Nach Rechtskraft entscheidet die Vollstreckungsbehörde über Ratenzahlung oder Stundung. Der Antrag sollte aktuelle Einnahmen, notwendige Ausgaben, Vermögen, Schulden und eine realistisch tragbare Rate belegen. Eine frühere Entscheidung kann geändert werden; eine Verschlechterung verlangt grundsätzlich neue Tatsachen oder Beweismittel.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach Rechtskraft ist die Vollstreckungsbehörde zuständig.
- Ratenhöhe muss Leistungsfähigkeit und Strafzweck berücksichtigen.
- Die Erleichterung kann auch Verfahrenskosten erfassen.
- Nach Ratenverzug kann erneut eine Erleichterung bewilligt werden.
Zuständigkeit und nachträgliche Änderung
§ 459a Absatz 1 StPO weist die Entscheidung über Zahlungserleichterungen nach Rechtskraft der Vollstreckungsbehörde zu. Diese kann nach Absatz 2 eine frühere gerichtliche oder eigene Entscheidung ändern oder aufheben; zum Nachteil nur aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel.
Entfällt eine Teilzahlungsvergünstigung, kann nach Absatz 3 erneut Zahlungserleichterung bewilligt werden. Absatz 4 erstreckt die Entscheidung grundsätzlich auch auf Verfahrenskosten und erlaubt eine isolierte Kostenregelung.
Wirtschaftliche Lage offen und realistisch darstellen
Der Antrag sollte Lohn, Sozialleistungen, Unterhalt, Miete, notwendige Versicherungen, besondere Belastungen und verwertbares Vermögen mit aktuellen Nachweisen darstellen. Aus dem verbleibenden Betrag wird eine Rate vorgeschlagen, die tatsächlich regelmäßig gezahlt werden kann.
Bei schwankendem Einkommen helfen ein Mindestbetrag, saisonale Nachweise und ein Termin zur Überprüfung. Verschlechtert sich die Lage, sollte vor dem nächsten Verzug eine Anpassung beantragt werden; bisherige Zahlungen und die neue Ursache sind zu belegen.
- Forderungsaufstellung und Fälligkeit prüfen.
- Einnahmen, notwendige Ausgaben und Vermögen belegen.
- Realistische Rate und Starttermin vorschlagen.
- Änderungen vor einem Zahlungsrückstand mitteilen.
Untragbare Wunschrate hilft nicht dauerhaft
Eine extrem niedrige Rate ohne nachvollziehbare Grundlage kann den Strafzweck verfehlen. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben gefährden die Bewilligung und erschweren spätere Anpassungen.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 15. August 2026. Die tragbare Rate hängt von individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und bereits getroffenen Entscheidungen ab.
Häufige Folgefragen
Kann ich nach einem Ratenverzug neu beantragen?
Ja. § 459a Absatz 3 lässt eine erneute Zahlungserleichterung zu.
Gelten Raten auch für Gerichtskosten?
Die Entscheidung erstreckt sich nach Absatz 4 grundsätzlich auch auf die Verfahrenskosten.
Wer entscheidet nach Rechtskraft?
Die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde.
Amtliche Quellen
Strafvollstreckung: Strafantritt, Geldstrafe und Entlassung
Welche Schritte sind nach einer rechtskräftigen Verurteilung wichtig?
Alle 22 Ratgeber im Zusammenhang ansehen