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Das Buch · Rechtsanwalt & Strafverteidiger Markus Chilcott

Anhang A. Checklisten für konkrete Situationen

Version 1.3 · Redaktionsstand 7. September 2026

Ausgabe September 2026

Diese Checklisten sind Gedächtnishilfen zu den ausführlichen Kapiteln. Sie ersetzen keine Prüfung des konkreten Schreibens oder der konkreten Maßnahme. Wählen Sie die passende Situation; eine Liste für Beschuldigte lässt sich nicht unverändert auf Zeugen übertragen.

Nach einer Vorladung oder einem Anhörungsbogen

  • Vollständiges Schreiben, Anlagen und Umschlag aufbewahren.
  • Absender, Aktenzeichen, eigene Rolle, Terminort und Zweck prüfen.
  • Erscheinenspflicht getrennt von der Frage prüfen, ob Sie zum Vorwurf aussagen müssen.
  • Entscheiden, ob vor einer Erklärung anwaltliche Beratung und Akteneinsicht eingeholt werden sollen.
  • Organisatorische Rückfragen auf die Organisation beschränken; keine beiläufige Sachverhaltsschilderung anschließen.
  • Wenn der Termin verbindlich ist und Sie verhindert sind: unverzüglich Kontakt zur zuständigen Stelle aufnehmen, Nachweise klären und eine Aufhebung oder Verlegung tatsächlich bestätigen lassen.

Vertiefung: Kapitel 2 und 7.

Bei einer Durchsuchung

  • Ruhig nach Identität der handelnden Personen, Grund und Rechtsgrundlage fragen; vorliegenden Beschluss lesen und um eine Ausfertigung oder Abschrift bitten.
  • Die Maßnahme nicht körperlich behindern. Rechtliche Einwände und fehlende freiwillige Zustimmung ausdrücklich von körperlichem Widerstand trennen.
  • Kontakt zur Verteidigung erbitten. Nicht davon ausgehen, dass die Maßnahme bis zu deren Eintreffen warten muss.
  • Zum Vorwurf als Beschuldigter nicht vorschnell Erklärungen abgeben. Fragen zur freiwilligen Herausgabe, zu Zugängen oder zu Einwilligungen gesondert klären.
  • Auf besonders geschützte Unterlagen hinweisen und ihre Behandlung dokumentieren lassen.
  • Verzeichnis mitgenommener Gegenstände prüfen und Unterlagen zur Maßnahme aufbewahren.
  • Anschließend einen eigenen zeitnahen Ablaufvermerk für die Verteidigung erstellen. Keine Dateien, die als Beweismittel in Betracht kommen, löschen, umbenennen oder nachträglich verändern.

Vertiefung: Kapitel 3 und 9. Diese Liste enthält keine allgemeine Aussage darüber, welche Anordnung im Einzelfall rechtmäßig ist.

Bei Festnahme oder Haftvorführung

  • Nach dem Grund der Freiheitsentziehung fragen und die Belehrung verständlich erklären lassen.
  • Anwaltlichen Kontakt verlangen; vorhandene Kontaktdaten nennen oder auf die Vermittlung zu einem anwaltlichen Notdienst hinwirken.
  • Als Beschuldigter vor einer überlegten Entscheidung keine Angaben zum Vorwurf machen.
  • Erforderliche medizinische Versorgung, Medikamente, Verständigungsbedarf und dringende Betreuungspflichten klar benennen.
  • Benachrichtigung einer Vertrauensperson nach den einschlägigen Regeln verlangen; bei ausländischer Staatsangehörigkeit auch konsularische Rechte klären.
  • Nicht aus der Uhrzeit der Festnahme selbst eine allgemeine Freilassungsfrist berechnen. Die unverzügliche richterliche Kontrolle und die gesetzlichen Höchstgrenzen sind anhand der konkreten Rechtsgrundlage zu prüfen.

Vertiefung: Kapitel 4 und 14.

Nach einer Anklageschrift

  • Auch das gerichtliche Begleitschreiben lesen; Zustellung und gesetzte Äußerungsfrist festhalten.
  • Prüfen lassen, ob Verteidigung bereits beauftragt beziehungsweise bestellt ist und ob die Akte vollständig vorliegt.
  • Welche Tatsachen, Beweismittel oder Verfahrenshindernisse sind vor einer Eröffnungsentscheidung zu prüfen?
  • Keine Zeugen anschreiben, um ihre Angaben auf eine gemeinsame Darstellung festzulegen.
  • Persönliche Risiken jenseits der möglichen Strafe benennen, etwa Beruf, Aufenthalt oder Fahrerlaubnis.

Vertiefung: Kapitel 5, 12 und 19.

Nach einer gerichtlichen Ladung

  • Rolle, Gericht, Saal, Datum, Uhrzeit und ausdrückliche Hinweise zum Erscheinen prüfen.
  • Termin mit der Verteidigung abgleichen; Fahrt und ausreichenden Zeitpuffer planen.
  • Verständigungsbedarf, gesundheitliche Einschränkungen oder ein ernsthaftes Hindernis frühzeitig mitteilen.
  • Bei Verhinderung nicht selbst von einer Entschuldigung ausgehen; gerichtliche Entscheidung beziehungsweise Rückmeldung klären.
  • Keine Beweisgegenstände oder verbotenen Gegenstände ungefragt zum Gericht mitbringen; die sichere Behandlung vorher abstimmen.

Vertiefung: Kapitel 5 und 12.

Nach einem Strafbefehl

  • Zustellung und Umschlag sichern; nicht nur das Datum des späteren Lesens notieren.
  • Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Konkreten Auslöser, Berechnung und mögliche Zustellungsbesonderheiten sofort prüfen lassen.
  • Form und zuständiges Gericht beachten. Nicht auf die Absendung eines Briefs oder eine gewöhnliche E-Mail vertrauen.
  • Ziel und Umfang eines Einspruchs sowie mögliche Nachteile vor einer Beschränkung oder Rücknahme besprechen.
  • Bei möglicher Fristversäumung unverzüglich beraten lassen; Wiedereinsetzung hat eigene Voraussetzungen und Fristen.

Vertiefung: Kapitel 13. Die Hinweise sind kein universelles Einspruchsmuster.

Nach einem Urteil

  • Verkündung, eigenes Anwesendsein und eine spätere Zustellung genau festhalten; sämtliche Unterlagen sichern.
  • Sofort klären lassen, ob Berufung oder Revision in Betracht kommt. Die Einlegungsfrist beträgt grundsätzlich eine Woche; bei Anwesenheit beginnt sie regelmäßig mit der Verkündung. Für Abwesenheit und besondere Verfahren gelten eigene Regeln.
  • Nicht auf das schriftliche Urteil warten, wenn die Einlegungsfrist bereits läuft. Eine spätere Begründungsfrist ist eine andere Frist.
  • Rechtsbehelfsbelehrung, zulässige Form und zuständiges Gericht prüfen. Eine gewöhnliche E-Mail ist keine verlässliche Form der Fristwahrung.
  • Umfang, Chancen und mögliche Nachteile des Rechtsmittels sowie einen etwaigen Verzicht oder eine Rücknahme vorab besprechen.
  • Bei einer möglichen Versäumung sofort beraten lassen; auch für Wiedereinsetzung ist rechtzeitiges Handeln nötig.

Vertiefung: Kapitel 15; im Jugendverfahren zusätzlich Kapitel 20. Die Hinweise sind kein universelles Rechtsmittelmuster.

Für Angehörige

  • Zuständige Stelle und Aufenthaltsort klären, soweit Auskunft erteilt werden darf.
  • Gewünschte Verteidigung kontaktieren und dringende organisatorische Informationen übermitteln.
  • Versorgung von Kindern, pflegebedürftigen Menschen und Tieren sowie Medikamente, Wohnung und dringende Post organisieren, soweit Sie dazu berechtigt sind.
  • Keine Aussagen abstimmen und keine möglichen Beweismittel verändern.
  • Eigene Zeugenstellung und Verweigerungsrechte unabhängig prüfen lassen.
  • Informationsfreigabe und Zuständigkeit mit dem erwachsenen Beschuldigten klären; Finanzierung verschafft keine Kontrolle über dessen Verteidigung.
  • Eigene Belastungsgrenzen beachten und bei Bedarf unabhängige Unterstützung organisieren.

Vertiefung: Kapitel 20 und 21.

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