Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten darf nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in Tat oder Täterpersönlichkeit sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen. Eine Geldstrafe ist der gesetzliche Regelfall. Das Urteil muss konkret erklären, warum sie nicht ausreicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Kurze Freiheitsstrafe ist gesetzliche Ausnahme.
- Besondere Umstände müssen konkret festgestellt sein.
- Zahlungsprobleme allein rechtfertigen keine Haftstrafe.
- Unerlässlichkeit verlangt eine eigenständige Begründung.
Unter sechs Monaten hat die Geldstrafe Vorrang
§ 47 Absatz 1 StGB beschränkt kurze Freiheitsstrafen auf Ausnahmefälle. Maßgeblich sind besondere Umstände, die gerade eine Freiheitsstrafe unerlässlich machen. Allgemeine Hinweise auf Vorstrafen oder Abschreckung genügen nicht ohne Bezug zum konkreten Fall.
Nach Absatz 2 wird andernfalls Geldstrafe verhängt. Die Frage, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, ist nachgeordnet: Zunächst muss die Verhängung der kurzen Freiheitsstrafe selbst zulässig sein.
Lebensentwicklung und frühere Sanktionen konkret aufbereiten
Zu prüfen sind Art und Wirkung früherer Sanktionen, Abstand zur Tat, soziale Stabilisierung und geeignete Alternativen. Zahlungsunfähigkeit lässt sich durch realistische Tagessatzhöhe und Zahlungserleichterungen auffangen, nicht durch einen automatischen Wechsel zur Haft.
Die Verteidigung sollte einen konkreten Gegenentwurf vorlegen: Geldstrafe, Ratenzahlung, Therapie, Schadensausgleich oder eng begrenzte Weisungen. Das Urteil muss sich mit naheliegenden Alternativen auseinandersetzen.
- Unerlässlichkeitsbegründung gesondert prüfen.
- Frühere Sanktionen nach Art und Wirkung darstellen.
- Geldstrafen- und Zahlungslösung berechnen.
- Bewährungsfrage erst danach prüfen.
Bewährung ersetzt nicht die Prüfung des § 47
Mehrere einschlägige Taten kurz nach früherer Bewährung können die Unerlässlichkeit stützen. Dennoch bleibt eine Einzelfallbegründung erforderlich; § 47 kennt keinen Automatismus.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 22. August 2026. Ob eine kurze Freiheitsstrafe zulässig ist, hängt von Strafrahmen, Vorleben und konkreten Alternativen ab.
Häufige Folgefragen
Ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten normal?
Nein. Unter sechs Monaten ist sie nach § 47 die begründungsbedürftige Ausnahme.
Kann die kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?
Ja, wenn zusätzlich § 56 erfüllt ist. Das macht die Verhängung nach § 47 aber nicht automatisch zulässig.
Rechtfertigt Armut eine Haftstrafe?
Nein. Zahlungsprobleme sind über Tagessatzhöhe und Zahlungserleichterungen zu berücksichtigen.
Amtliche Quellen
Strafzumessung, Gesamtstrafe und Bewährung
Wie wird meine Strafe bestimmt und welche Umstände sind dafür wichtig?
Alle 22 Ratgeber im Zusammenhang ansehen