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Ablauf des Strafverfahrens

Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal wegen Ungebühr

Wann das Gericht einen Angeklagten nach § 231b StPO zeitweise ausschließen darf und wie sein rechtliches Gehör gesichert wird.

Kurzantwort

Ein Angeklagter darf wegen ordnungswidrigen Verhaltens entfernt werden, wenn zu befürchten ist, dass seine Anwesenheit den Ablauf schwerwiegend beeinträchtigt. Der Ausschluss muss verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sein. Nach Rückkehr ist der wesentliche Inhalt der Verhandlung in seiner Abwesenheit mitzuteilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 231b verbindet die sitzungspolizeiliche Ordnung mit einer eng begrenzten Ausnahme von der Anwesenheit. Nicht jede Kritik, Zwischenfrage oder emotionale Reaktion rechtfertigt Entfernung.
  • Wortlaut von Ermahnung, Verhalten, Beschluss und Dauer wird protokolliert. Die Verteidigung bietet mildere Maßnahmen wie Unterbrechung oder klare Verhaltensauflage an.
  • Weitere Störungen können die Abwesenheit verlängern und Verteidigung erschweren. Zugleich darf ein sachlicher Konflikt nicht in einen dauerhaften Ausschluss umgedeutet werden.
  • Fristen, Anträge und gerichtliche Entscheidungen sollten beweissicher dokumentiert werden.

Rechtlicher Rahmen

§ 231b verbindet die sitzungspolizeiliche Ordnung mit einer eng begrenzten Ausnahme von der Anwesenheit. Nicht jede Kritik, Zwischenfrage oder emotionale Reaktion rechtfertigt Entfernung.

Das Gericht muss konkrete Störung, mildere Mittel und Dauer würdigen. Die Unterrichtung nach der Rückkehr ist Teil wirksamen rechtlichen Gehörs.

Praktische Bedeutung für Beschuldigte

Wortlaut von Ermahnung, Verhalten, Beschluss und Dauer wird protokolliert. Die Verteidigung bietet mildere Maßnahmen wie Unterbrechung oder klare Verhaltensauflage an.

Nach Rückkehr wird vollständige Unterrichtung verlangt und geprüft, ob Beweiserhebungen wiederholt oder Fragen nachgeholt werden müssen.

  • Ermahnung und Beschluss dokumentieren.
  • Mildere Mittel beantragen.
  • Dauer kontrollieren.
  • Unterrichtung und Nachholrechte sichern.

Typische Fehler, Risiken und Grenzen

Weitere Störungen können die Abwesenheit verlängern und Verteidigung erschweren. Zugleich darf ein sachlicher Konflikt nicht in einen dauerhaften Ausschluss umgedeutet werden.

Protokollierung ist für spätere Kontrolle zentral.

Häufige Folgefragen

Was sollte zuerst geprüft werden?

Ermahnung und Beschluss dokumentieren.

Kann ich selbst auf eine gerichtliche Entscheidung verzichten?

Nein, soweit das Gesetz eine gerichtliche Entscheidung oder ausdrückliche Entbindung verlangt, ersetzt eine private Annahme oder Absprache diese nicht.

Ist das eine individuelle Rechtsberatung?

Nein. Die Seite vermittelt allgemeine Informationen; Akte, Ladung, Protokoll und Verfahrensstand müssen im Einzelfall anwaltlich geprüft werden.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 231b StPO – Entfernung wegen ordnungswidrigen BenehmensAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 176 GVG – SitzungspolizeiAmtliche Quelle ↗
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