Bei mehreren selbständigen Straftaten setzt das Gericht zunächst für jede Tat eine eigene Einzelstrafe fest. Werden sie gemeinsam abgeurteilt, bildet es anschließend grundsätzlich eine Gesamtstrafe. Die Einzelstrafen werden nicht einfach addiert; die höchste Strafe wird unter zusammenfassender Würdigung angemessen erhöht.
Das Wichtigste in Kürze
- Jede selbständige Tat benötigt eine Einzelstrafe.
- Gemeinsame Aburteilung führt grundsätzlich zur Gesamtstrafe.
- Einzelstrafen bleiben rechtlich bedeutsam.
- Freiheits- und Geldstrafe können ausnahmsweise getrennt bleiben.
Mehrere Taten führen erst zu Einzel-, dann zur Gesamtstrafe
§ 53 StGB erfasst mehrere Straftaten, die gleichzeitig abgeurteilt werden. Sind mehrere Freiheits- oder Geldstrafen verwirkt, wird auf eine Gesamtstrafe erkannt. Trifft Freiheits- auf Geldstrafe, kann das Gericht die Geldstrafe unter bestimmten Voraussetzungen gesondert bestehen lassen.
Die Abgrenzung zur Tateinheit beeinflusst Zahl der Einzelstrafen und Gesamtstrafenbildung. Fehlt für eine abgeurteilte Tat eine Einzelstrafe, kann der Rechtsfolgenausspruch fehlerhaft sein.
Tatgrenzen und Einzelstrafen vollständig kontrollieren
Die Anklagepunkte werden den Urteilstaten und jeweils einer Einzelstrafe zugeordnet. Einstellungen oder Beschränkungen dürfen nicht versehentlich weiter in die Strafberechnung einfließen.
Erst nach Kontrolle jeder Einzelstrafe wird geprüft, welche davon gesamtstrafenfähig sind. Frühere Verurteilungen können eine Zäsur bilden und zu mehreren Gesamtstrafen führen.
- Jeder Tat eine Einzelstrafe zuordnen.
- Tateinheit als Alternative prüfen.
- Gesamtstrafenfähigkeit feststellen.
- Frühere Urteile auf Zäsurwirkung prüfen.
Tatmehrheit ist keine Addition
Viele Einzelstrafen bedeuten nicht automatisch eine entsprechend hohe Gesamtstrafe. Umgekehrt darf eine zu niedrige Einzelstrafe nicht durch eine pauschal erhöhte Gesamtstrafe ersetzt werden.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 22. August 2026. Tatmehrheit, Zäsur und Vollstreckungsstand verlangen eine vollständige Verfahrenschronologie.
Häufige Folgefragen
Werden alle Einzelstrafen addiert?
Nein. Die höchste Einzelstrafe wird bei der Gesamtstrafenbildung angemessen erhöht; die Summe darf nicht erreicht werden.
Kann eine Geldstrafe getrennt bleiben?
Ja, § 53 Absatz 2 erlaubt dies beim Zusammentreffen mit Freiheitsstrafe in einer begründeten Entscheidung.
Bleiben Einzelstrafen nach Gesamtstrafe wichtig?
Ja. Sie können etwa bei späterer Aufhebung einzelner Schuldsprüche oder neuer Gesamtstrafenbildung entscheidend werden.
Amtliche Quellen
Strafzumessung, Gesamtstrafe und Bewährung
Wie wird meine Strafe bestimmt und welche Umstände sind dafür wichtig?
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