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Fahrerlaubnisentziehung bei Gefährdung des Straßenverkehrs

Welche Feststellungen zu Fahruntüchtigkeit, grobem Verkehrsverstoß und konkreter Gefahr vor einer Entziehung nötig sind.

Kurzantwort

Eine Verurteilung nach § 315c StGB löst regelmäßig die Eignungsvermutung des § 69 Absatz 2 aus. Zuvor müssen aber sämtliche Tatbestandsmerkmale feststehen: Fahrerrolle, öffentlicher Verkehr, Fahruntüchtigkeit oder ein grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Fehler sowie eine konkrete Gefahr für Menschen oder bedeutende fremde Sachen.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 315c StGB verlangt bei den sieben Verkehrsfehlern nicht nur objektiv grobe Verkehrswidrigkeit, sondern Rücksichtslosigkeit. Außerdem muss eine konkrete Gefahr eingetreten sein; eine abstrakt riskante Fahrt genügt nicht.
  • Unfallrekonstruktion, Sichtweite, Geschwindigkeit, Abstand, Reaktionen anderer und der behauptete Beinahe-Unfall werden getrennt geprüft. Für Rücksichtslosigkeit sind Motivation und innere Haltung zum Verkehrsverstoß relevant.
  • Ein Fahrfehler ist nicht automatisch rücksichtslos. Umgekehrt kann auch ein folgenlos gebliebener Vorgang eine konkrete Gefahr bilden, wenn der Schadenseintritt nur noch vom Zufall abhing.
  • Die Wirkung von Maßnahme, Dokument und Frist muss jeweils getrennt geprüft werden.

Rechtlicher Rahmen

§ 315c StGB verlangt bei den sieben Verkehrsfehlern nicht nur objektiv grobe Verkehrswidrigkeit, sondern Rücksichtslosigkeit. Außerdem muss eine konkrete Gefahr eingetreten sein; eine abstrakt riskante Fahrt genügt nicht.

Erst die tragfähige Verurteilung wegen des Katalogdelikts begründet die Regelwirkung des § 69 Absatz 2 Nummer 1 StGB.

Praktische Bedeutung für Beschuldigte

Unfallrekonstruktion, Sichtweite, Geschwindigkeit, Abstand, Reaktionen anderer und der behauptete Beinahe-Unfall werden getrennt geprüft. Für Rücksichtslosigkeit sind Motivation und innere Haltung zum Verkehrsverstoß relevant.

Die Verteidigung kontrolliert, ob das Urteil Gefahr, Gefährdungsobjekt und wirtschaftlichen Wert konkret beschreibt.

  • Tatvariante des § 315c bestimmen.
  • Konkrete Gefahr rekonstruieren.
  • Rücksichtslosigkeit gesondert prüfen.
  • Regelwirkung erst danach bewerten.

Typische Fehler, Risiken und Grenzen

Ein Fahrfehler ist nicht automatisch rücksichtslos. Umgekehrt kann auch ein folgenlos gebliebener Vorgang eine konkrete Gefahr bilden, wenn der Schadenseintritt nur noch vom Zufall abhing.

Technische und subjektive Fragen sollten nicht mit pauschalen Unfallannahmen vermischt werden.

Häufige Folgefragen

Was sollte zuerst geprüft werden?

Tatvariante des § 315c bestimmen.

Darf ich bis zur Klärung weiterfahren?

Nur wenn die Fahrberechtigung zweifelsfrei fortbesteht. Ein wirksames Fahrverbot oder eine vorläufige beziehungsweise endgültige Entziehung ist bis zu ihrem Ende oder ihrer Aufhebung zu beachten.

Ersetzt diese Seite individuelle Rechtsberatung?

Nein. Urteil, Beschluss, Tatvorwurf, Fahrerlaubnisstatus und Fristen müssen im Einzelfall anhand der Akte geprüft werden.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 315c StGB – Gefährdung des StraßenverkehrsAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 69 StGB – Entziehung der FahrerlaubnisAmtliche Quelle ↗
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