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Das Buch · Rechtsanwalt & Strafverteidiger Markus Chilcott

Anhang B. Das vertrauliche Erstgespräch vorbereiten

Version 1.3 · Redaktionsstand 7. September 2026

Ausgabe September 2026

Sie müssen Ihre Unterlagen nicht perfekt aufbereitet haben, bevor Sie Hilfe suchen. Bei Haft, einer laufenden Durchsuchung oder einer möglichen Frist ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme wichtiger als ein fertiger Ordner. Sagen Sie zuerst, was gerade geschieht und wann etwas abläuft. Danach lässt sich klären, was für das Gespräch benötigt wird und wie Sie es sicher übermitteln.

Ein übersichtlicher Einstieg

Notieren Sie auf einem Blatt: Wer ist betroffen? Welche Behörde oder welches Gericht ist zuständig? Welches Aktenzeichen ist bekannt? Welches Schreiben oder welche Maßnahme ist der Anlass? Welche Termine und Zustellungsdaten stehen fest? Wo sind Sie vertraulich erreichbar? Diese Informationen erleichtern die erste Einordnung, ohne schon eine ausführliche Einlassung zu erzeugen.

Trennen Sie eine eigene Erinnerung vom Inhalt fremder Dokumente. „Ich erinnere mich an ...“ ist etwas anderes als „Im Polizeischreiben steht ...“. Wenn Sie eine Uhrzeit nur schätzen, schreiben Sie das dazu. Wenn Sie sich widersprüchlich erinnern, halten Sie die Unsicherheit fest. Die Vorbereitung soll der Verteidigung die tatsächliche Informationslage zeigen und keine widerspruchsfreie Erzählung herstellen.

Unterlagen, die je nach Fall helfen

  • Behördliche und gerichtliche Schreiben einschließlich Anlagen, Umschlägen und Zustellungsvermerken.
  • Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeverzeichnis und erhaltene Protokolle.
  • Haftbefehl, Belehrungen und Angaben zur tatsächlichen Freiheitsentziehung.
  • Frühere eigene Schreiben und Aussagen sowie bekannte Absprachen mit bereits tätigen Rechtsanwälten.
  • Rechtmäßig vorhandene Belege und eine Übersicht weiterer möglicher Informationsquellen; bei digitalen Daten zunächst Art und Speicherort nennen.
  • Für Kosten oder mögliche Rechtsfolgen erforderliche Angaben zu Einkommen, Unterhaltspflichten und besonderen persönlichen Umständen.
  • Relevante Versicherungsbedingungen, Deckungszusagen oder Unterlagen über eine mögliche Finanzierung.

Diese Übersicht ist keine Aufforderung, jeden privaten Lebensbereich ungefiltert zu übermitteln. Klären Sie die Erforderlichkeit und den sicheren Übermittlungsweg. Bei möglicherweise strafbaren Bild- oder Videoinhalten versenden Sie keine Kopien, sondern schildern zunächst das Problem und lassen die rechtmäßige Sicherung klären. Bei Unterlagen anderer Personen kommt es auch auf Ihre Zugriffsberechtigung und deren Schutz an.

Fragen für die Besprechung

Welche Entscheidung ist zuerst nötig? Welche Informationen fehlen? Wie und wann kann Akteneinsicht erfolgen? Wer bearbeitet das Mandat und wer ist bei Eilfragen erreichbar? Was umfasst die Beauftragung? Wie werden Gebühren und Auslagen berechnet? Welche zusätzlichen Schritte können Kosten auslösen? Welche Ziele sind derzeit realistisch prüfbar, und was lässt sich noch nicht seriös einschätzen?

Sprechen Sie außerdem aus, was Ihnen besonders wichtig ist. Vielleicht ist es der Arbeitsplatz, die Betreuung eines Kindes, die Fahrerlaubnis oder der Aufenthaltsstatus. Die Verteidigung sollte solche Folgen kennen, bevor sie eine Entscheidung nur anhand der möglichen strafrechtlichen Sanktion bewertet. Lassen Sie am Ende festhalten, was als Nächstes geschieht, wer sich darum kümmert und bis wann eine Rückmeldung erforderlich ist.

Ihre eigene Arbeitsnotiz

Eine kurze Notiz kann aus fünf beschrifteten Abschnitten bestehen: „Sicher bekannt“, „Noch unklar“, „Unterlagen vorhanden“, „Termine und Fristen“ und „Nächster vereinbarter Schritt“. Bewahren Sie sie vertraulich auf. Kennzeichnen Sie spätere Ergänzungen mit einem Datum, statt ältere Erinnerungen unbemerkt zu überschreiben. Sie ist ein Hilfsmittel für das Gespräch mit der Verteidigung und nicht automatisch ein Schriftstück, das an die Ermittlungsbehörde geschickt werden sollte.

Für eine langfristige Zusammenarbeit empfiehlt sich ein klarer Kanal für neue Post und dringende Nachrichten. Fragen Sie, welche Eingänge Sie sofort weiterleiten sollen und wie der Empfang bestätigt wird. Ein einmal versandtes Dokument ist organisatorisch noch keine gesicherte Fristbearbeitung. Überprüfen Sie bei Eilsachen, ob die zuständige Person die Information tatsächlich erhalten hat.

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