Ein Strafbefehl darf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festsetzen, wenn ihre Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird und der Angeschuldigte einen Verteidiger hat. Trotz Bewährung handelt es sich um eine Freiheitsstrafe mit Bewährungszeit, möglichen Auflagen und Widerrufsrisiko.
Das Wichtigste in Kürze
- Zulässig sind höchstens ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
- Ein Verteidiger ist gesetzliche Voraussetzung.
- Bewährung bedeutet keine folgenlose Erledigung.
- Ein Einspruch kann auch zu einer ungünstigeren Entscheidung führen.
Grenze und Verteidigererfordernis
§ 407 Absatz 2 Satz 2 StPO erlaubt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nur, wenn die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird und der Angeschuldigte einen Verteidiger hat. Fehlt ein Verteidiger, muss das Gericht nach § 408b einen Pflichtverteidiger bestellen, wenn es dem Antrag entsprechen will.
Für die Strafaussetzung gelten §§ 56 ff. StGB. Bewährungszeit, Auflagen und Weisungen werden in einem Bewährungsbeschluss geregelt. Bei Verstößen oder neuer Straftat kann ein Widerruf nach § 56f StGB drohen.
Bewährungsbeschluss und Nebenfolgen prüfen
Prüfen Sie neben der Strafdauer die Bewährungszeit, jede Auflage, Weisung, Zahlungsfrist und mögliche Bewährungshilfe. Klären Sie, ob der Strafbefehl Tatsachen zur Prognose und zu Ihren persönlichen Verhältnissen zutreffend erfasst.
Ein Einspruch kann Schuld, Strafhöhe oder einzelne abtrennbare Rechtsfolgen betreffen. Vor der Entscheidung sind Aktenlage, Bewährungsfähigkeit, berufliche Folgen und das Verschlechterungsrisiko zusammen zu bewerten.
- Strafdauer und Bewährungsbeschluss vollständig lesen.
- Auflagen, Weisungen und Fristen notieren.
- Aktenlage und Prognosetatsachen prüfen.
- Einspruchsrisiko und Berufsfolgen sofort bewerten.
Die Freiheitsstrafe nicht als bloße Warnung missverstehen
Wer Bewährungsauflagen ignoriert oder neue Straftaten begeht, riskiert nicht nur Mahnungen, sondern unter gesetzlichen Voraussetzungen den Widerruf. Eine einjährige Freiheitsstrafe kann außerdem besondere dienst- oder berufsrechtliche Folgen haben.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 16. August 2026. Bewährungsprognose, Auflagen und mittelbare Folgen verlangen eine individuelle Prüfung.
Häufige Folgefragen
Muss ich sofort ins Gefängnis?
Bei wirksamer Strafaussetzung wird die Freiheitsstrafe zunächst nicht vollstreckt; ein späterer Widerruf ist aber möglich.
Ist ein Verteidiger zwingend?
Ja. § 407 Absatz 2 Satz 2 setzt voraus, dass der Angeschuldigte einen Verteidiger hat.
Kann die Strafe nach Einspruch ohne Bewährung enden?
Das Gericht ist im Einspruchsumfang nicht an den Strafbefehl gebunden; ein erhöhtes Risiko muss konkret geprüft und gegebenenfalls rechtzeitig angekündigt werden.
Amtliche Quellen
Strafbefehl: Einspruch, Hauptverhandlung und mögliche Folgen
Was muss ich nach Erhalt eines Strafbefehls prüfen und welche Möglichkeiten habe ich?
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