Ein minder schwerer Fall liegt vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven und persönlichen Umstände deutlich vom Durchschnitt der gewöhnlichen Fälle abweicht und deshalb der niedrigere Sonderstrafrahmen angemessen ist. Kein Einzelumstand entscheidet automatisch. Das Gericht muss belastende und entlastende Faktoren vollständig zusammenführen.
Das Wichtigste in Kürze
- Maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung von Tat und Täter.
- Ein Geständnis allein garantiert keinen minder schweren Fall.
- Gesetzliche Milderungsgründe sind in die Prüfung einzubeziehen.
- Erst nach der Rahmenwahl folgt die konkrete Strafe.
Der minder schwere Fall ist eine Strafrahmenfrage
Viele Delikte enthalten einen besonderen Strafrahmen für minder schwere Fälle. Die Prüfung vergleicht den konkreten Fall mit dem durchschnittlichen Erscheinungsbild des Grundtatbestands. Tatintensität, Schaden, Rolle, Beweggründe, Vorleben, Nachtatverhalten und persönliche Belastungen können zusammenwirken.
Liegen vertypte gesetzliche Milderungsgründe vor, etwa Versuch, Beihilfe oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit, sind sie in die Gesamtwürdigung einzubeziehen. Erst wenn der Sonderrahmen nicht greift, stellt sich gegebenenfalls eine Verschiebung des normalen Rahmens nach § 49 StGB.
Alle Umstände strukturiert in die Gesamtwürdigung einstellen
Die Verteidigung ordnet jeden Umstand der Tatseite oder Täterseite zu und erläutert sein Gewicht im Vergleich zum Normalfall. Bloße Adjektive wie gering oder atypisch genügen nicht; entscheidend sind überprüfbare Tatsachen.
Das Gericht muss erkennen lassen, dass es alle wesentlichen Umstände gemeinsam betrachtet hat. Eine isolierte Ablehnung mit dem Hinweis auf nur einen belastenden Gesichtspunkt kann rechtsfehlerhaft sein, wenn gewichtige Milderungsgründe unberücksichtigt bleiben.
- Sonderstrafrahmen des Tatbestands identifizieren.
- Tat- und Täterumstände getrennt erfassen.
- Vertypte Milderungsgründe einbeziehen.
- Rahmenwahl vor Einzelstrafe prüfen.
Niedriger Strafrahmen bedeutet nicht automatisch Mindeststrafe
Ein minder schwerer Fall kann trotz einzelner starker Milderungsgründe ausscheiden, wenn Tatbild und Schuld insgesamt erheblich belasten. Umgekehrt darf die Prüfung nicht durch eine schematische Schwelle ersetzt werden.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 22. August 2026. Ob ein Sonderstrafrahmen existiert und greift, hängt vom konkreten Tatbestand ab.
Häufige Folgefragen
Ist Ersttäterschaft ein minder schwerer Fall?
Nicht automatisch. Sie kann ein Milderungsfaktor sein, muss aber mit allen Tat- und Täterumständen gewürdigt werden.
Kann ein Geständnis genügen?
Es kann erhebliches Gewicht haben, begründet allein aber keinen Anspruch auf den Sonderstrafrahmen.
Was passiert, wenn der minder schwere Fall abgelehnt wird?
Dann ist zu prüfen, ob ein gesetzlicher Milderungsgrund den normalen Strafrahmen nach § 49 verschiebt.
Amtliche Quellen
Strafzumessung, Gesamtstrafe und Bewährung
Wie wird meine Strafe bestimmt und welche Umstände sind dafür wichtig?
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