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Tagesfrist im Strafverfahren richtig berechnen

Wie § 42 StPO den Beginn einer nach Tagen bestimmten Frist regelt.

Kurzantwort

Bei einer nach Tagen bestimmten Frist wird der Tag des auslösenden Ereignisses grundsätzlich nicht mitgerechnet. Wird etwa an einem Montag zugestellt und beträgt die Frist eine Woche, beginnt die Zählung am Dienstag; das konkrete Fristende richtet sich zusätzlich nach § 43 StPO.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 42 StPO ordnet für Tagesfristen an, dass der Tag des fristauslösenden Ereignisses oder Zeitpunkts nicht mitgerechnet wird. Die Zählung beginnt mit dem folgenden Kalendertag, nicht erst mit dem nächsten Werktag.
  • Zuerst wird das rechtlich maßgebliche Ereignis bestimmt, etwa Verkündung, wirksame Zustellung oder Wegfall eines Hindernisses. Danach werden Beginn, Lauf und Ende getrennt in einer Fristnotiz dokumentiert.
  • Der Ereignistag wird nicht als erster voller Tag gezählt. Wochenenden am Fristbeginn verschieben die Zählung nicht; nur das Fristende kann sich nach § 43 Absatz 2 verlängern.
  • Bekanntgabe, Zustellung und Fristberechnung müssen als getrennte Prüfungsschritte dokumentiert werden.

Rechtlicher Rahmen

§ 42 StPO ordnet für Tagesfristen an, dass der Tag des fristauslösenden Ereignisses oder Zeitpunkts nicht mitgerechnet wird. Die Zählung beginnt mit dem folgenden Kalendertag, nicht erst mit dem nächsten Werktag.

Für eine nach Stunden bestimmte Frist gilt eine Sonderregel: Bei 24 Stunden kann die Stunde des auslösenden Ereignisses nicht mitgerechnet werden. Wochen-, Monats-, Sonn- und Feiertagsregeln stehen in § 43 StPO.

Praktische Bedeutung für Beschuldigte

Zuerst wird das rechtlich maßgebliche Ereignis bestimmt, etwa Verkündung, wirksame Zustellung oder Wegfall eines Hindernisses. Danach werden Beginn, Lauf und Ende getrennt in einer Fristnotiz dokumentiert.

Wo mehrere Zustellungen oder ein möglicher Zustellungsmangel vorliegen, werden vorsorglich alle vertretbaren Fristvarianten berechnet. Maßgeblich für die Handlung ist der früheste sichere Termin.

  • Fristauslösendes Ereignis belegen.
  • Ereignistag nicht mitzählen.
  • Fristende nach § 43 kontrollieren.
  • Sicherheitsvorlauf für Einreichung setzen.

Typische Fehler, Risiken und Grenzen

Der Ereignistag wird nicht als erster voller Tag gezählt. Wochenenden am Fristbeginn verschieben die Zählung nicht; nur das Fristende kann sich nach § 43 Absatz 2 verlängern.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 6. September 2026; eine Frist sollte nie ohne Prüfung der zugrunde liegenden Rechtsmittelvorschrift berechnet werden.

Häufige Folgefragen

Was sollte zuerst gesichert werden?

Fristauslösendes Ereignis belegen.

Warum ist der genaue Zugangstag wichtig?

Bekanntgabe und wirksame Zustellung können Rechtsbehelfsfristen auslösen. Deshalb sollten Entscheidung, Umschlag, Zustellungsnachweis und elektronisches Eingangsprotokoll unverändert aufbewahrt werden.

Ersetzt diese Seite individuelle Rechtsberatung?

Nein. Gehörs-, Zustellungs- und Fristfragen hängen von Entscheidungsart, Akteninhalt und Zugangsnachweis ab und müssen im konkreten Verfahren geprüft werden.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 42 StPO – Berechnung einer TagesfristAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 43 StPO – Berechnung von Wochen- und MonatsfristenAmtliche Quelle ↗
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