§ 176a StGB erfasst auch Taten ohne körperlichen Kontakt: sexuelle Handlungen vor einem Kind, das Bestimmen des Kindes zu eigenen Handlungen und intensives Einwirken durch pornographische Inhalte oder entsprechende Reden. Wahrnehmung, Einwirkung, Vorsatz und digitale Kommunikation sind zentrale Beweisfragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Körperlicher Kontakt ist für § 176a nicht erforderlich.
- Das Kind muss Handlungen vor ihm grundsätzlich wahrnehmen.
- Posing oder andere Eigenhandlungen können erfasst sein.
- Auch bestimmte Versuche gegenüber einem vermeintlichen Kind sind strafbar.
Sexuelle Einbeziehung ohne Berührung
§ 176a Absatz 1 nennt sexuelle Handlungen vor einem Kind, das Bestimmen des Kindes zu sexuellen Handlungen sowie Einwirken durch pornographische Inhalte oder entsprechende Reden. Nach § 184h Nummer 2 liegt eine Handlung vor einer anderen Person nur vor, wenn diese den Vorgang wahrnimmt.
Absatz 3 erklärt den Versuch bei Nummern 1 und 2 für strafbar. Bei Nummer 3 wird auch die Konstellation erfasst, in der die Vollendung nur daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, mit einem Kind zu kommunizieren. Der BGH hat die Einbeziehung eines Kindes über zeitgleiche Internetübertragung bereits für das frühere Recht als tatbestandsrelevant eingeordnet.
Digitale Kommunikation im vollständigen Kontext
Chats, Videoverbindungen, Zeitstempel, Plattformdaten und Gerätezuordnung müssen vollständig gesichert werden. Screenshots einzelner Nachrichten können Gesprächsverlauf, Identität und technische Funktion verkürzen oder verfälschen.
Zu prüfen ist, welche konkrete Handlung das Kind wahrgenommen oder selbst vorgenommen haben soll und welche Einwirkung dem Beschuldigten zugerechnet wird. Technische Sachverständige können bei Accountnutzung, Übertragung und Dateiinhalten erforderlich sein.
- Accounts und Geräte nicht verändern.
- Vollständige Chat- und Verbindungsdaten sichern lassen.
- Wahrnehmung, Einwirkung und Vorsatz getrennt prüfen.
- Identität und Altersannahme aus der Akte klären.
Nicht jede sexualbezogene Äußerung erfüllt den Tatbestand
Der fehlende reale Kontakt ist keine Entlastung, wenn das Gesetz gerade digitale oder sonst kontaktlose Einwirkung erfasst. Umgekehrt erfüllt nicht jede geschmacklose, sexualbezogene oder grenzverletzende Kommunikation ohne die gesetzlichen Merkmale § 176a.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 17. August 2026. Digitalforensische Sicherung sollte beweisschonend erfolgen; eigene Manipulationsversuche können Daten und Verteidigungsansätze zerstören.
Häufige Folgefragen
Kann eine Webcam-Tat ohne Berührung strafbar sein?
Ja. § 176a erfasst ausdrücklich Handlungen ohne Körperkontakt; Wahrnehmung und weitere Voraussetzungen müssen bewiesen sein.
Ist jedes sexualisierte Gespräch erfasst?
Nein. Das Gesetz verlangt ein tatbestandsmäßiges Einwirken durch pornographischen Inhalt oder entsprechende Reden.
Was gilt bei einem Polizeibeamten als Scheinkind?
Das Gesetz erfasst in bestimmten Fällen auch den Versuch, wenn der Täter irrig von einem Kind ausgeht.
Amtliche Quellen
Sexualstrafrecht: Tatvorwürfe und Verteidigungsfragen
Was bedeutet der konkrete Sexualstrafvorwurf und welche Tatsachen müssen geprüft werden?
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