§ 176 StGB schützt Personen unter 14 Jahren und erfasst erhebliche sexuelle Handlungen mit Körperkontakt, das Bestimmen zu Handlungen mit Dritten sowie Anbieten oder Nachweisen eines Kindes. Das Alter zur Tatzeit, die konkrete Handlung, Vorsatz und gegebenenfalls die eng begrenzte Gleichaltrigenregel müssen präzise geprüft werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Kind ist, wer bei der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist.
- Körperkontakt muss die Erheblichkeitsschwelle erreichen.
- Ein behauptetes Einverständnis schließt den Grundtatbestand grundsätzlich nicht aus.
- Absatz 2 erlaubt nur unter engen Voraussetzungen ein Absehen von Strafe.
Absoluter Schutz unter 14 Jahren
§ 176 Absatz 1 bedroht sexuelle Handlungen an einem Kind oder durch ein Kind am Täter mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Erfasst ist außerdem das Bestimmen zu Handlungen mit Dritten sowie das Anbieten oder Nachzuweisenversprechen eines Kindes. § 184h Nummer 1 verlangt für sexuelle Handlungen Erheblichkeit im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut.
Absatz 2 ermöglicht bei einvernehmlicher Handlung ein Absehen von Strafe, wenn sowohl Alters- als auch Entwicklungs- oder Reifeunterschied gering sind und keine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Das ist keine allgemeine Einwilligungsregel und ändert den Tatbestand nicht automatisch.
Alter, Handlung und Kenntnis beweisbar ordnen
Geburtsdaten und Tatzeitpunkte müssen für jeden Einzelvorwurf sicher festgestellt werden. Bei digitalen Kontakten sind Profile, Altersangaben, Bilder, Gesprächsverlauf und mögliche Kenntnis des Beschuldigten vollständig zu sichern.
Bei behauptetem Körperkontakt sind genaue Handlung, Dauer, Ort, Bekleidung und Wahrnehmung zu prüfen. Medizinische Befunde oder DNA-Spuren müssen in ihren Aussagegrenzen eingeordnet werden; fehlende Spuren beweisen ebenso wenig automatisch das Gegenteil.
- Alter und Tatzeit für jeden Vorwurf sichern.
- Digitale Daten unverändert erhalten.
- Handlung und Erheblichkeit konkret prüfen.
- Vor Akteneinsicht keine Sachverhaltseinlassung abgeben.
Gleichaltrigenregel nicht überschätzen
Die Initiative eines Kindes oder ein behauptetes Einverständnis beseitigen den gesetzlichen Schutz nicht. Wer Nachrichten löscht, Accounts verändert oder Kontakt aufnimmt, kann Beweise vernichten oder einen Verdunkelungsverdacht erzeugen.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 17. August 2026. Die Mindeststrafe, mögliche Untersuchungshaft und erhebliche soziale Folgen verlangen frühe spezialisierte Verteidigung.
Häufige Folgefragen
Kann ein Kind wirksam einwilligen?
§ 176 schützt Kinder grundsätzlich unabhängig von einer behaupteten Zustimmung; Absatz 2 enthält nur eine eng begrenzte Möglichkeit des Absehens von Strafe.
Zählt das Alter bei Anzeige oder Tat?
Maßgeblich ist grundsätzlich das Alter zum jeweiligen Tatzeitpunkt.
Ist jede Berührung strafbar?
Erforderlich ist eine sexuelle Handlung von der nach § 184h maßgeblichen Erheblichkeit; Kontext, Art und Intensität sind zu prüfen.
Amtliche Quellen
Sexualstrafrecht: Tatvorwürfe und Verteidigungsfragen
Was bedeutet der konkrete Sexualstrafvorwurf und welche Tatsachen müssen geprüft werden?
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