Ein Wissensportal von Rechtsanwalt Markus Chilcott

Bundesweit tätige Strafverteidigerkanzlei
Strafen, Register & Nebenfolgen

Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafurteil: Eignung und Sperrfrist

Wann das Strafgericht die Fahrerlaubnis entzieht, welche Regelfälle das Gesetz nennt und was die Sperre für eine spätere Neuerteilung bedeutet.

Kurzantwort

Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Mit Rechtskraft erlischt die Fahrerlaubnis; zugleich bestimmt das Gericht grundsätzlich eine Sperre für die Neuerteilung. Anders als beim Fahrverbot lebt die Berechtigung nach Zeitablauf nicht automatisch wieder auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entziehung setzt festgestellte Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen voraus.
  • Das Gesetz nennt Regelfälle, erlaubt aber eine Prüfung besonderer Umstände.
  • Mit Rechtskraft erlischt die Fahrerlaubnis; Neuerteilung erfordert ein Verwaltungsverfahren.
  • Die Sperrfrist ist von einer vorläufigen Entziehung und einem Fahrverbot zu unterscheiden.

Ungeeignetheit und gesetzliche Regelfälle

§ 69 StGB verpflichtet das Gericht zur Entziehung, wenn jemand wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt oder nur wegen Schuldunfähigkeit nicht verurteilt wird und sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Absatz 2 nennt bestimmte Verkehrsstraftaten, bei denen Ungeeignetheit regelmäßig anzunehmen ist.

Nach § 69a StGB bestimmt das Gericht grundsätzlich eine Sperre, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Fahrerlaubnis erlischt mit Rechtskraft; ein deutscher Führerschein wird eingezogen. Eine spätere Neuerteilung richtet sich nach Fahrerlaubnisrecht und erfolgt nicht automatisch durch Ablauf der Sperre.

Sperrfrist, Neuerteilung und Nachweise

Prüfen Sie Tatbezug, Fahrerrolle, Mess- und Blutwerte, Unfallumstände, Vorbelastungen und alle Tatsachen zur Fahreignung. Bei einem gesetzlichen Regelfall müssen besondere Umstände konkret belegt werden, wenn ausnahmsweise keine Ungeeignetheit vorliegen soll.

Dokumentieren Sie berufliche Abhängigkeit, absolvierte Beratung oder Therapie und seit der Tat eingetretene Veränderungen. Solche Umstände ersetzen nicht die rechtliche Eignungsprüfung, können aber für Prognose, Sperrfrist und spätere Neuerteilung bedeutsam sein.

  • Tatbezug und Eignungstatsachen anhand der Akte prüfen.
  • Besondere Umstände und Entwicklung belegen.
  • Sperrfrist und Zeitpunkt möglicher Neuerteilung planen.
  • Erst nach behördlicher Neuerteilung wieder fahren.

Abgrenzung zum Fahrverbot und praktische Folgen

Der Ablauf der Sperre erlaubt nicht automatisch wieder das Fahren. Vorher muss eine Fahrerlaubnis neu erteilt sein. Je nach Eignungszweifeln kann die Fahrerlaubnisbehörde weitere Nachweise oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen.

Dieser Beitrag informiert zum Rechtsstand 9. August 2026. Ob ein Regelfall widerlegt werden kann, welche Sperre droht und welche Anforderungen die Fahrerlaubnisbehörde stellt, hängt von Tat, Vorgeschichte und persönlicher Entwicklung ab.

Häufige Folgefragen

Bekomme ich den Führerschein nach der Sperre automatisch zurück?

Nein. Die Fahrerlaubnis ist erloschen und muss neu erteilt werden. Die Sperre bestimmt nur, bis wann die Behörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf.

Ist die Entziehung dasselbe wie ein Fahrverbot?

Nein. Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen; bei der Entziehung erlischt sie und muss später neu beantragt werden.

Kann das Gericht von einem Regelfall abweichen?

Die Regelwirkung kann durch besondere Umstände des konkreten Falls entkräftet sein. Das verlangt eine belastbare, einzelfallbezogene Prüfung.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 69 StGB – Entziehung der FahrerlaubnisAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 69a StGB – Sperre für die ErteilungAmtliche Quelle ↗
  3. 03§ 69b StGB – Wirkung bei ausländischer FahrerlaubnisAmtliche Quelle ↗
Zum Thema weiterlesen

Fahrerlaubnisentziehung, Sperrfrist und Fahrverbot

Wann darf ich nicht mehr fahren – und wie lässt sich die Maßnahme prüfen?

Alle 24 Ratgeber im Zusammenhang ansehen
Kontakt zur herausgebenden Kanzlei

Wenn es um Ihren Fall geht, zählt die konkrete Prüfung.

Die Kanzlei Chilcott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. In akuten Situationen können Sie die Kanzlei direkt erreichen.

040 22 8686 60024 Stunden erreichbar · bundesweit tätig