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Kann die Regelvermutung des § 69 Absatz 2 StGB widerlegt werden?

Welche besonderen objektiven und subjektiven Umstände trotz einer Katalogtat gegen fehlende Fahreignung sprechen können.

Kurzantwort

Ja. Eine Katalogtat begründet eine Regel, keinen ausnahmslosen Automatismus. Die Indizwirkung entfällt aber nur, wenn besondere Umstände die Tat deutlich vom typischen Fall abheben oder eine aktuell fehlende Ungeeignetheit belastbar zeigen. Das Gericht muss eine Abweichung konkret und einzelfallbezogen begründen.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 69 Absatz 2 StGB nennt Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr, qualifizierte Unfallflucht und bezogenen Vollrausch. Beim Täter ist Ungeeignetheit dann regelmäßig anzunehmen.
  • Eine tragfähige Ausnahmebegründung ordnet Blut- oder Messwerte, Fahrstrecke, konkrete Gefährdung, Nachtatverhalten, Vorbelastungen und fachlich geeignete Nachweise zusammen. Einzelne günstige Punkte werden nicht isoliert überhöht.
  • Berufliche Abhängigkeit vom Führerschein beseitigt die gesetzliche Indizwirkung nicht. Auch eine erstmalige Tat allein macht den Regelfall nicht automatisch atypisch.
  • Die Wirkung von Maßnahme, Dokument und Frist muss jeweils getrennt geprüft werden.

Rechtlicher Rahmen

§ 69 Absatz 2 StGB nennt Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr, qualifizierte Unfallflucht und bezogenen Vollrausch. Beim Täter ist Ungeeignetheit dann regelmäßig anzunehmen.

Die Regelvermutung gilt nach der amtlich veröffentlichten BGH-Rechtsprechung nur für den Täter, nicht ohne Weiteres für Teilnehmer. Auch beim Täter bleiben Besonderheiten der Tat und Entwicklung bis zur Entscheidung prüfbar.

Praktische Bedeutung für Beschuldigte

Eine tragfähige Ausnahmebegründung ordnet Blut- oder Messwerte, Fahrstrecke, konkrete Gefährdung, Nachtatverhalten, Vorbelastungen und fachlich geeignete Nachweise zusammen. Einzelne günstige Punkte werden nicht isoliert überhöht.

Bei Unfallflucht sind insbesondere Kenntnis, Schadensbild, Rückkehr und nachträgliche Feststellungen getrennt vom Grundtatbestand zu prüfen.

  • Katalogtat und Beteiligungsform bestimmen.
  • Objektive Besonderheiten dokumentieren.
  • Persönliche Entwicklung belegen.
  • Atypik nachvollziehbar zusammenführen.

Typische Fehler, Risiken und Grenzen

Berufliche Abhängigkeit vom Führerschein beseitigt die gesetzliche Indizwirkung nicht. Auch eine erstmalige Tat allein macht den Regelfall nicht automatisch atypisch.

Ungeprüfte Schulungsbescheinigungen oder taktische Erklärungen können die Glaubhaftigkeit schwächen.

Häufige Folgefragen

Was sollte zuerst geprüft werden?

Katalogtat und Beteiligungsform bestimmen.

Darf ich bis zur Klärung weiterfahren?

Nur wenn die Fahrberechtigung zweifelsfrei fortbesteht. Ein wirksames Fahrverbot oder eine vorläufige beziehungsweise endgültige Entziehung ist bis zu ihrem Ende oder ihrer Aufhebung zu beachten.

Ersetzt diese Seite individuelle Rechtsberatung?

Nein. Urteil, Beschluss, Tatvorwurf, Fahrerlaubnisstatus und Fristen müssen im Einzelfall anhand der Akte geprüft werden.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 69 StGB – RegelfälleAmtliche Quelle ↗
  2. 02BGH, Beschluss vom 24. März 2021 – 4 StR 416/20Amtliche Quelle ↗
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