Ein Wissensportal von Rechtsanwalt Markus Chilcott

Bundesweit tätige Strafverteidigerkanzlei
Ablauf des Strafverfahrens

Strafvollstreckungskammer: Welches Gericht ist zuständig?

Zuständigkeit nach § 462a StPO bei laufender Haft, Unterbrechung, Bewährung und mehreren Verurteilungen.

Kurzantwort

Während eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird, entscheidet grundsätzlich die Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk die aufnehmende Justizvollzugsanstalt liegt, sobald das Gericht mit der Sache befasst wird. In anderen Fällen ist regelmäßig das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig. Verlegung und mehrere Urteile können Sonderfragen auslösen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Maßgeblich ist häufig die aufnehmende JVA beim Befassungszeitpunkt.
  • Die einmal begründete Zuständigkeit kann fortwirken.
  • Außerhalb laufender Freiheitsstrafe entscheidet oft das Ausgangsgericht.
  • Mehrere Verurteilungen werden gesetzlich konzentriert.

JVA-Bezirk, Befassung und Fortwirkung

§ 462a Absatz 1 StPO weist Entscheidungen nach §§ 453, 454, 454a und 462 während laufender Freiheitsstrafe der Strafvollstreckungskammer am maßgeblichen Haftort zu. Diese Zuständigkeit kann nach Unterbrechung oder Reststrafenaussetzung fortbestehen.

In anderen Fällen ist nach Absatz 2 grundsätzlich das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig. Die Absätze 3 und 4 regeln Konzentration bei mehreren Urteilen und nachträglicher Gesamtstrafe. Eine spätere Verlegung ändert eine bereits durch Befassung begründete Zuständigkeit nicht automatisch.

Verfahrensstand und Haftort vollständig mitteilen

Ein Antrag sollte Urteil, Gericht des ersten Rechtszuges, zuständige Staatsanwaltschaft, aktuelle JVA, Aufnahmedatum und frühere Befassung einer Kammer nennen. Bei Verlegung gehört der zeitliche Ablauf dazu.

Wird an ein unzuständiges Gericht geschrieben, sollte um unverzügliche Weiterleitung gebeten werden. Bei eilbedürftiger Entlassungs- oder Gesundheitsfrage darf man sich darauf aber nicht verlassen; Zuständigkeit und Eingang sind aktiv zu klären.

  • Ausgangsgericht, Staatsanwaltschaft und aktuelle JVA notieren.
  • Aufnahme, Verlegungen und frühere Anträge chronologisch erfassen.
  • Mehrere Urteile und Bewährungsakten vollständig angeben.
  • Eingang beim tatsächlich zuständigen Gericht bestätigen lassen.

Falscher Adressat kostet Zeit

Der aktuelle Aufenthaltsort ist nicht in jeder Lage allein entscheidend. Befassung, Fortwirkung und mehrere Vollstreckungstitel können zu einer anderen Kammer führen.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 15. August 2026. Zuständigkeitsfragen sind anhand sämtlicher Titel, Haftorte und bereits eingeleiteter Nachtragsverfahren zu prüfen.

Häufige Folgefragen

Ist immer das Gericht am aktuellen Haftort zuständig?

Nein. Entscheidend kann der Haftort bei Befassung sein; eine einmal begründete Zuständigkeit wirkt häufig fort.

Wer entscheidet ohne laufende Haft?

In den nicht von Absatz 1 erfassten Fällen grundsätzlich das Gericht des ersten Rechtszuges.

Was gilt bei mehreren Urteilen?

§ 462a Absätze 3 und 4 konzentrieren die Zuständigkeit nach gesetzlichen Kriterien bei einem Gericht.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 462a StPO - Gerichtliche ZuständigkeitAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 462 StPO - VollstreckungsentscheidungenAmtliche Quelle ↗
  3. 03§ 454 StPO - ReststrafenaussetzungAmtliche Quelle ↗
Zum Thema weiterlesen

Strafvollstreckung: Strafantritt, Geldstrafe und Entlassung

Welche Schritte sind nach einer rechtskräftigen Verurteilung wichtig?

Alle 22 Ratgeber im Zusammenhang ansehen
Kontakt zur herausgebenden Kanzlei

Wenn es um Ihren Fall geht, zählt die konkrete Prüfung.

Die Kanzlei Chilcott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. In akuten Situationen können Sie die Kanzlei direkt erreichen.

040 22 8686 60024 Stunden erreichbar · bundesweit tätig