Ein IMSI-Catcher kann Kennungen einer SIM-Karte und eines Mobilfunkgeräts sowie unter gesetzlichen Voraussetzungen den Standort eines aktiv geschalteten Endgeräts ermitteln. § 100i verlangt eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, Erforderlichkeit und grundsätzlich eine gerichtliche Anordnung.
Das Wichtigste in Kürze
- IMSI bezeichnet die Teilnehmerkennung, IMEI das Gerät.
- Die Maßnahme dient Identifizierung oder Standortermittlung.
- Unvermeidbar erfasste Daten Dritter sind gesetzlich begrenzt.
- Kennung und Person sind nicht identisch.
§ 100i erlaubt einen gezielten technischen Mobilfunkzugriff
§ 100i StPO erlaubt bei qualifiziertem Tatverdacht die Ermittlung von Geräte- und Kartenkennung sowie Standort. Die Maßnahme muss für eine zulässige Überwachung, Verkehrsdatenerhebung oder andere gesetzlich bestimmte Zwecke erforderlich sein.
Drittgeräte können technisch kurzzeitig betroffen sein. Ihre Daten dürfen nur im gesetzlich erforderlichen Umfang verarbeitet und müssen sonst unverzüglich gelöscht werden. Anordnung, Zweck und Dauer richten sich nach den besonderen Verfahrensregeln.
SIM, Gerät, Nutzer und Standort getrennt rekonstruieren
Erfasst werden Einsatzort, Zeitraum, Zielkennung, gefundene IMSI und IMEI, Standortmethode und Löschvermerke zu Dritten. Ein Kartenwechsel oder geliehenes Gerät kann die behördliche Nutzerannahme verändern.
Die Standortgenauigkeit wird anhand Technik, Antennenposition und Messverfahren geprüft. Das Ergebnis ist nicht mit GPS gleichzusetzen und belegt nicht ohne Weiteres, wer das Gerät trug.
- IMSI und IMEI auseinanderhalten.
- Einsatzzweck und Folgeanordnung prüfen.
- Standortmethode dokumentieren.
- Dritt- und Löschdaten kontrollieren.
Der IMSI-Catcher liest nicht automatisch Gesprächsinhalte
Ein Treffer kann einen unbekannten Anschluss identifizieren und weitere Überwachung ermöglichen. Er beweist für sich allein weder Kommunikationsinhalt noch Tatbeitrag.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 25. August 2026. Technischer Einsatzbericht und anschließende Anordnungen müssen zusammen geprüft werden.
Häufige Folgefragen
Kann ein IMSI-Catcher Nachrichten lesen?
§ 100i dient der Kennungs- und Standortermittlung. Kommunikationsinhalte benötigen eine andere Rechtsgrundlage.
Wird jedes Handy in der Nähe gespeichert?
Technisch können Drittgeräte kurz betroffen sein; das Gesetz begrenzt Verwendung und verlangt grundsätzlich Löschung nicht benötigter Daten.
Beweist die IMEI, wem das Handy gehört?
Nein. Die IMEI identifiziert ein Gerät; Eigentum und tatsächliche Nutzung sind gesondert festzustellen.
Amtliche Quellen
Heimliche Überwachung, Datenabfragen und Rechtsschutz
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