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Einziehung bei mehreren Tätern: Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?

Gemeinsame Verfügungsmacht, individuelle Erlangensbeträge und Schutz vor mehrfacher staatlicher Abschöpfung.

Kurzantwort

Hatten mehrere Tatbeteiligte tatsächliche Mitverfügungsmacht über denselben Vermögenswert, kann Wertersatz gegen sie gesamtschuldnerisch angeordnet werden. Der Staat darf den Betrag insgesamt aber nur einmal erlangen. Wer lediglich fremde Verfügung unterstützte, ohne selbst wirtschaftliche Kontrolle zu erhalten, haftet nicht allein wegen Tatbeteiligung in voller Höhe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Strafrechtliche Mittäterschaft bedeutet nicht automatisch gemeinsames Erlangen.
  • Entscheidend ist tatsächliche wirtschaftliche Mitverfügungsmacht.
  • Gesamtschuld verhindert eine mehrfache Abschöpfung desselben Wertes.
  • Individuell erlangte Teilbeträge bleiben getrennt zu berechnen.

Tatbeteiligung und Vermögenszugriff sind zwei Fragen

§§ 73 und 73c StGB setzen voraus, dass die jeweilige Person etwas erlangt hat. Bei mehreren Personen kommt eine gesamtschuldnerische Einziehung desselben Wertes in Betracht, wenn jede von ihnen zumindest zeitweise tatsächliche Mitverfügungsmacht besaß.

Die Kennzeichnung als Gesamtschuldner stellt klar, dass der Staat denselben Wert nicht mehrfach behalten darf. Sie erweitert aber nicht den persönlichen Erlangensbetrag. Bloßer Transport, Botendienst oder kurzfristiger Besitz ohne wirtschaftliche Kontrolle kann anders zu bewerten sein.

Verfügungsmacht für jeden Beteiligten rekonstruieren

Für jeden Beteiligten werden Zugriffsdauer, Kontovollmacht, Schlüssel, Absprachen, Verteilung und tatsächliche Entnahmen getrennt dargestellt. Der gemeinsame Tatplan beantwortet diese Vermögensfrage nicht automatisch.

Im Urteilstenor und in der Vollstreckung ist zu kontrollieren, welcher Betrag mit wem gesamtschuldnerisch verbunden ist. Sicherstellungen und Zahlungen eines Beteiligten müssen den noch offenen Gesamtbetrag mindern.

  • Erlangensbetrag pro Person bestimmen.
  • Gemeinsame Verfügungsmacht konkret prüfen.
  • Gesamtschuld im Tenor kontrollieren.
  • Zahlungen und Sicherstellungen zentral abgleichen.

Tenor muss Doppelabschöpfung vermeiden

Eine pauschale Verteilung nach Köpfen kann ebenso falsch sein wie die volle Einzelhaftung aller Beteiligten. Maßgeblich ist der festgestellte wirtschaftliche Zugriff auf konkrete Werte.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 23. August 2026. Mehrpersonenkonstellationen erfordern eine genaue Tat- und Zahlungsstromanalyse.

Häufige Folgefragen

Muss jeder Mittäter den gesamten Betrag zahlen?

Vollstreckt werden kann grundsätzlich gegen jeden Gesamtschuldner, der Staat darf den Gesamtwert aber nur einmal erhalten.

Reicht eine gemeinsame Tatplanung?

Nein. Für Einziehung ist zusätzlich ein eigenes oder gemeinsames wirtschaftliches Erlangen festzustellen.

Was passiert, wenn ein anderer bereits gezahlt hat?

Die Zahlung mindert den offenen gesamtschuldnerischen Betrag und muss in der Vollstreckung berücksichtigt werden.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 73 StGB – Persönliches ErlangenAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 73c StGB – WertersatzAmtliche Quelle ↗
  3. 03BGH, Beschluss – 4 StR 100/20Amtliche Quelle ↗
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