Ein Wissensportal von Rechtsanwalt Markus Chilcott

Bundesweit tätige Strafverteidigerkanzlei
Strafen, Register & Nebenfolgen

Reststrafenaussetzung nach zwei Dritteln: Wann ist Entlassung möglich?

Voraussetzungen und Prognosefaktoren der Zwei-Drittel-Aussetzung nach § 57 Absatz 1 StGB.

Kurzantwort

Nach Verbüßung von zwei Dritteln einer zeitigen Freiheitsstrafe, mindestens zwei Monaten, setzt das Gericht den Rest zur Bewährung aus, wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann und der Verurteilte einwilligt. Der Zeitpunkt allein genügt nicht; entscheidend ist eine aktuelle Gesamtprognose.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeitgrenze sind zwei Drittel, mindestens zwei Monate.
  • Erforderlich sind verantwortbare Prognose und Einwilligung.
  • Tat, Persönlichkeit, Vollzugsverhalten und Entlassungslage werden zusammen bewertet.
  • Die Entscheidung trifft das Gericht nach Anhörung.

Zeitvoraussetzung, Sicherheitsprognose und Einwilligung

§ 57 Absatz 1 StGB nennt drei Voraussetzungen: verbüßte zwei Drittel, mindestens zwei Monate, eine unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses verantwortbare Aussetzung und die Einwilligung der verurteilten Person. Bei der Prognose zählt der gesetzlich bezeichnete Katalog von Persönlichkeit bis Entlassungswirkungen.

Das Freiheitsgrundrecht verlangt eine einzelfallbezogene, tatsachengestützte Prognose. Das Gericht entscheidet im Verfahren nach § 454 StPO; Staatsanwaltschaft, Verurteilter und Vollzugsanstalt werden gehört, der Verurteilte grundsätzlich mündlich.

Entlassungsumfeld und Entwicklung nachvollziehbar belegen

Hilfreich sind ein tragfähiger Wohnort, geklärte Arbeit oder Tagesstruktur, Therapie- und Suchtbehandlung, Schuldenregulierung, Kontakte zur Bewährungshilfe und realistische Regeln für Risikosituationen. Fortschritte sollten durch Berichte und konkrete Zusagen belegt werden.

Negative Vollzugsereignisse müssen eingeordnet statt verschwiegen werden. Entscheidend ist, was sie über künftiges Risiko aussagen und welche Veränderungen seitdem erfolgt sind. Ein Entlassungsplan sollte genau auf die im Urteil und Vollzug erkennbaren Risikofaktoren antworten.

  • Zweidrittelzeitpunkt anhand des Vollstreckungsblatts prüfen.
  • Wohnung, Tagesstruktur und Behandlung verbindlich vorbereiten.
  • Vollzugsberichte und persönliche Entwicklung auswerten.
  • Risiken und Gegenmaßnahmen im Antrag konkret darstellen.

Gutes Vollzugsverhalten allein reicht nicht

Ein beanstandungsfreier Vollzug beweist nicht allein eine günstige Legalprognose. Umgekehrt darf eine Ablehnung nicht auf abstrakte Befürchtungen ohne konkrete Tatsachen gestützt werden.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 15. August 2026. Prognose, Bewährungsauflagen und Zeitpunkt hängen von Tat, Vollzugsverlauf, Vorleben und aktueller Entlassungssituation ab.

Häufige Folgefragen

Ist die Entlassung bei zwei Dritteln automatisch?

Nein. Zusätzlich müssen Prognose und Einwilligung vorliegen.

Was prüft das Gericht?

Unter anderem Persönlichkeit, Vorleben, Tat, bedrohte Rechtsgüter, Vollzugsverhalten, Lebensverhältnisse und Wirkungen der Aussetzung.

Kann eine neue Antragssperre gesetzt werden?

Ja. § 57 Absatz 7 erlaubt nach einer Ablehnung eine Sperrfrist von höchstens sechs Monaten.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 57 StGB - Aussetzung bei zeitiger FreiheitsstrafeAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 454 StPO - Anhörung und EntscheidungAmtliche Quelle ↗
  3. 03BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12Amtliche Quelle ↗
Zum Thema weiterlesen

Strafvollstreckung: Strafantritt, Geldstrafe und Entlassung

Welche Schritte sind nach einer rechtskräftigen Verurteilung wichtig?

Alle 22 Ratgeber im Zusammenhang ansehen
Kontakt zur herausgebenden Kanzlei

Wenn es um Ihren Fall geht, zählt die konkrete Prüfung.

Die Kanzlei Chilcott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. In akuten Situationen können Sie die Kanzlei direkt erreichen.

040 22 8686 60024 Stunden erreichbar · bundesweit tätig