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Ersatzfreiheitsstrafe: Wann droht sie und wie wird sie berechnet?

Voraussetzungen nach § 459e StPO und Umrechnung einer uneinbringlichen Geldstrafe nach § 43 StGB.

Kurzantwort

Ersatzfreiheitsstrafe wird angeordnet, wenn eine Geldstrafe nicht eingebracht werden kann oder aussichtslose Beitreibung unterbleibt. Nach geltendem § 43 StGB entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe; Mindestmaß ist ein Tag. Vor der Anordnung muss auf Zahlungserleichterungen und die landesrechtliche Möglichkeit freier Arbeit hingewiesen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ersatzfreiheitsstrafe ersetzt nur eine uneinbringliche Geldstrafe.
  • Zwei Tagessätze entsprechen einem Hafttag.
  • Vorher sind Hinweise auf Ratenzahlung und freie Arbeit vorgeschrieben.
  • Spätere Zahlung verkürzt oder beendet die Vollstreckung anteilig.

Uneinbringlichkeit, Anordnung und Umrechnung

§ 459e Absätze 1 und 2 StPO verlangen eine Anordnung der Vollstreckungsbehörde und Uneinbringlichkeit der Geldstrafe oder ein Unterbleiben der Beitreibung nach § 459c Absatz 2. Vorher ist auf Zahlungserleichterungen und freie Arbeit hinzuweisen.

§ 43 StGB bestimmt seit der Reform: Zwei Tagessätze entsprechen einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe, Mindestmaß ist ein Tag. Nach § 459e Absatz 4 wird sie nicht vollstreckt, soweit die Geldstrafe gezahlt, beigetrieben oder nach § 459d nicht vollstreckt wird.

Restbetrag und Abwendungsmöglichkeiten sofort prüfen

Aus Urteil, Forderungsaufstellung und Zahlungsbelegen wird die offene Zahl der Tagessätze ermittelt. Danach ist zu prüfen, ob die Umrechnung korrekt, ein Teilbetrag bereits erledigt und die gesetzliche Hinweispflicht erfüllt wurde.

Parallel kommen Ratenzahlung, Stundung, vollständige oder teilweise Zahlung sowie je nach Landesrecht freie Arbeit in Betracht. Jede Vereinbarung sollte schriftlich vorliegen; bloße telefonische Hoffnung auf eine Lösung schützt nicht vor einer Strafantrittsladung.

  • Rechtskraftdatum und offene Tagessätze feststellen.
  • Umrechnung und bereits verbuchte Zahlungen kontrollieren.
  • Ratenzahlung oder freie Arbeit unverzüglich beantragen.
  • Jede Zahlung und Bewilligung schriftlich nachweisen.

Nicht bis zur Ladung untätig bleiben

Die heutige Umrechnung darf nicht mit älteren Fällen verwechselt werden: Für vor dem 1. Februar 2024 rechtskräftig verhängte Geldstrafen gelten Übergangsregeln. Der Rechtskraftzeitpunkt ist deshalb mitzuprüfen.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 15. August 2026. Berechnung, Übergangsrecht und verbleibende Abwendungsmöglichkeiten hängen von Urteil und Vollstreckungsstand ab.

Häufige Folgefragen

Wie viele Hafttage sind 60 Tagessätze?

Nach heutigem § 43 StGB grundsätzlich 30 Tage; Übergangsrecht für vor dem 1. Februar 2024 rechtskräftige Geldstrafen ist gesondert zu prüfen.

Kann ich nach der Ladung noch zahlen?

Ja. Soweit die Geldstrafe entrichtet oder beigetrieben wird, wird die Ersatzfreiheitsstrafe nicht vollstreckt.

Muss ich auf freie Arbeit hingewiesen werden?

§ 459e Absatz 2 verlangt vor der Anordnung einen Hinweis auf Zahlungserleichterungen und die landesrechtliche Möglichkeit freier Arbeit.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 459e StPO - Vollstreckung der ErsatzfreiheitsstrafeAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 43 StGB - UmrechnungAmtliche Quelle ↗
  3. 03§ 459a StPO - ZahlungserleichterungenAmtliche Quelle ↗
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