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Ablauf des Strafverfahrens

Terminsverlegung wegen Krankheit oder anderer Verhinderung

Welche Angaben und Nachweise ein Verlegungsantrag braucht und warum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch genügt.

Kurzantwort

Eine erhebliche, nachvollziehbar belegte Verhinderung kann eine Verlegung erfordern. Bei Krankheit kommt es auf Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer an, nicht allein auf Arbeitsunfähigkeit. Bis das Gericht den Termin ausdrücklich aufhebt, besteht die Pflicht zum Erscheinen fort.

Das Wichtigste in Kürze

  • Über eine Verlegung entscheidet der Vorsitzende im Rahmen pflichtgemäßer Verfahrensleitung. Er muss Beschleunigung, Anwesenheitspflicht und das Recht auf wirksame Verteidigung gegeneinander abwägen.
  • Der Antrag nennt Termin, Beginn und Dauer der Verhinderung, Zeitpunkt ihres Bekanntwerdens und verfügbare Nachweise. Bei Krankheit sollte ärztlich gerade die Fähigkeit zur Anreise und mehrstündigen Verhandlung eingeordnet werden.
  • Eine normale Krankschreibung oder eine selbst formulierte Entschuldigung kann unzureichend sein. Wer ohne bestätigte Aufhebung fernbleibt, riskiert Vorführung oder Haftbefehl.
  • Fristen, Anträge und gerichtliche Entscheidungen sollten beweissicher dokumentiert werden.

Rechtlicher Rahmen

Über eine Verlegung entscheidet der Vorsitzende im Rahmen pflichtgemäßer Verfahrensleitung. Er muss Beschleunigung, Anwesenheitspflicht und das Recht auf wirksame Verteidigung gegeneinander abwägen.

Ein Attest muss dem Gericht regelmäßig ermöglichen, die konkrete Teilnahmefähigkeit selbst zu beurteilen. Dabei sind Gesundheitsdaten nur soweit offenzulegen, wie sie für diese Prüfung erforderlich sind.

Praktische Bedeutung für Beschuldigte

Der Antrag nennt Termin, Beginn und Dauer der Verhinderung, Zeitpunkt ihres Bekanntwerdens und verfügbare Nachweise. Bei Krankheit sollte ärztlich gerade die Fähigkeit zur Anreise und mehrstündigen Verhandlung eingeordnet werden.

Bei plötzlicher Erkrankung werden Gericht und Verteidiger sofort informiert; Originalnachweise und Erreichbarkeit für Rückfragen werden gesichert.

  • Gericht und Verteidiger sofort informieren.
  • Teilnahmehindernis ärztlich konkretisieren lassen.
  • Alternativtermine benennen.
  • Auf ausdrückliche gerichtliche Entscheidung warten.

Typische Fehler, Risiken und Grenzen

Eine normale Krankschreibung oder eine selbst formulierte Entschuldigung kann unzureichend sein. Wer ohne bestätigte Aufhebung fernbleibt, riskiert Vorführung oder Haftbefehl.

Die medizinische Darlegung muss konkret, aber datensparsam sein; der Einzelfall entscheidet.

Häufige Folgefragen

Was sollte zuerst geprüft werden?

Gericht und Verteidiger sofort informieren.

Kann ich selbst auf eine gerichtliche Entscheidung verzichten?

Nein, soweit das Gesetz eine gerichtliche Entscheidung oder ausdrückliche Entbindung verlangt, ersetzt eine private Annahme oder Absprache diese nicht.

Ist das eine individuelle Rechtsberatung?

Nein. Die Seite vermittelt allgemeine Informationen; Akte, Ladung, Protokoll und Verfahrensstand müssen im Einzelfall anwaltlich geprüft werden.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 213 StPO – TerminbestimmungAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 230 StPO – Ausbleiben des AngeklagtenAmtliche Quelle ↗
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