Ein Fahrverbot nach § 44 StGB untersagt für einen bis sechs Monate das Führen von Kraftfahrzeugen, ohne die Fahrerlaubnis selbst zu entziehen. Es kann bei Straftaten neben Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden und bei Verkehrsbezug besondere Bedeutung haben. Dauer, Beginn, Führerscheinabgabe und berufliche Folgen müssen vom endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis rechtlich bestehen.
- Die gesetzliche Dauer beträgt einen bis sechs Monate.
- Beginn und Führerscheinverwahrung richten sich nach Rechtskraft und gesetzlichen Vollstreckungsregeln.
- Fahren trotz wirksamen Verbots kann einen neuen Straftatvorwurf auslösen.
Fahrverbot als Nebenstrafe
§ 44 StGB erlaubt dem Gericht, neben einer Freiheits- oder Geldstrafe für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zu verbieten. Ist die Straftat beim oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung von Kraftfahrerpflichten begangen worden, kommt dem Fahrverbot eine besondere Warn- und Sanktionsfunktion zu.
Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft in amtliche Verwahrung gelangt oder das Verbot in einem ausländischen Führerschein vermerkt wird, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft. Die Verbotsfrist wird ab diesem gesetzlichen Wirksamkeitszeitpunkt berechnet; amtliche Verwahrzeiten sind nach § 44 Absatz 5 StGB anzurechnen.
Beginn, Führerscheinabgabe und Planung
Sichern Sie Urteil und Rechtskraftdatum. Klären Sie, welche Führerscheine abzugeben sind, wann amtliche Verwahrung oder Vermerk eintreten und ob bereits Verwahrzeiten anzurechnen sind. Planen Sie Arbeitsweg, Betreuungspflichten und betriebliche Abläufe frühzeitig.
Berufliche Härten können für die gerichtliche Rechtsfolgenentscheidung bedeutsam sein, führen aber nicht automatisch zum Wegfall. Legen Sie konkrete Einsatzpläne, Arbeitgeberbescheinigungen und fehlende Alternativen nachvollziehbar vor, ohne die strafrechtliche Einlassung unkoordiniert vorwegzunehmen.
- Rechtskraft und genaue Verbotsdauer feststellen.
- Führerscheinabgabe und mögliche Anrechnung klären.
- Berufliche und familiäre Mobilität konkret planen.
- Bis zum sicheren Fristende kein Kraftfahrzeug führen.
Abgrenzung zur Entziehung und Risiken eines Verstoßes
Wer während eines wirksamen Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, riskiert einen neuen Vorwurf nach § 21 StVG. Ein ausländischer oder zusätzlicher Führerschein beseitigt das Verbot nicht. Fahrverbot und Entziehung dürfen zudem nicht aufgrund ihrer ähnlichen Alltagssprache verwechselt werden.
Dieser Beitrag informiert zum Rechtsstand 3. September 2026. Dauer, Beginn, Anrechnung und berufliche Auswirkungen hängen von Urteil, Vorbelastungen und Fahrerlaubnisdokumenten ab.
Häufige Folgefragen
Ist meine Fahrerlaubnis nach dem Fahrverbot weg?
Nein. Beim Fahrverbot bleibt sie grundsätzlich bestehen; nur das Führen von Kraftfahrzeugen ist für die Verbotsdauer untersagt.
Wie lange kann das Fahrverbot dauern?
§ 44 StGB sieht einen Zeitraum von einem Monat bis zu sechs Monaten vor.
Darf ich währenddessen im Ausland fahren?
Das strafrechtliche Verbot ist nicht allein an den Besitz des deutschen Dokuments gebunden. Die räumliche und persönliche Wirkung muss konkret geprüft werden; eigenmächtiges Fahren ist hochriskant.
Amtliche Quellen
Fahrerlaubnisentziehung, Sperrfrist und Fahrverbot
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