§ 22 Nummern 2 und 3 StPO schließen Richter bei den dort genau bezeichneten persönlichen und familiären Beziehungen zum Beschuldigten oder Verletzten automatisch aus. Der Katalog ist eng und abschließend auszulegen. Beziehungen zu Verteidigern, Zeugen oder anderen Beteiligten fallen nicht automatisch darunter, können aber eine Ablehnung nach § 24 StPO rechtfertigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzlich genannten Beziehungen lösen Ausschluss ohne Ermessensentscheidung aus.
- Frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft kann erfasst sein.
- Verwandtschafts- und Schwägerschaftsgrade sind genau zu bestimmen.
- Andere Näheverhältnisse werden nach § 24 geprüft.
§ 22 nennt die automatisch erfassten Näheverhältnisse abschließend
§ 22 Nummer 2 erfasst insbesondere bestehende oder frühere Ehe und Lebenspartnerschaft sowie Vormundschaft oder Betreuung gegenüber Beschuldigtem oder Verletztem. Nummer 3 nennt Verwandtschaft in gerader Linie, Verwandtschaft bis zum dritten Grad in der Seitenlinie und Schwägerschaft bis zum zweiten Grad.
Der gesetzliche Katalog wird eng ausgelegt. Besteht die Beziehung nicht zum Beschuldigten oder Verletzten, sondern etwa zum Verteidiger, Staatsanwalt oder Zeugen, fehlt regelmäßig der automatische Ausschluss. Dann ist anhand von Nähe, Bedeutung und Außenwirkung zu prüfen, ob § 24 Absatz 2 StPO greift.
Personenstand und Beziehung zum richtigen Beteiligten belegen
Die Verteidigung klärt betroffene Personen, Art der Beziehung, Grad und gegebenenfalls früheren Personenstand. Die Tatsachen werden mit zuverlässigen Unterlagen oder einer eindeutigen dienstlichen Erklärung belegt.
Bei nicht gesetzlich erfassten Kontakten wird nicht bloß das Etikett Freundschaft verwendet. Häufigkeit, persönliche Intensität, gemeinsame Interessen und Bezug zur Strafsache werden konkret beschrieben.
- Bezugsperson und Prozessrolle bestimmen.
- Art und Grad der Beziehung prüfen.
- Gesetzlichen Ausschluss von § 24 trennen.
- Tatsachen rechtzeitig glaubhaft machen.
Freundschaft ist keine Verwandtschaft, kann aber Befangenheit begründen
Ein falscher Verwandtschaftsgrad oder eine Beziehung zur falschen Prozessperson trägt keinen gesetzlichen Ausschluss. Pauschale Nachforschungen in der Privatsphäre ohne belastbaren Anlass sind ebenfalls kein sachgerechter Ersatz für Tatsachen.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 1. September 2026. Familienrechtliche Einordnung und Prozessrolle müssen im Einzelfall verifiziert werden.
Häufige Folgefragen
Gilt § 22 auch für eine frühere Ehe?
Ja, Nummer 2 erfasst die dort genannten Beziehungen ausdrücklich auch, wenn sie früher bestanden.
Was ist bei Freundschaft mit dem Verteidiger?
Das ist kein automatischer Ausschluss nach Nummer 3, kann bei hinreichender Nähe aber nach § 24 geprüft werden.
Muss der Richter die Beziehung offenlegen?
Gesetzliche Ausschlussgründe sind von Amts wegen zu beachten; bei sonstigen Umständen kann eine Selbstanzeige nach § 30 in Betracht kommen.
Amtliche Quellen
Richterausschluss und Befangenheit im Strafverfahren
Wann ist ein Richter ausgeschlossen oder wegen Befangenheit ablehnbar?
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