Eine Wochenfrist endet mit Ablauf des gleichnamigen Wochentags, eine Monatsfrist grundsätzlich mit Ablauf des Tages derselben Zahl. Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen am Gerichtsort anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach § 43 Absatz 1 StPO endet eine Wochen- oder Monatsfrist mit Ablauf des Tages, der durch seine Benennung oder Zahl dem Ereignistag entspricht. Fehlt dieser Tag im letzten Monat, endet die Frist mit Ablauf des letzten Monatstags.
- Auslösendes Ereignis, Gerichtsort, Kalender und gesetzliche Form werden gemeinsam geprüft. Bei bundeslandspezifischen Feiertagen ist der Sitz des zuständigen Gerichts maßgeblich, nicht der Wohn- oder Kanzleiort.
- Die Wochenfrist ist nicht immer mit sieben addierten Tagen gleichzusetzen, wenn der Ereignistag falsch bestimmt wurde. Lokale Feiertage oder bloße Brauchtumstage verlängern die Frist nicht automatisch.
- Bekanntgabe, Zustellung und Fristberechnung müssen als getrennte Prüfungsschritte dokumentiert werden.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 43 Absatz 1 StPO endet eine Wochen- oder Monatsfrist mit Ablauf des Tages, der durch seine Benennung oder Zahl dem Ereignistag entspricht. Fehlt dieser Tag im letzten Monat, endet die Frist mit Ablauf des letzten Monatstags.
Absatz 2 verschiebt nur das Fristende, wenn es auf Samstag, Sonntag oder einen am Gerichtsort anerkannten allgemeinen Feiertag fällt. Die Frist läuft grundsätzlich bis 24 Uhr; für die rechtzeitige Einreichung gelten jedoch die zulässigen Übermittlungswege und besonderen Formvorschriften.
Praktische Bedeutung für Beschuldigte
Auslösendes Ereignis, Gerichtsort, Kalender und gesetzliche Form werden gemeinsam geprüft. Bei bundeslandspezifischen Feiertagen ist der Sitz des zuständigen Gerichts maßgeblich, nicht der Wohn- oder Kanzleiort.
Elektronische Einreichung wird mit Übermittlungs- und Eingangsprotokoll kontrolliert. Technische Probleme sind sofort zu dokumentieren; auf eine Einreichung kurz vor Mitternacht sollte nicht vertraut werden.
- Ereignistag und Fristart bestimmen.
- Korrespondierenden Endtag berechnen.
- Gerichtsort und Feiertag prüfen.
- Zulässige Form mit Zeitreserve nutzen.
Typische Fehler, Risiken und Grenzen
Die Wochenfrist ist nicht immer mit sieben addierten Tagen gleichzusetzen, wenn der Ereignistag falsch bestimmt wurde. Lokale Feiertage oder bloße Brauchtumstage verlängern die Frist nicht automatisch.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 6. September 2026; Frist, Form und zuständiger Empfänger müssen zusammen geprüft werden.
Häufige Folgefragen
Was sollte zuerst gesichert werden?
Ereignistag und Fristart bestimmen.
Warum ist der genaue Zugangstag wichtig?
Bekanntgabe und wirksame Zustellung können Rechtsbehelfsfristen auslösen. Deshalb sollten Entscheidung, Umschlag, Zustellungsnachweis und elektronisches Eingangsprotokoll unverändert aufbewahrt werden.
Ersetzt diese Seite individuelle Rechtsberatung?
Nein. Gehörs-, Zustellungs- und Fristfragen hängen von Entscheidungsart, Akteninhalt und Zugangsnachweis ab und müssen im konkreten Verfahren geprüft werden.
Amtliche Quellen
Rechtliches Gehör, Bekanntgabe, Zustellung und Fristen
Wie erfahre ich von einer Entscheidung und welche Rechte und Fristen folgen daraus?
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