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Pflichtverteidiger beim Strafbefehl mit Freiheitsstrafe: Welche Rechte habe ich?

Bestellung nach § 408b StPO, Verteidigerwahl, Einspruch und Fortdauer der Bestellung nach Übergang in die Hauptverhandlung.

Kurzantwort

Erwägt das Gericht, im Strafbefehl Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung festzusetzen, muss es einem noch unverteidigten Angeschuldigten einen Pflichtverteidiger bestellen. Auswahl, Kontakt, Einspruch und Fortdauer der Bestellung sollten sofort geklärt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 408b ordnet eine Pflichtverteidigerbestellung an.
  • Die Bestellung erfolgt vor Erlass der Freiheitsstrafe.
  • Das Benennungsrecht für einen geeigneten Verteidiger ist zu beachten.
  • Die Fortdauer nach Einspruch muss gesondert geprüft werden.

Bestellung vor dem Strafbefehl

§ 408b StPO verpflichtet den Richter zur Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn er einem Strafbefehlsantrag mit Freiheitsstrafe nach § 407 Absatz 2 Satz 2 entsprechen will und noch kein Verteidiger vorhanden ist. Für Auswahl und Bestellung gelten die allgemeinen Regeln der §§ 141 bis 144 StPO.

Der bestellte Verteidiger kann Einspruch einlegen. Ob die Bestellung nach Übergang in die Hauptverhandlung unverändert fortbesteht, richtet sich nach den allgemeinen Regeln und dem fortbestehenden Grund notwendiger Verteidigung; sie sollte nicht stillschweigend vorausgesetzt werden.

Kontakt, Akte und Einspruch aktiv koordinieren

Nehmen Sie nach Zustellung des Bestellungsbeschlusses sofort Kontakt auf und übermitteln Sie den Strafbefehl samt Umschlag. Klären Sie, ob bereits Akteneinsicht vorliegt, wie die Einspruchsfrist gesichert wird und ob Sie einen anderen geeigneten Verteidiger benennen möchten.

Die Verteidigung sollte Bewährungsprognose, persönliche Folgen und mögliche Einlassung mit Ihnen besprechen. Die Bestellung ersetzt nicht Ihre Entscheidung über Einspruch oder Schweigen und bedeutet nicht, dass der Strafbefehl akzeptiert wurde.

  • Bestellungsbeschluss und Kontaktdaten sichern.
  • Sofort Kontakt zum Verteidiger herstellen.
  • Einspruchsfrist unabhängig kontrollieren.
  • Auswahlwunsch und Fortdauer der Bestellung klären.

Pflichtverteidigung ist keine Zustimmung zum Strafbefehl

Wer wegen der Bestellung annimmt, alle Fristen würden automatisch erledigt, kann den Einspruch verlieren. Auch ein noch nicht geführtes persönliches Gespräch stoppt die Frist nicht.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 16. August 2026. Auswahl, Wechsel und Fortdauer der Bestellung hängen von Verfahrensstand und konkretem Bestellungsgrund ab.

Häufige Folgefragen

Kann ich einen Verteidiger vorschlagen?

Ja. Die allgemeinen Auswahlregeln sehen grundsätzlich Gelegenheit zur Benennung eines geeigneten Verteidigers vor.

Legt der Pflichtverteidiger automatisch Einspruch ein?

Nein. Die Vorgehensweise muss abgestimmt und die Frist konkret gesichert werden.

Bleibt er nach Einspruch bestellt?

Das ist anhand des Bestellungsgrundes und der allgemeinen Regeln zu prüfen; eine automatische Annahme ist riskant.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 408b StPO - Bestellung beim StrafbefehlAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 142 StPO - Auswahl des PflichtverteidigersAmtliche Quelle ↗
  3. 03§ 143 StPO - Dauer der BestellungAmtliche Quelle ↗
  4. 04§ 410 StPO - EinspruchAmtliche Quelle ↗
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