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Wahrunterstellung: Was bedeutet die Ablehnung eines Beweisantrags?

Entlastende erhebliche Tatsachen als wahr behandelt, Reichweite der Zusage und Bindung der Beweiswürdigung.

Kurzantwort

Das Gericht kann auf die Beweiserhebung verzichten, wenn es eine erhebliche, zur Entlastung behauptete Tatsache so behandelt, als wäre sie wahr. Die Zusage bezieht sich auf die Tatsache selbst, nicht nur auf die erwartete Aussage. Feststellungen und Beweiswürdigung dürfen ihr später nicht widersprechen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur entlastende erhebliche Behauptungen kommen in Betracht.
  • Die Tatsache wird ohne Abschläge als wahr behandelt.
  • Beweisziel und zulässige Schlussfolgerungen bleiben richterlich zu würdigen.
  • Abweichungen im Urteil müssen revisionsrechtlich geprüft werden.

§ 244 erlaubt Beweisverzicht gegen verbindliche Wahrbehandlung

§ 244 Absatz 3 Satz 3 Nummer 6 StPO erlaubt die Ablehnung, wenn eine erhebliche Behauptung zugunsten des Angeklagten so behandelt werden kann, als sei sie wahr. Das Gericht erspart die Beweiserhebung, übernimmt aber die konkrete Tatsachenbehauptung in die weitere Beurteilung.

Die Bindung erfasst die volle Tatsachenbehauptung. Das Gericht bleibt frei, welche rechtlichen und tatsächlichen Schlüsse es daraus im Gesamtbeweis zieht, darf die Zusage aber nicht relativieren oder in den Urteilsgründen faktisch das Gegenteil annehmen.

Wortlaut und logische Folgen der Zusage genau festhalten

Antrag und Beschluss werden auf identischen Tatsachenwortlaut geprüft. Die Verteidigung hält fest, welche günstigen Schlüsse sie aus der als wahr behandelten Tatsache zieht und wie diese mit anderen Beweisen zusammenwirkt.

Im Urteil wird kontrolliert, ob die Tatsache vollständig berücksichtigt oder durch Wendungen wie „selbst wenn“ entwertet wurde. Bei drohendem Missverständnis kann noch in der Hauptverhandlung um Klarstellung gebeten werden.

  • Tatsachenwortlaut exakt vergleichen.
  • Günstige Schlussfolgerungen erläutern.
  • Relativierungen sofort beanstanden.
  • Urteilsgründe auf Widerspruch prüfen.

Wahrunterstellung ist keine bloße Höflichkeitsformel

Wahrunterstellung ersetzt nicht automatisch das gewünschte Beweisziel. Das Gericht kann die Tatsache anerkennen und dennoch aufgrund anderer Umstände zu einer belastenden Gesamtwürdigung gelangen.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 26. August 2026. Reichweite und Bindungswirkung hängen vom exakten Wortlaut von Antrag und Beschluss ab.

Häufige Folgefragen

Gilt dann auch der Zeuge als glaubwürdig?

Nicht notwendig. Das Gericht behandelt die konkrete Tatsache als wahr; eine allgemeine Aussage über die Glaubwürdigkeit der Person folgt daraus nicht automatisch.

Kann eine belastende Tatsache wahrunterstellt werden?

Der gesetzliche Ablehnungsgrund betrifft erhebliche Behauptungen, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden sollen.

Darf das Gericht die Zusage später ändern?

Eine Änderung verlangt eine transparente verfahrensgerechte Reaktion und Gelegenheit zur Verteidigung; das Urteil darf nicht schlicht widersprechen.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 244 StPO – WahrunterstellungAmtliche Quelle ↗
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