Ein Wissensportal von Rechtsanwalt Markus Chilcott

Bundesweit tätige Strafverteidigerkanzlei
Strafen, Register & Nebenfolgen

Gesamtstrafe nach § 54 StGB: Wie wird aus Einzelstrafen eine Strafe?

Einsatzstrafe, Erhöhung, Gesamtwürdigung und gesetzliche Grenzen der Gesamtstrafenbildung.

Kurzantwort

Ausgangspunkt ist die höchste Einzelstrafe, die sogenannte Einsatzstrafe. Sie wird unter zusammenfassender Würdigung der Person und aller Taten erhöht. Das Gericht darf weder bloß addieren noch einen festen Rabatt anwenden. Die Gesamtstrafe muss höher als die Einsatzstrafe bleiben und unter der Summe der Einzelstrafen liegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Höchste Einzelstrafe ist die Einsatzstrafe.
  • Gesamtstrafe ist ein eigenständiger Zumessungsakt.
  • Enge Zusammenhänge können den Erhöhungsbedarf mindern.
  • Die Summe der Einzelstrafen darf nicht erreicht werden.

Gesamtstrafe verlangt eine neue zusammenfassende Würdigung

§ 54 Absatz 1 StGB ordnet die Erhöhung der höchsten oder ihrer Art nach schwersten Strafe an. Person und einzelne Straftaten sind zusammenfassend zu würdigen. Der BGH betont, dass dies ein eigenständiger Zumessungsakt ist und nicht in einer rechnerischen Addition aufgehen darf.

Nach Absatz 2 darf die Gesamtstrafe die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Zeitige Gesamtfreiheitsstrafe ist auf fünfzehn Jahre, Gesamtgeldstrafe auf 720 Tagessätze begrenzt. Bei Freiheits- und Geldstrafen gilt für die Summenbildung eine gesetzliche Umrechnung.

Zusammenhang der Taten und Entwicklung der Person darstellen

Für die Gesamtwürdigung sind zeitlicher, sachlicher und motivationaler Zusammenhang, gleichartige Begehungsweise, Schadensentwicklung und persönliche Entwicklung bedeutsam. Eine enge Serie kann anders zu gewichten sein als völlig unabhängige Taten über längere Zeit.

Die Verteidigung prüft zuerst alle Einzelstrafen. Anschließend verlangt sie eine eigene Begründung, warum gerade der gewählte Erhöhungsbetrag dem Gesamtbild entspricht. Eine bloße Formel wie straffer Zusammenzug genügt nicht immer.

  • Einsatzstrafe identifizieren.
  • Einzelstrafen vollständig kontrollieren.
  • Tatzusammenhänge konkret belegen.
  • Eigenständige Gesamtbegründung prüfen.

Rechenformeln ersetzen keine Begründung

Die Gesamtstrafe darf nicht dazu dienen, Fehler einzelner Strafen zu verdecken. Werden Schuldsprüche oder Einzelstrafen aufgehoben, muss geprüft werden, ob die Gesamtstrafe bestehen kann.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 22. August 2026. Die konkrete Gesamtstrafe ist keine mathematisch sicher vorhersagbare Größe.

Häufige Folgefragen

Wie viel wird auf die höchste Strafe aufgeschlagen?

Dafür gibt es keine feste Formel. Maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung von Person und Taten.

Kann die Gesamtstrafe genauso hoch wie die Einsatzstrafe sein?

Nein. Sie muss erhöht werden, darf aber die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen.

Was ist ein straffer Zusammenzug?

Damit wird eine relativ geringe Erhöhung bei engem Zusammenhang beschrieben; das Schlagwort ersetzt keine konkrete Begründung.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 54 StGB – Bildung der GesamtstrafeAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 53 StGB – TatmehrheitAmtliche Quelle ↗
  3. 03BGH, Beschluss vom 14. Februar 2024 – 4 StR 17/24Amtliche Quelle ↗
Zum Thema weiterlesen

Strafzumessung, Gesamtstrafe und Bewährung

Wie wird meine Strafe bestimmt und welche Umstände sind dafür wichtig?

Alle 22 Ratgeber im Zusammenhang ansehen
Kontakt zur herausgebenden Kanzlei

Wenn es um Ihren Fall geht, zählt die konkrete Prüfung.

Die Kanzlei Chilcott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. In akuten Situationen können Sie die Kanzlei direkt erreichen.

040 22 8686 60024 Stunden erreichbar · bundesweit tätig