§ 180 StGB bestraft bestimmte Förderung fremder Sexualkontakte Minderjähriger: Vermittlung oder Gelegenheit bei unter 16-Jährigen sowie Bestimmen oder Vermitteln entgeltlicher Handlungen bei unter 18-Jährigen. Eigene Sexualkontakte des Beschuldigten werden dagegen nach anderen Vorschriften geprüft.
Das Wichtigste in Kürze
- Absatz 1 schützt Personen unter 16 Jahren.
- Vermitteln und Gelegenheitverschaffen sind unterschiedliche Handlungen.
- Für Sorgeberechtigte enthält das Gesetz eine begrenzte Ausnahme.
- Absatz 2 betrifft sexuelle Handlungen gegen Entgelt unter 18-Jähriger.
Förderung fremder Sexualkontakte
§ 180 Absatz 1 erfasst das Vorschubleisten zu sexuellen Handlungen einer unter 16-jährigen Person mit einem Dritten durch Vermittlung oder Gewähren beziehungsweise Verschaffen von Gelegenheit. Für Sorgeberechtigte gilt bei bloßer Gelegenheit eine Ausnahme, solange keine gröbliche Verletzung der Erziehungspflicht vorliegt.
Absatz 2 schützt Personen unter 18 Jahren vor Bestimmen zu entgeltlichen sexuellen Handlungen oder deren Vermittlung. Der Versuch ist dort strafbar. Erforderlich ist ein konkreter Förderbeitrag; bloße Kenntnis von einer Beziehung oder Anwesenheit am selben Ort genügt nicht ohne Weiteres.
Alter, Beteiligte und Beitrag genau zuordnen
Zu prüfen sind Alter, Art der Kontakte, Rolle jedes Beteiligten, Zeitpunkt und konkrete Handlung des Beschuldigten. Mietverträge, Zahlungen, Nachrichten und Fahrten können für die Abgrenzung zwischen neutraler Hilfe und tatbestandsmäßiger Förderung wichtig sein.
Bei Sorgeberechtigten ist festzustellen, ob sie selbst handelten, welche Gelegenheit sie verschafften und ob eine gröbliche Erziehungspflichtverletzung vorgeworfen wird. Eigene sexuelle Handlungen fallen nicht allein deshalb unter § 180.
- Alter und beteiligte Personen feststellen.
- Eigenen Beitrag von Handlungen Dritter trennen.
- Zahlungen, Wohnung und Kommunikation dokumentieren.
- Mögliche Spezialvorschriften parallel prüfen.
Wohnung oder Kontaktvermittlung nicht pauschal bewerten
Wer aus einzelnen Zahlungen oder einer Wohnungsüberlassung vorschnell eine harmlose Erklärung ableitet, kann die genaue Tatvariante übersehen. Umgekehrt ist nicht jede Unterstützung im Alltag eine Vermittlung oder Förderung sexueller Handlungen.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 17. August 2026. Parallel können Jugendschutz-, Prostitutions- oder Beteiligungsdelikte geprüft werden.
Häufige Folgefragen
Ist das Bereitstellen einer Wohnung immer strafbar?
Nein. Es kommt auf Alter, Zweck, Kenntnis, konkreten Förderbeitrag und gegebenenfalls die Sorgeberechtigten-Regel an.
Erfasst § 180 eigene Sexualkontakte?
Die Vorschrift betrifft grundsätzlich die Förderung von Kontakten mit Dritten; eigene Handlungen werden nach anderen Tatbeständen geprüft.
Was bedeutet gegen Entgelt?
Erforderlich ist ein wirtschaftlicher Vorteil als Gegenleistung für die sexuelle Handlung; die konkrete Vereinbarung ist zu prüfen.
Amtliche Quellen
Sexualstrafrecht: Tatvorwürfe und Verteidigungsfragen
Was bedeutet der konkrete Sexualstrafvorwurf und welche Tatsachen müssen geprüft werden?
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