Diese Checklisten sind Gedächtnishilfen zu den ausführlichen Kapiteln. Sie ersetzen keine Prüfung des konkreten Schreibens oder der konkreten Maßnahme. Wählen Sie die passende Situation; eine Liste für Beschuldigte lässt sich nicht unverändert auf Zeugen übertragen.
Nach einer Vorladung oder einem Anhörungsbogen
- Vollständiges Schreiben, Anlagen und Umschlag aufbewahren.
- Absender, Aktenzeichen, eigene Rolle, Terminort und Zweck prüfen.
- Erscheinenspflicht getrennt von der Frage prüfen, ob Sie zum Vorwurf aussagen müssen.
- Entscheiden, ob vor einer Erklärung anwaltliche Beratung und Akteneinsicht eingeholt werden sollen.
- Organisatorische Rückfragen auf die Organisation beschränken; keine beiläufige Sachverhaltsschilderung anschließen.
- Wenn der Termin verbindlich ist und Sie verhindert sind: unverzüglich Kontakt zur zuständigen Stelle aufnehmen, Nachweise klären und eine Aufhebung oder Verlegung tatsächlich bestätigen lassen.
Vertiefung: Kapitel 2 und 7.
Bei einer Durchsuchung
- Ruhig nach Identität der handelnden Personen, Grund und Rechtsgrundlage fragen; vorliegenden Beschluss lesen und um eine Ausfertigung oder Abschrift bitten.
- Die Maßnahme nicht körperlich behindern. Rechtliche Einwände und fehlende freiwillige Zustimmung ausdrücklich von körperlichem Widerstand trennen.
- Kontakt zur Verteidigung erbitten. Nicht davon ausgehen, dass die Maßnahme bis zu deren Eintreffen warten muss.
- Zum Vorwurf als Beschuldigter nicht vorschnell Erklärungen abgeben. Fragen zur freiwilligen Herausgabe, zu Zugängen oder zu Einwilligungen gesondert klären.
- Auf besonders geschützte Unterlagen hinweisen und ihre Behandlung dokumentieren lassen.
- Verzeichnis mitgenommener Gegenstände prüfen und Unterlagen zur Maßnahme aufbewahren.
- Anschließend einen eigenen zeitnahen Ablaufvermerk für die Verteidigung erstellen. Keine Dateien, die als Beweismittel in Betracht kommen, löschen, umbenennen oder nachträglich verändern.
Vertiefung: Kapitel 3 und 9. Diese Liste enthält keine allgemeine Aussage darüber, welche Anordnung im Einzelfall rechtmäßig ist.
Bei Festnahme oder Haftvorführung
- Nach dem Grund der Freiheitsentziehung fragen und die Belehrung verständlich erklären lassen.
- Anwaltlichen Kontakt verlangen; vorhandene Kontaktdaten nennen oder auf die Vermittlung zu einem anwaltlichen Notdienst hinwirken.
- Als Beschuldigter vor einer überlegten Entscheidung keine Angaben zum Vorwurf machen.
- Erforderliche medizinische Versorgung, Medikamente, Verständigungsbedarf und dringende Betreuungspflichten klar benennen.
- Benachrichtigung einer Vertrauensperson nach den einschlägigen Regeln verlangen; bei ausländischer Staatsangehörigkeit auch konsularische Rechte klären.
- Nicht aus der Uhrzeit der Festnahme selbst eine allgemeine Freilassungsfrist berechnen. Die unverzügliche richterliche Kontrolle und die gesetzlichen Höchstgrenzen sind anhand der konkreten Rechtsgrundlage zu prüfen.
Vertiefung: Kapitel 4 und 14.
Nach einer Anklageschrift
- Auch das gerichtliche Begleitschreiben lesen; Zustellung und gesetzte Äußerungsfrist festhalten.
- Prüfen lassen, ob Verteidigung bereits beauftragt beziehungsweise bestellt ist und ob die Akte vollständig vorliegt.
- Welche Tatsachen, Beweismittel oder Verfahrenshindernisse sind vor einer Eröffnungsentscheidung zu prüfen?
- Keine Zeugen anschreiben, um ihre Angaben auf eine gemeinsame Darstellung festzulegen.
- Persönliche Risiken jenseits der möglichen Strafe benennen, etwa Beruf, Aufenthalt oder Fahrerlaubnis.
Vertiefung: Kapitel 5, 12 und 19.
Nach einer gerichtlichen Ladung
- Rolle, Gericht, Saal, Datum, Uhrzeit und ausdrückliche Hinweise zum Erscheinen prüfen.
- Termin mit der Verteidigung abgleichen; Fahrt und ausreichenden Zeitpuffer planen.
- Verständigungsbedarf, gesundheitliche Einschränkungen oder ein ernsthaftes Hindernis frühzeitig mitteilen.
- Bei Verhinderung nicht selbst von einer Entschuldigung ausgehen; gerichtliche Entscheidung beziehungsweise Rückmeldung klären.
- Keine Beweisgegenstände oder verbotenen Gegenstände ungefragt zum Gericht mitbringen; die sichere Behandlung vorher abstimmen.
Vertiefung: Kapitel 5 und 12.
Nach einem Strafbefehl
- Zustellung und Umschlag sichern; nicht nur das Datum des späteren Lesens notieren.
- Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Konkreten Auslöser, Berechnung und mögliche Zustellungsbesonderheiten sofort prüfen lassen.
- Form und zuständiges Gericht beachten. Nicht auf die Absendung eines Briefs oder eine gewöhnliche E-Mail vertrauen.
- Ziel und Umfang eines Einspruchs sowie mögliche Nachteile vor einer Beschränkung oder Rücknahme besprechen.
- Bei möglicher Fristversäumung unverzüglich beraten lassen; Wiedereinsetzung hat eigene Voraussetzungen und Fristen.
Vertiefung: Kapitel 13. Die Hinweise sind kein universelles Einspruchsmuster.
Nach einem Urteil
- Verkündung, eigenes Anwesendsein und eine spätere Zustellung genau festhalten; sämtliche Unterlagen sichern.
- Sofort klären lassen, ob Berufung oder Revision in Betracht kommt. Die Einlegungsfrist beträgt grundsätzlich eine Woche; bei Anwesenheit beginnt sie regelmäßig mit der Verkündung. Für Abwesenheit und besondere Verfahren gelten eigene Regeln.
- Nicht auf das schriftliche Urteil warten, wenn die Einlegungsfrist bereits läuft. Eine spätere Begründungsfrist ist eine andere Frist.
- Rechtsbehelfsbelehrung, zulässige Form und zuständiges Gericht prüfen. Eine gewöhnliche E-Mail ist keine verlässliche Form der Fristwahrung.
- Umfang, Chancen und mögliche Nachteile des Rechtsmittels sowie einen etwaigen Verzicht oder eine Rücknahme vorab besprechen.
- Bei einer möglichen Versäumung sofort beraten lassen; auch für Wiedereinsetzung ist rechtzeitiges Handeln nötig.
Vertiefung: Kapitel 15; im Jugendverfahren zusätzlich Kapitel 20. Die Hinweise sind kein universelles Rechtsmittelmuster.
Für Angehörige
- Zuständige Stelle und Aufenthaltsort klären, soweit Auskunft erteilt werden darf.
- Gewünschte Verteidigung kontaktieren und dringende organisatorische Informationen übermitteln.
- Versorgung von Kindern, pflegebedürftigen Menschen und Tieren sowie Medikamente, Wohnung und dringende Post organisieren, soweit Sie dazu berechtigt sind.
- Keine Aussagen abstimmen und keine möglichen Beweismittel verändern.
- Eigene Zeugenstellung und Verweigerungsrechte unabhängig prüfen lassen.
- Informationsfreigabe und Zuständigkeit mit dem erwachsenen Beschuldigten klären; Finanzierung verschafft keine Kontrolle über dessen Verteidigung.
- Eigene Belastungsgrenzen beachten und bei Bedarf unabhängige Unterstützung organisieren.
Vertiefung: Kapitel 20 und 21.
