Ein Wissensportal von Rechtsanwalt Markus Chilcott

Bundesweit tätige Strafverteidigerkanzlei
Vertiefender Themencluster

Urkundenbeweis, Verlesung und Selbstleseverfahren

Wie Schriftstücke, Dateien und frühere Aussagen in die Hauptverhandlung gelangen und welche Fragen Beschuldigte dazu prüfen können.

23 klar abgegrenzte RatgeberVom Überblick bis zur speziellen Verfahrensfrage
Leitfrage

Welche Unterlagen darf das Gericht als Beweis verwenden und wie kann ich ihren Inhalt überprüfen?

Die Übersicht führt von Dokumenten und elektronischen Dateien zum Selbstleseverfahren. Weitere Abschnitte behandeln frühere Zeugenaussagen, Beschuldigtenvernehmungen, Ermittlungsvermerke und Gutachten.

Zuerst orientieren

Die Grundlagen dieses Themenclusters.

Diese Leitartikel ordnen das Gesamtproblem ein. Die anschließenden Ratgeber beantworten jeweils eine engere Nutzerfrage.

01

Dokument, Inhalt und Verständlichkeit

Auszüge, elektronische Nachrichten, Übersetzungen und Kopien im Vergleich zum Original.

02

Selbstleseverfahren und eigene Kenntnisnahme

Voraussetzungen, große Aktenmengen, Widerspruch, Zugang zu Unterlagen und Protokollfeststellungen.

03

Frühere Zeugenaussagen verlesen

Persönliche Vernehmung, Verhinderung eines Zeugen, Einverständnis und gerichtlicher Verlesungsbeschluss.

04

Beschuldigtenaussagen, Vermerke und Gutachten

Frühere richterliche Vernehmungen sowie polizeiliche, ärztliche und behördliche Schriftstücke.

Kontakt zur herausgebenden Kanzlei

Wenn es um Ihren Fall geht, zählt die konkrete Prüfung.

Die Kanzlei Chilcott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. In akuten Situationen können Sie die Kanzlei direkt erreichen.

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