Eingezogene Gegenstände können an den anspruchsberechtigten Verletzten zurückübertragen oder herausgegeben werden; bei Wertersatz kann der Verwertungserlös ausgekehrt werden. Der Einziehungsadressat ist vor einer streitigen gerichtlichen Zulassung grundsätzlich anzuhören. Bereits erfüllte Ansprüche müssen berücksichtigt werden, damit es nicht zur Doppelbelastung kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- § 459h verbindet staatliche Einziehung mit Verletztenentschädigung.
- Gegenstand und Wertersatz folgen unterschiedlichen Auskehrungswegen.
- Anspruch, Tat und Höhe müssen zusammenpassen.
- Mehrere Verletzte und Insolvenz verändern das Verfahren.
Eingezogene Werte dienen vorrangig der tatbezogenen Entschädigung
§ 459h Absatz 1 regelt Rückübertragung oder Herausgabe eines nach §§ 73 bis 73b StGB eingezogenen Gegenstands. Absatz 2 betrifft die Auskehrung des Erlöses aus der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung. §§ 459i bis 459k bestimmen Mitteilung, Anmeldung und gerichtliche Zulassung.
Ergeben sich Berechtigung und Anspruchshöhe aus Urteil und Feststellungen, kann ausgekehrt werden. Andernfalls bedarf es einer gerichtlichen Zulassung; vor der Entscheidung ist der Einziehungsadressat anzuhören, soweit dies ausführbar erscheint.
Anspruch und bereits geleistete Zahlungen abgleichen
Die Verteidigung vergleicht Erwerbstat, Anspruchsinhaber, Höhe, Rückzahlungen, Vergleiche und anderweitige Vollstreckung. Bei mehreren Verletzten ist zu klären, ob der Erlös alle Ansprüche deckt oder insolvenzrechtliche Regeln eingreifen.
In der Anhörung werden konkrete Einwendungen zur Anspruchsberechtigung oder Doppelzahlung vorgetragen. Die rechtskräftige Einziehungsentscheidung selbst wird dadurch nicht allgemein neu verhandelt.
- Anspruchsinhaber und Erwerbstat abgleichen.
- Alle Zahlungen und Vergleiche nachweisen.
- Anhörungsfrist beachten.
- Mehrfachansprüche und Insolvenz prüfen.
Anhörung nutzen, ohne die Hauptsache neu aufzurollen
Eine Zahlung außerhalb des Strafverfahrens muss der Vollstreckungsbehörde nachweisbar mitgeteilt werden. Unklare Verwendungszwecke oder Zahlungen an eine falsche Person können die Doppelbelastung nicht sicher verhindern.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 23. August 2026. Entschädigung, Insolvenz und Vollstreckung hängen von Zahl und Rang der Anspruchsteller ab.
Häufige Folgefragen
Bekommt der Staat das Geld endgültig?
Bei tatbezogenen Verletztenansprüchen sehen §§ 459h ff. Rückübertragung oder Auskehrung an Berechtigte vor.
Kann ich gegen eine falsche Auszahlung einwenden?
Vor einer gerichtlichen Zulassung ist der Einziehungsadressat grundsätzlich anzuhören; konkrete Einwendungen sollten fristgerecht belegt werden.
Was passiert bei mehreren Geschädigten?
Deckung, Anmeldungen und gegebenenfalls Insolvenzverfahren bestimmen die weitere Verteilung.
Amtliche Quellen
Einziehung und Vermögensabschöpfung im Strafverfahren
Welches Vermögen ist von einer Einziehung betroffen und wie kann ich mich dagegen wehren?
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