Ein Strafbefehl kann unscheinbar wirken: mehrere Seiten, ein konkreter Betrag, eine Rechtsbehelfsbelehrung. Vielleicht haben Sie zuvor nur einen Anhörungsbogen erhalten. Vielleicht ist seitdem lange nichts geschehen. Dass ein Gericht ohne Hauptverhandlung eine Strafe festgesetzt hat, passt dann nicht zu Ihrer Vorstellung von einem Strafprozess. Genau darin liegt die Besonderheit dieses Verfahrens. Es kann zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen, ohne dass Sie zuvor vor Gericht gestanden haben.
Wenn gerade ein Strafbefehl bei Ihnen eingegangen ist, hat die Prüfung der Einspruchsfrist Vorrang. Sie beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Bewahren Sie den Umschlag auf und lassen Sie Zustellung, Fristende und zulässigen Übermittlungsweg unverzüglich prüfen. Warten Sie damit weder auf einen Termin, der erst später stattfindet, noch auf die vollständige Aufarbeitung des Vorwurfs.[13.1]
Dieses Kapitel erläutert anschließend die inhaltliche Entscheidung. Ein Einspruch ist weder stets geboten noch grundsätzlich gefährlich. Seine Bedeutung hängt davon ab, was am Strafbefehl falsch, unklar oder untragbar erscheint, welche Beweise vorhanden sind und welche Folgen eine weitere Prüfung haben kann.
Was ein Strafbefehl bewirken kann
Das Strafbefehlsverfahren ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen bei Vergehen möglich. Die Staatsanwaltschaft beantragt bestimmte Rechtsfolgen, wenn sie eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält. Das Gericht prüft den Antrag. Es braucht Sie vor dem Erlass nicht noch einmal selbst anzuhören.[13.2]
Mit einem Strafbefehl kann insbesondere eine Geldstrafe festgesetzt werden. Daneben sind weitere Rechtsfolgen möglich, etwa ein Fahrverbot, eine Einziehung oder die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Sperre innerhalb der gesetzlichen Grenze. Haben Sie einen Verteidiger, kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ausgesprochen werden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Für Heranwachsende ist eine Freiheitsstrafe durch Strafbefehl auch bei Anwendung allgemeinen Strafrechts ausgeschlossen; die Jugendbesonderheiten erläutert Kapitel 20. Der Strafbefehl ist deshalb bei Erwachsenen nicht auf folgenarme Geldforderungen beschränkt.[13.2]
Soweit kein rechtzeitiger wirksamer Einspruch eingelegt wird, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. „Ich habe die Sache nur bezahlt, aber nichts zugegeben“ verhindert diese Wirkung nicht. Die Frage, ob später ein Eintrag im Führungszeugnis erscheint oder welche beruflichen Folgen entstehen, ist davon gesondert zu prüfen. Kapitel 19 erklärt diese Zusammenhänge.[13.1]
Erst den gesamten Inhalt erfassen
Lesen Sie nicht nur den Zahlbetrag. Ein Strafbefehl muss unter anderem das vorgeworfene Geschehen, die herangezogenen Vorschriften, die Beweismittel und die festgesetzten Rechtsfolgen enthalten. Prüfen Sie, ob Person, Tatzeit, Tatort und Handlung zutreffend bezeichnet sind. Bei mehreren Taten muss erkennbar sein, was jeweils vorgeworfen wird.[13.3]
Danach betrachten Sie die Rechtsfolgen einzeln. Enthält die Entscheidung neben einer Geldstrafe eine weitere Maßnahme? Ist ein Führerschein betroffen? Soll ein Betrag als Wert angeblich erlangter Vorteile eingezogen werden? Eine solche Einziehung ist nicht einfach ein weiterer Teil derselben Geldstrafe. Wer nur über Raten für den Gesamtbetrag nachdenkt, kann eine eigenständige rechtliche Frage übersehen.
Markieren Sie Fragen, ohne den Text selbst zu korrigieren und zurückzusenden. Eine Sammlung von Randbemerkungen ist für das vertrauliche Gespräch hilfreich, aber nicht automatisch ein wirksamer Einspruch. Auch die Bitte, Ihnen „die Sache noch einmal zu erklären“, ersetzt keine eindeutige Erklärung, mit der Sie sich gegen den Strafbefehl wenden.
Zustellung ist nicht immer persönliche Übergabe
Die Einspruchsfrist knüpft an die Zustellung an. Sie beginnt nicht erst dann, wenn Sie den Strafbefehl in Ruhe gelesen oder verstanden haben. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Schriftstück beispielsweise durch Einlegen in Ihren Briefkasten zugestellt werden. Das dabei vermerkte Datum auf dem Umschlag kann deshalb für die Prüfung entscheidend sein.[13.4]
Ein fiktives Beispiel: Ein Strafbefehl wird wirksam an einem Mittwoch zugestellt. Die betroffene Person öffnet den Brief erst am folgenden Montag. Für die gewöhnliche Zweiwochenfrist bleibt grundsätzlich der Mittwoch der maßgebliche Ausgangspunkt. Das spätere Öffnen verschiebt das Fristende nicht. Ob die konkrete Zustellung tatsächlich wirksam war, muss getrennt geprüft werden.
Bei Wochenfristen endet die Frist grundsätzlich mit Ablauf des entsprechenden Wochentags. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Welche Feiertagsregelung maßgeblich ist und ob Besonderheiten der Zustellung eingreifen, gehört zur konkreten Berechnung. Das Beispiel ist deshalb keine Berechnung Ihrer persönlichen Frist.[13.5]
Mehrere Empfangsberechtigte, eine Zustellung an die Verteidigung, Auslandsbezüge oder Übersetzungsfragen können die Prüfung verändern. Wenn Sie im Urlaub, im Krankenhaus oder umgezogen waren, sollte die Verteidigung die tatsächlichen Abläufe genau kennen. Verlassen Sie sich weder auf die pauschale Annahme, dass Abwesenheit jede Zustellung unwirksam macht, noch darauf, dass bei einem fremdsprachigen Schreiben immer automatisch mehr Zeit bleibt.[13.4]
Form und Eingang: die Erklärung muss richtig ankommen
Der Einspruch ist bei dem Gericht einzulegen, das den Strafbefehl erlassen hat. Das Gesetz nennt die schriftliche Einlegung und die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle. Bei einer schriftlichen Einreichung muss die Erklärung eindeutig zugeordnet werden können und den Willen erkennen lassen, Einspruch einzulegen. Für eine eigene Papiererklärung ist eine eigenhändige Unterschrift der verlässliche Weg.[13.1]
Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Gericht, nicht der Poststempel. Ein am letzten Tag abgeschickter Brief wahrt die Frist daher nicht allein durch seinen Versand. Wer zur Geschäftsstelle gehen möchte, muss deren tatsächliche Erreichbarkeit und Öffnungszeiten beachten. Ein Telefonanruf, in dem Sie widersprechen, ersetzt den gesetzlich vorgesehenen Weg nicht.
Elektronische Einreichungen unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen. Eine gewöhnliche E-Mail ist kein verlässlicher formwirksamer Einspruch, auch nicht allein deshalb, weil eine unterschriebene Datei angehängt ist. Für den elektronischen Rechtsverkehr sind Signatur und zulässiger Übermittlungsweg zu beachten. Ihre Verteidigung kann den Eingang auf dem für sie geltenden Weg dokumentieren.[13.6]
Die erste Erklärung muss nicht bereits eine ausführliche Begründung enthalten. Das ist wichtig, wenn die Frist läuft und die Akte noch nicht vorliegt. Die Entscheidung über eine spätere Begründung kann dann auf einer besseren Grundlage getroffen werden. Ob zunächst umfassend Einspruch eingelegt werden sollte, muss angesichts der Rechtsfolgen und möglicher weiterer Schritte dennoch bewusst entschieden werden. Eine Bitte um Akteneinsicht allein hält die Einspruchsfrist nicht offen.
Verlassen Sie sich nicht auf die Aussage „Die Kanzlei hat den Brief“. Klären Sie bei knapper Zeit ausdrücklich, ob der Auftrag zur Fristwahrung übernommen wurde und ob der Einspruch eingegangen ist. Das ist keine unnötige Förmlichkeit, sondern eine klare Zuständigkeitsabsprache. Bewahren Sie den Nachweis mit dem Strafbefehl auf.
Geldstrafe: Anzahl und Höhe der Tagessätze
Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen festgesetzt. Zwei Zahlen sind zu unterscheiden: die Anzahl der Tagessätze und der Geldbetrag je Tagessatz. Die Anzahl bildet die strafrechtliche Bewertung ab. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen; das Gericht darf hierfür Grundlagen schätzen. Es muss auch das zum Leben unerlässliche Minimum berücksichtigen.[13.7]
Ein rein rechnerisches, fiktives Beispiel: 40 Tagessätze zu je 25 Euro ergeben 1.000 Euro Geldstrafe. Ob 40 Tagessätze angemessen sind, ist eine andere Frage als die, ob 25 Euro pro Tag die wirtschaftliche Lage zutreffend abbilden. Hinzu kommen können Kosten und andere Rechtsfolgen. Der Gesamtbetrag allein zeigt deshalb nicht, welcher Teil der Entscheidung überprüft werden sollte.
Für die Prüfung der Tagessatzhöhe sind nachvollziehbare Angaben hilfreich: Einkommen, Unterhaltspflichten und besondere wirtschaftliche Umstände. Eine einfache Formel aus einem Monatsnetto kann für manche Situationen eine erste Näherung bieten, löst aber nicht jeden Fall. Schwankende Einkünfte, Sozialleistungen oder besondere Belastungen verlangen eine genauere Betrachtung. Machen Sie keine falschen Angaben, um die Geldstrafe zu verringern.
Wenn die Höhe zutreffend ist, Sie den Betrag aber nicht sofort aufbringen können, geht es möglicherweise um Zahlungserleichterungen statt um die inhaltliche Änderung des Strafbefehls. Diese Fragen sollten getrennt werden. Ein Antrag auf Ratenzahlung ersetzt insbesondere keinen Einspruch und verändert dessen Frist nicht. Kapitel 18 behandelt finanzielle Fragen im Zusammenhang.
Wogegen soll sich der Einspruch richten?
Ein Einspruch kann den gesamten Strafbefehl betreffen oder auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Eine wirksame Beschränkung kann dazu führen, dass andere Teile rechtskräftig werden. Sie sollten deshalb genau verstehen, was Sie damit akzeptieren. Wer nur die Höhe eines Tagessatzes angreift, verfolgt ein anderes Ziel als jemand, der die Tat bestreitet.[13.8]
Nicht jede sprachlich denkbare Aufteilung ist rechtlich wirksam. Einzelne Feststellungen und Rechtsfolgen können miteinander verbunden sein. Eine unklare Beschränkung kann außerdem anders verstanden werden als beabsichtigt. Lassen Sie daher prüfen, ob die gewünschten Grenzen rechtlich funktionieren und welche Teile der Entscheidung danach noch zur Prüfung stehen.
Für einen allein auf die Tagessatzhöhe beschränkten Einspruch kennt das Gesetz einen besonderen Weg. Das Gericht kann mit Zustimmung der angeklagten Person, ihrer Verteidigung und der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. In diesem besonderen Beschlussverfahren darf es nicht zu Ihrem Nachteil vom Strafbefehl abweichen. Das ist ein begrenzter gesetzlicher Schutz und kein allgemeines Merkmal jedes beschränkten Einspruchs.[13.9]
Prüfen Sie also zuerst das Ziel und dann die Formulierung. Eine Beschränkung kann das Verfahren vereinfachen, nimmt Ihnen aber möglicherweise die weitere Überprüfung anderer Punkte. Der Wunsch nach einer kleineren Zahlung sollte beispielsweise nicht unbemerkt dazu führen, dass Sie einen in Wahrheit bestrittenen Tatvorwurf rechtskräftig werden lassen.
Chancen und Verschlechterungsrisiko abwägen
Nach einem zulässigen Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung kommen. Das Gericht ist bei der Urteilsfällung im angegriffenen Umfang nicht an die im Strafbefehl festgesetzten Rechtsfolgen gebunden. Es kann zu einem günstigeren Ergebnis gelangen, aber grundsätzlich auch eine höhere Strafe oder andere nachteilige Folgen aussprechen. Ein allgemeines Verschlechterungsverbot besteht hier nicht.[13.9]
Das ist kein Grund, jeden Strafbefehl hinzunehmen. Eine fehlerhafte Verurteilung oder eine unzutreffende Rechtsfolge kann erheblich belasten. Es ist vielmehr ein Grund, den Einspruch anhand der Akte und der rechtlichen Lage zu beurteilen. Welche Beweismittel sprechen gegen Sie? Welche entlastenden Informationen fehlen? Welche Punkte sind unstreitig? Wo liegt das tatsächliche Risiko einer neuen Bewertung?
Verwechseln Sie diese Prüfung nicht mit einer zusätzlichen Strafe dafür, dass Sie ein Recht wahrnehmen. Das Risiko entsteht daraus, dass das Gericht innerhalb des eröffneten Prüfungsumfangs neu entscheidet. Ob eine Verschlechterung im konkreten Fall ernsthaft in Betracht kommt, lässt sich nicht allein aus der Tatsache eines Einspruchs ableiten.
Zur Abwägung gehören auch der Aufwand und mögliche zusätzliche Kosten. Ein Verfahren mit Akteneinsicht, Vorbereitung und Hauptverhandlung kann finanziell anders aussehen als eine begrenzte Prüfung der Entscheidung. Lassen Sie sich deshalb erläutern, welcher Auftrag für welche nächste Phase erteilt wird. Eine seriöse Kostenbesprechung setzt den Nutzen der Überprüfung und den zu erwartenden Aufwand in Beziehung; sie ersetzt die rechtliche Bewertung nicht.
Manchmal stellt sich nach Akteneinsicht heraus, dass der zunächst vermutete Fehler nicht besteht. Manchmal wird erst dann ein anderer, gewichtigerer Fehler sichtbar. Halten Sie die Entscheidung deshalb nicht allein an Ihrer ersten Reaktion auf den Brief fest. Maßgeblich sollte der inzwischen geklärte Sachverhalt sein. Wenn Sie sich für die Hinnahme oder eine Rücknahme entscheiden, sollten auch die verbleibenden Rechtsfolgen verstanden sein. Ein Ende des Verfahrens ist leichter zu tragen, wenn es auf einer bewussten Abwägung beruht.
Ein fiktives Beispiel: Eine Person will ausschließlich eine offensichtlich überhöhte Einkommensschätzung korrigieren. Eine andere bestreitet mehrere vorgeworfene Handlungen, während die Akte zusätzlich bislang kaum berücksichtigte belastende Umstände enthält. Beide haben einen Strafbefehl erhalten; ihre Entscheidungen verlangen dennoch unterschiedliche Prüfungen. Der Vergleich mit der erfolgreichen Vorgehensweise eines Bekannten hilft hier nur begrenzt.
Was nach dem Einspruch geschieht
Ist der Einspruch verspätet oder sonst unzulässig, kann das Gericht ihn ohne Hauptverhandlung durch Beschluss verwerfen; dagegen sieht das Gesetz die sofortige Beschwerde vor. Hier gilt grundsätzlich eine Woche ab Bekanntmachung des Verwerfungsbeschlusses. Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, das ihn erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle; für elektronische Einreichungen gelten besondere Formregeln. Form und konkreten Fristablauf sollten Sie sofort gesondert prüfen lassen. Ist er zulässig und greift kein besonderer Erledigungsweg ein, wird grundsätzlich ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Auch dann können sich noch Möglichkeiten einer Einstellung ergeben.[13.9]
Im Strafbefehlsverfahren können Sie sich in der Hauptverhandlung durch einen Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht vertreten lassen. Das bloße Bestehen eines Mandats ist damit nicht gleichzusetzen. Ob Sie selbst erscheinen sollen oder müssen und welche Vollmacht benötigt wird, ist vor dem Termin konkret zu klären.[13.10]
Bleiben sowohl Sie als auch eine zur Vertretung berechtigte Verteidigung ohne genügende Entschuldigung aus, kann der Einspruch ohne sachliche Prüfung verworfen werden. Die besonderen Regeln verweisen dafür auf Vorschriften zur Berufung. Behandeln Sie die Ladung deshalb auch dann als verbindlich zu klärende Aufgabe, wenn ursprünglich nur eine Geldstrafe im Raum stand.[13.10]
Ein Einspruch kann bis zur Verkündung des erstinstanzlichen Urteils zurückgenommen werden. Nach Beginn der Hauptverhandlung ist hierfür grundsätzlich die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Die Vorstellung, man könne den Verlauf immer erst ausprobieren und bei drohender Verschlechterung einseitig zum Strafbefehl zurückkehren, ist daher falsch. Eine Rücknahme hat weitreichende Wirkungen und verlangt eine bewusste Entscheidung.[13.11]
Wenn die Frist möglicherweise schon abgelaufen ist
Auch dann sollten Sie sofort handeln. Zuerst ist zu prüfen, ob eine wirksame Zustellung vorlag und welche Frist tatsächlich lief. Wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen. Dabei geht es darum, unter gesetzlichen Voraussetzungen wieder die Möglichkeit der versäumten Verfahrenshandlung zu erhalten.[13.12]
Der Antrag ist grundsätzlich binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Innerhalb dieser Frist muss auch die versäumte Handlung nachgeholt werden. Die tatsächlichen Gründe sind darzulegen und glaubhaft zu machen. Der Zeitpunkt, in dem das Hindernis weggefallen ist, bedarf ebenso sorgfältiger Prüfung wie die ursprüngliche Zustellung. Sammeln Sie deshalb sofort konkrete Nachweise, etwa zu einem Krankenhausaufenthalt oder zur tatsächlichen Kenntniserlangung.[13.12]
Eine Wiedereinsetzung ist keine beliebige Verlängerung für nachträglich geänderte Entscheidungen. Auch ein Antrag allein stoppt die Vollstreckung nicht automatisch. Je nach Lage können weitere Anträge erforderlich sein. Wer sich ausschließlich auf die Hoffnung verlässt, das Gericht werde eine späte Erklärung schon akzeptieren, lässt erneut vermeidbare Zeit verstreichen.
Die sinnvolle Reihenfolge bleibt überschaubar: Zugang und Frist klären, einen wirksamen Übermittlungsweg sichern, dann auf Grundlage des vollständigen Strafbefehls und der Akte über Umfang und Fortführung entscheiden. So wird aus einem überraschenden Brief eine Reihe prüfbarer Entscheidungen.
Anmerkungen zu Kapitel 13
[13.1] § 410 Abs. 1 und 3 StPO: zwei Wochen ab Zustellung, zuständiges Gericht, Form, Gleichstellung mit rechtskräftigem Urteil. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__410.html. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle
[13.2] § 407 Abs. 1 bis 3 StPO, insbesondere Abs. 2 Satz 2 zur Freiheitsstrafe; Ausschluss bei Heranwachsenden: § 109 Abs. 3 JGG, https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__109.html. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__407.html. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle
[13.3] § 409 Abs. 1 StPO. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__409.html. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle
[13.4] § 37 Abs. 1 und 2 StPO in Verbindung mit § 180 ZPO; zu Übersetzungsansprüchen § 187 GVG. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__37.html; https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__180.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__187.html. Geprüft am 07.09.2026. Keine pauschale Aussage über Zustellungswirksamkeit bei Übersetzungsfragen. Zur Textstelle
[13.5] § 43 Abs. 1 und 2 StPO. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__43.html. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle
[13.6] § 32a Abs. 2 bis 5 StPO; für anwaltliche Einreichungen zusätzlich § 32d StPO. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__32a.html; https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__32d.html. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle
[13.7] § 40 Abs. 1 bis 4 StGB. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__40.html. Geprüft am 07.09.2026. Rechenbeispiel fiktiv, keine Empfehlung eines bestimmten Strafmaßes. Zur Textstelle
[13.8] § 410 Abs. 2 und 3 StPO. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__410.html. Geprüft am 07.09.2026. Wirksamkeit und Reichweite einer konkreten Beschränkung bedürfen gesonderter Prüfung. Zur Textstelle
[13.9] § 411 Abs. 1 und 4 StPO: Unzulässigkeit, Hauptverhandlung, Sonderbeschluss bei alleiniger Anfechtung der Tagessatzhöhe und Bindungsgrenzen. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__411.html. Geprüft am 07.09.2026. Zur sofortigen Beschwerde §§ 311 Abs. 2, 306 Abs. 1 StPO: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__311.html und https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__306.html; zum elektronischen Rechtsverkehr §§ 32a, 32d StPO. Schlussabgleich 07.09.2026. Zur Textstelle
[13.10] § 411 Abs. 2, § 412 in Verbindung mit § 329 Abs. 1 StPO. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__411.html; https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__412.html; https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__329.html. § 412 geprüft in der amtlichen Gesamtausgabe, PDF-Seite 162. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle
[13.11] § 411 Abs. 3 in Verbindung mit § 303 StPO. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__411.html; https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__303.html. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle
[13.12] §§ 44, 45 Abs. 1 und 2, 47 StPO. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__44.html; https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__45.html; https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__47.html. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle
