Den Termin bestimmt der Vorsitzende. Dabei muss er das Beschleunigungsgebot, Umfang und Dringlichkeit der Sache sowie berechtigte Belange der Beteiligten abwägen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Wunschtermin besteht nicht; erhebliche, früh belegte Verhinderungen dürfen aber nicht schematisch übergangen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- § 213 StPO weist die Terminbestimmung dem Vorsitzenden zu. Seine Organisationsentscheidung ist an ein faires Verfahren, effektive Verteidigung und in Haftsachen an besondere Beschleunigung gebunden.
- Die Verteidigung meldet bekannte Verhinderungen sofort, nennt konkrete Alternativtermine und belegt unaufschiebbare Kollisionen. Bei umfangreichen Verfahren wird ein realistischer Zeitbedarf einschließlich Aktenvorbereitung erläutert.
- Bloße Terminwünsche oder pauschale Überlastungsangaben genügen regelmäßig nicht. Eigenmächtiges Fernbleiben bleibt auch bei einem abgelehnten Verlegungswunsch riskant.
- Fristen, Anträge und gerichtliche Entscheidungen sollten beweissicher dokumentiert werden.
Rechtlicher Rahmen
§ 213 StPO weist die Terminbestimmung dem Vorsitzenden zu. Seine Organisationsentscheidung ist an ein faires Verfahren, effektive Verteidigung und in Haftsachen an besondere Beschleunigung gebunden.
Die Terminierung wird nicht allein dadurch rechtswidrig, dass ein anderer Tag günstiger wäre. Entscheidend ist, ob alle relevanten Belange erkannt und ohne sachfremde Erwägungen abgewogen wurden.
Praktische Bedeutung für Beschuldigte
Die Verteidigung meldet bekannte Verhinderungen sofort, nennt konkrete Alternativtermine und belegt unaufschiebbare Kollisionen. Bei umfangreichen Verfahren wird ein realistischer Zeitbedarf einschließlich Aktenvorbereitung erläutert.
Beschuldigte sollten Reise, Betreuung und Arbeitgeberfragen erst nach verlässlicher Ladung organisieren und jede Änderung unverzüglich mit der Verteidigung abstimmen.
- Ladung und Terminsverfügung sichern.
- Verhinderung sofort konkret belegen.
- Alternativtermine vorschlagen.
- Bis zu einer Änderung vom bestehenden Termin ausgehen.
Typische Fehler, Risiken und Grenzen
Bloße Terminwünsche oder pauschale Überlastungsangaben genügen regelmäßig nicht. Eigenmächtiges Fernbleiben bleibt auch bei einem abgelehnten Verlegungswunsch riskant.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 2. September 2026; konkrete Ladung und gerichtliche Verfügung sind maßgeblich.
Häufige Folgefragen
Was sollte zuerst geprüft werden?
Ladung und Terminsverfügung sichern.
Kann ich selbst auf eine gerichtliche Entscheidung verzichten?
Nein, soweit das Gesetz eine gerichtliche Entscheidung oder ausdrückliche Entbindung verlangt, ersetzt eine private Annahme oder Absprache diese nicht.
Ist das eine individuelle Rechtsberatung?
Nein. Die Seite vermittelt allgemeine Informationen; Akte, Ladung, Protokoll und Verfahrensstand müssen im Einzelfall anwaltlich geprüft werden.
Amtliche Quellen
Vorbereitung, Anwesenheit und Öffentlichkeit der Hauptverhandlung
Was müssen Angeklagte vor und während der Hauptverhandlung beachten?
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