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Ablauf des Strafverfahrens

Adhäsionsantrag zugestellt: Was muss der Antrag nach § 404 StPO enthalten?

Bestimmtheit, Anspruchsgrund, Beweismittel, Zustellung, Fristen und erste Verteidigungsschritte beim Adhäsionsantrag.

Kurzantwort

Ein Adhäsionsantrag muss Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs bestimmt bezeichnen und soll Beweismittel nennen. Außerhalb der Hauptverhandlung wird er dem Beschuldigten zugestellt. Die Zustellung kann zivilrechtlich bedeutsame Wirkungen auslösen; deshalb sind Anspruch, Betrag, Tatsachen, Beweise und Reaktionsfrist sofort getrennt zu prüfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegenstand und Grund des Anspruchs müssen bestimmt bezeichnet sein.
  • Ein schriftlicher Antrag außerhalb der Hauptverhandlung wird zugestellt.
  • Der Antrag kann bis zum Beginn der Schlussvorträge gestellt werden.
  • Strafrechtliche Einlassung und zivilrechtliche Verteidigung müssen abgestimmt sein.

Zivilrechtlicher Anspruch innerhalb des Strafverfahrens

§ 403 StPO erlaubt Verletzten, Erben und weiteren Anspruchsinhabern, aus der Straftat erwachsene vermögensrechtliche Ansprüche gegen den Beschuldigten im Strafverfahren geltend zu machen, wenn sie zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören und nicht anderweitig gerichtlich anhängig sind. Vor dem Amtsgericht gilt keine Streitwertgrenze.

Nach § 404 Absatz 1 muss der Antrag Gegenstand und Grund bestimmt bezeichnen und soll die Beweismittel enthalten. Er kann schriftlich, zu Protokoll oder in der Hauptverhandlung mündlich bis zum Beginn der Schlussvorträge gestellt werden. Außerhalb der Hauptverhandlung ist Zustellung erforderlich; mit Eingang bei Gericht treten nach Absatz 2 Wirkungen wie bei Erhebung einer Zivilklage ein.

Antrag in Anspruch, Tatsachen und Beweise zerlegen

Geprüft werden Aktivlegitimation, Anspruchsart, bezifferter oder unbezifferter Antrag, Kausalität, Schaden, Verjährung, bereits geleistete Zahlungen und anderweitige Rechtshängigkeit. Bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag muss zumindest die Größenordnung der Vorstellung erkennbar werden.

Eine Erwiderung kann zivilrechtliche Einwendungen enthalten, ohne die strafrechtliche Einlassungsstrategie aufzugeben. Versicherer, Gesamtschuldner, arbeits- oder sozialrechtliche Ersatzsysteme und mögliche Anerkenntniswirkungen sollten vor jeder Erklärung einbezogen werden.

  • Zustellung und Antrag vollständig sichern.
  • Anspruchsinhaber und Rechtshängigkeit prüfen.
  • Schaden, Kausalität und Beweise tabellarisch erfassen.
  • Erwiderung mit der Strafverteidigung abstimmen.

Ungeprüfte Erwiderung kann beide Verteidigungsebenen belasten

Wer nur auf den Strafvorwurf blickt, kann einen vollstreckbaren Ziviltitel und zusätzliche Kosten übersehen. Wer dagegen vorschnell zum Anspruch vorträgt, kann Tatsachen einräumen, die auch für Schuld oder Rechtsfolgen bedeutsam sind.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 20. August 2026. Bestimmtheit und erforderlicher Vortrag hängen von Anspruchsart und Antrag ab; individuelle zivil- und strafrechtliche Prüfung ist notwendig.

Häufige Folgefragen

Muss ich sofort schriftlich antworten?

Eine allgemeine gesetzliche Erwiderungsfrist nennt § 404 nicht; gerichtliche Verfügungen und der Hauptverhandlungstermin können aber konkrete Handlungsfristen setzen.

Kann der Antrag erst in der Hauptverhandlung gestellt werden?

Ja, bis zum Beginn der Schlussvorträge. Die Verteidigung muss dann angemessene Möglichkeit zur Reaktion erhalten.

Ist ein unbezifferter Schmerzensgeldantrag immer unzulässig?

Nein. Er muss aber Anspruchsgrund und eine nachvollziehbare Größenordnung hinreichend erkennen lassen.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 403 StPO – Anspruch im AdhäsionsverfahrenAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 404 StPO – Antrag; ProzesskostenhilfeAmtliche Quelle ↗
  3. 03BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2020 – 2 BvR 2054/19Amtliche Quelle ↗
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