Die Sperre beträgt grundsätzlich sechs Monate bis fünf Jahre. Sie richtet sich nicht schematisch nach der Strafhöhe, sondern danach, wie lange die festgestellte Ungeeignetheit voraussichtlich andauert. Eine Sperre für immer ist nur zulässig, wenn selbst fünf Jahre zur Gefahrenabwehr voraussichtlich nicht ausreichen.
Das Wichtigste in Kürze
- § 69a Absatz 1 StGB verpflichtet das Gericht zusammen mit der Entziehung zur Sperranordnung. Bei einer Sperre in den letzten drei Jahren erhöht Absatz 3 das Mindestmaß grundsätzlich auf ein Jahr.
- Urteil und Registerauszug werden auf frühere Sperren geprüft. Für die Prognose werden ernsthafte Verhaltensänderungen, Therapie, Abstinenz oder Schulung mit belastbaren Zeitnachweisen aufbereitet.
- Nach Ablauf der Sperre lebt die entzogene Fahrerlaubnis nicht wieder auf. Ohne Neuerteilung bleibt Fahren strafbar.
- Die Wirkung von Maßnahme, Dokument und Frist muss jeweils getrennt geprüft werden.
Rechtlicher Rahmen
§ 69a Absatz 1 StGB verpflichtet das Gericht zusammen mit der Entziehung zur Sperranordnung. Bei einer Sperre in den letzten drei Jahren erhöht Absatz 3 das Mindestmaß grundsätzlich auf ein Jahr.
Die Dauer braucht eine eigenständige Prognose. Tatart, Vorbelastungen, Eignungsmangel und nachgewiesene Entwicklung sind wichtiger als eine mechanische Anknüpfung an die Hauptstrafe.
Praktische Bedeutung für Beschuldigte
Urteil und Registerauszug werden auf frühere Sperren geprüft. Für die Prognose werden ernsthafte Verhaltensänderungen, Therapie, Abstinenz oder Schulung mit belastbaren Zeitnachweisen aufbereitet.
Parallel ist zu klären, welche verwaltungsrechtlichen Anforderungen für eine Neuerteilung später zu erwarten sind.
- Mindestmaß und Vor-Sperren prüfen.
- Prognosetatsachen geordnet belegen.
- Anrechnung berechnen.
- Neuerteilungsverfahren vorbereiten.
Typische Fehler, Risiken und Grenzen
Nach Ablauf der Sperre lebt die entzogene Fahrerlaubnis nicht wieder auf. Ohne Neuerteilung bleibt Fahren strafbar.
Eine extrem lange oder unbefristete Sperre verlangt besonders tragfähige Feststellungen zur fortbestehenden Gefahr.
Häufige Folgefragen
Was sollte zuerst geprüft werden?
Mindestmaß und Vor-Sperren prüfen.
Darf ich bis zur Klärung weiterfahren?
Nur wenn die Fahrberechtigung zweifelsfrei fortbesteht. Ein wirksames Fahrverbot oder eine vorläufige beziehungsweise endgültige Entziehung ist bis zu ihrem Ende oder ihrer Aufhebung zu beachten.
Ersetzt diese Seite individuelle Rechtsberatung?
Nein. Urteil, Beschluss, Tatvorwurf, Fahrerlaubnisstatus und Fristen müssen im Einzelfall anhand der Akte geprüft werden.
Amtliche Quellen
Fahrerlaubnisentziehung, Sperrfrist und Fahrverbot
Wann darf ich nicht mehr fahren – und wie lässt sich die Maßnahme prüfen?
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