Bei erfolgreicher Revision hebt das Revisionsgericht das Urteil im betroffenen Umfang auf. Häufig verweist es die Sache zu neuer Verhandlung an ein Tatgericht zurück. Eine eigene abschließende Entscheidung, etwa ein Freispruch oder eine bestimmte Rechtsfolgenänderung, ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine neuen Tatsachen festgestellt werden müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Aufhebung kann das gesamte Urteil oder nur abtrennbare Teile betreffen.
- Feststellungen können bestehen bleiben, soweit sie vom Fehler nicht betroffen sind.
- Zurückverweisung führt zu einer neuen tatrichterlichen Verhandlung.
- Eigene Sachentscheidung ist gesetzlich auf entscheidungsreife Fälle begrenzt.
Entscheidungswege des Revisionsgerichts
§ 349 StPO ermöglicht verschiedene Beschlussentscheidungen über die Revision. Ist sie begründet, regelt § 353 StPO Umfang von Urteilsaufhebung und Feststellungsbindung. § 354 erlaubt in bestimmten entscheidungsreifen Konstellationen eine eigene Sachentscheidung; andernfalls wird die Sache zurückverwiesen.
Aufgehoben werden die vom Rechtsfehler betroffenen Teile. Widerspruchsfreie Feststellungen können bestehen bleiben, wenn der Fehler sie nicht berührt. Das neue Tatgericht darf ergänzende Feststellungen treffen, die den bestehen gebliebenen nicht widersprechen.
Welche Feststellungen bestehen bleiben
Nach der Revisionsentscheidung ist der Tenor genau zu lesen: Welche Schuldsprüche, Strafen, Nebenfolgen und Feststellungen sind aufgehoben, welche bleiben bestehen und an welches Gericht geht die Sache zurück?
Die neue Hauptverhandlung ist kein vollständiger Neustart ohne Bindungen. Verteidigung muss die verbleibenden Feststellungen respektieren und zugleich die wieder offenen Tatsachen- und Rechtsfragen neu vorbereiten.
- Tenor und Gründe der Revisionsentscheidung getrennt auswerten.
- Aufgehobene und bestehen gebliebene Feststellungen markieren.
- Beweis- und Einlassungsstrategie für den offenen Teil neu entwickeln.
- Verschlechterungsverbot und Kostenentscheidung prüfen.
Die neue Hauptverhandlung nach Zurückverweisung
‚Urteil aufgehoben‘ bedeutet nicht automatisch Freispruch. Eine Zurückverweisung kann zu einer erneuten Verurteilung führen. Umgekehrt darf das neue Gericht die Bindungswirkung nicht überschreiten.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 13. August 2026. Umfang und Folgen ergeben sich ausschließlich aus dem konkreten Revisionsbeschluss oder -urteil.
Häufige Folgefragen
Bedeutet Aufhebung, dass ich unschuldig bin?
Nein. Häufig wird nur festgestellt, dass das bisherige Urteil rechtsfehlerhaft ist und neu verhandelt werden muss.
Kann der BGH selbst freisprechen?
Ja, aber nur in gesetzlich entscheidungsreifen Fällen, in denen keine weiteren Feststellungen nötig sind.
Bleibt etwas aus dem alten Urteil bestehen?
Ja. Fehlerfreie Feststellungen können nach § 353 StPO aufrechterhalten werden.
Amtliche Quellen
Revision im Strafverfahren
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