§ 174 StGB schützt Minderjährige in gesetzlich beschriebenen Obhuts- und Abhängigkeitsverhältnissen. Nicht jede Bekanntschaft, Lehrtätigkeit oder Beschäftigung genügt: Alter, konkrete Unterordnung, Aufgabenbereich und tatsächliche Ausgestaltung des Verhältnisses müssen festgestellt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- § 174 enthält mehrere unterschiedliche Täter-Opfer-Verhältnisse.
- Anvertrautsein verlangt eine konkrete Erziehungs- oder Betreuungsbeziehung.
- Bei Ausbildung oder Arbeit muss die Abhängigkeit missbraucht werden.
- In Einrichtungen gelten eigene Alters- und Stellungsvoraussetzungen.
Besonderer Schutz durch Macht- und Obhutsverhältnisse
§ 174 Absatz 1 erfasst unter anderem Personen unter 18 Jahren, die zur Erziehung oder Lebensführung anvertraut, in Ausbildung, Dienst oder Arbeit abhängig untergeordnet oder bestimmte Abkömmlinge sind. Absatz 2 regelt Verantwortliche in Erziehungs-, Ausbildungs- oder Betreuungseinrichtungen; Absatz 3 betrifft bestimmte Handlungen ohne Körperkontakt.
Die Varianten unterscheiden sich darin, ob ein Missbrauch der Abhängigkeit ausdrücklich erforderlich ist. Der Bundesgerichtshof verlangt eine tragfähige Feststellung des konkreten Obhuts- oder Unterordnungsverhältnisses; die bloße Bezeichnung als Lehrer, Trainer, Arbeitgeber oder Betreuungsperson beantwortet die Tatbestandsfrage nicht vollständig.
Rolle und tatsächliche Zuständigkeit rekonstruieren
Arbeitsverträge, Dienstpläne, Zuständigkeitsbeschreibungen, Schul- oder Vereinsordnungen sowie tatsächliche Kommunikationswege können zeigen, wer welche Erziehungs- oder Weisungsbefugnisse hatte. Ebenso wichtig sind Alter und Tatzeit jedes einzelnen Vorwurfs.
Private Kontakte außerhalb einer Institution schließen eine Tat nicht automatisch aus, können aber für die Frage bedeutsam sein, ob und wie das institutionelle Verhältnis ausgenutzt wurde. Die Verteidigung muss die jeweilige Nummer des § 174 exakt bestimmen.
- Tatzeit und Alter für jeden Vorwurf feststellen.
- Konkrete Rolle, Zuständigkeit und Unterordnung dokumentieren.
- Tatbestandsvariante des § 174 bestimmen.
- Kommunikation sichern, ohne Kontakt zur betroffenen Person aufzunehmen.
Bloßer Status genügt nicht in jeder Variante
Ein behauptetes Einverständnis beseitigt die Strafbarkeit in den gesetzlich absolut geschützten Konstellationen nicht ohne Weiteres. Andererseits dürfen persönliche Nähe und formale Rolle nicht die notwendige Feststellung des konkreten Abhängigkeitsverhältnisses ersetzen.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 17. August 2026. Minderjährigenschutz und Strafrahmen machen eine frühe, aktenbasierte Prüfung erforderlich.
Häufige Folgefragen
Ist jeder Trainer Schutzbefohlener-Verantwortlicher?
Nicht automatisch. Entscheidend sind konkrete Erziehungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsaufgaben und die einschlägige Tatbestandsvariante.
Gilt § 174 nur bei Körperkontakt?
Nein. Absatz 3 erfasst auch bestimmte sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen oder das Bestimmen zu solchen Handlungen.
Spielt das Einverständnis eine Rolle?
Je nach Variante schützt das Gesetz gerade wegen des Abhängigkeitsverhältnisses unabhängig von einer behaupteten Zustimmung.
Amtliche Quellen
Sexualstrafrecht: Tatvorwürfe und Verteidigungsfragen
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