvorwurf zu sprechen kann dagegen das Schweigerecht praktisch entwerten.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 18. August 2026. Umfang und Zeitpunkt sinnvoller Angaben hängen vom Aktenstand und der Verteidigungsstrategie ab.
Häufige Folgefragen
Ist die Jugendgerichtshilfe auf meiner Seite?
Sie unterstützt das Jugendgericht mit einer eigenen sozialen und erzieherischen Perspektive; sie ist weder Verteidigung noch Polizei.
Muss ich über die Tat sprechen?
Eine Pflicht zur Selbstbelastung besteht nicht. Tatbezogene Angaben sollten mit Blick auf das Schweigerecht vorbereitet werden.
Kann die Jugendgerichtshilfe eine Strafe bestimmen?
Nein. Sie kann Maßnahmen empfehlen; entscheiden darf nur das Gericht.
Amtliche Quellen
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