§ 182 StGB verbietet nicht pauschal jeden Sexualkontakt mit Jugendlichen. Strafbar sind gesetzlich bestimmte Konstellationen: Ausnutzen einer Zwangslage unter 18, entgeltliche Kontakte durch über 18-Jährige sowie das Ausnutzen fehlender Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung bei unter 16-Jährigen durch über 21-Jährige.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Absätze haben unterschiedliche Altersgrenzen.
- Eine Zwangslage oder fehlende Selbstbestimmungsfähigkeit muss ausgenutzt werden.
- Entgeltliche Kontakte unterliegen einer eigenen Regel.
- Für Absatz 3 gelten Strafantrag und besondere Verfahrensregeln.
Drei Schutzkonstellationen statt pauschalem Verbot
§ 182 Absatz 1 betrifft Ausnutzen einer Zwangslage bei Personen unter 18 Jahren. Absatz 2 bestraft über 18-Jährige bei entgeltlichen sexuellen Handlungen mit unter 18-Jährigen. Absatz 3 betrifft über 21-Jährige, die bei einer Person unter 16 Jahren deren fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen.
Versuch ist strafbar. Für Absatz 3 sieht Absatz 5 grundsätzlich einen Strafantrag vor, sofern nicht besonderes öffentliches Interesse besteht. Absatz 6 ermöglicht unter engen Voraussetzungen ein Absehen von Strafe; daraus folgt keine allgemeine Straflosigkeit von Beziehungen mit Altersunterschied.
Alter und Ausnutzung für jeden Kontakt prüfen
Geburtsdaten, jeder Tatzeitpunkt, behauptete Gegenleistungen und konkrete Lebenslage müssen getrennt dokumentiert werden. Bei längeren Beziehungen können unterschiedliche Altersstufen und Tatvarianten innerhalb eines Verfahrens relevant werden.
Nachrichten, finanzielle Transaktionen und Angaben zur Selbstständigkeit der jugendlichen Person sind im Gesamtzusammenhang zu prüfen. Eine Verteidigung darf weder allein auf Zustimmung noch allein auf den Altersunterschied abstellen.
- Geburtsdaten und Tatzeitpunkte tabellieren.
- Zwangslage, Entgelt oder Reifeprüfung auseinanderhalten.
- Kommunikation und Zahlungen vollständig sichern.
- Konkurrenzen zu anderen Jugendschutztatbeständen prüfen.
Beziehung allein beantwortet die Strafbarkeit nicht
Eine Zwangslage ist mehr als allgemeine jugendliche Unsicherheit; sie muss konkret bestehen und ausgenutzt werden. Umgekehrt kann bei entgeltlichen Kontakten bereits die besondere Alterskonstellation entscheidend sein.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 17. August 2026. Neben § 182 können je nach Alter und Umständen §§ 174, 176 oder 180 StGB eingreifen.
Häufige Folgefragen
Ist Sex mit einer 15-jährigen Person immer nach § 182 strafbar?
Nein. Absatz 3 verlangt zusätzlich einen über 21-jährigen Täter und das Ausnutzen fehlender Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung; andere Tatbestände bleiben möglich.
Was gilt bei Geschenken?
Ob ein Geschenk Entgelt für die sexuelle Handlung ist, hängt von der konkreten Gegenleistungsvereinbarung ab.
Braucht es einen Strafantrag?
Für Absatz 3 grundsätzlich ja, sofern die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse annimmt; andere Absätze sind anders geregelt.
Amtliche Quellen
Sexualstrafrecht: Tatvorwürfe und Verteidigungsfragen
Was bedeutet der konkrete Sexualstrafvorwurf und welche Tatsachen müssen geprüft werden?
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