Das Gericht darf einen Beweisantrag ablehnen, wenn die behauptete Tatsache selbst im Fall ihres Nachweises die Entscheidung nicht beeinflussen könnte. Bei tatsächlicher Bedeutungslosigkeit muss es die Behauptung gedanklich in das bisherige Beweisergebnis einstellen und konkret erklären, warum daraus kein entscheidungsrelevanter Schluss folgt.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Prüfung wird die Beweistatsache als bewiesen unterstellt.
- Rechtliche und tatsächliche Bedeutungslosigkeit sind zu trennen.
- Beweiswert des benannten Mittels darf nicht vorschnell vorweggenommen werden.
- Urteil und Ablehnungsbeschluss dürfen sich nicht widersprechen.
Bedeutungslosigkeit betrifft den Einfluss auf die Entscheidung
§ 244 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 StPO erlaubt die Ablehnung, wenn die Beweistatsache für die Entscheidung ohne Bedeutung ist. Rechtliche Bedeutungslosigkeit liegt vor, wenn die Tatsache nach dem anzuwendenden Recht keinen Unterschied macht. Tatsächliche Bedeutungslosigkeit setzt eine nachvollziehbare Würdigung im bisherigen Beweisgefüge voraus.
Das Gericht muss die behauptete Tatsache so behandeln, als sei sie bewiesen, und darlegen, weshalb sie seine Schlussfolgerungen dennoch nicht beeinflusst. Es darf nicht stattdessen unterstellen, der Zeuge werde die Behauptung ohnehin nicht bestätigen oder sei unglaubwürdig.
Gedankliche Wahrunterstellung und Schlussfolgerung kontrollieren
Die Verteidigung prüft, ob der Beschluss die Tatsachenbehauptung vollständig erfasst und alle daraus günstigerweise folgenden Schlüsse behandelt. Besonders wichtig sind Wechselwirkungen mit Indizien, Glaubhaftigkeit und alternativen Geschehensabläufen.
Widerspricht die Begründung dem späteren Urteil oder nutzt das Urteil die angeblich bedeutungslose Tatsache doch belastend, wird dies genau dokumentiert. Gegebenenfalls wird der Antrag präzisiert, um die übersehene Bedeutung offenzulegen.
- Beweistatsache vollständig unterstellen.
- Entlastende Schlusskette darstellen.
- Unzulässige Beweisantizipation markieren.
- Widerspruch zum Urteil sichern.
Eine unbequeme Entlastungstatsache ist nicht deshalb bedeutungslos
Ein Antrag darf nicht allein deshalb als bedeutungslos gelten, weil das bisherige Beweisergebnis gegen ihn spricht. Zulässig ist jedoch eine konkrete Gesamtwürdigung unter gedanklicher Annahme der Beweistatsache.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 26. August 2026. Bedeutungslosigkeit ist ein häufiger und revisionsrechtlich anspruchsvoller Ablehnungsgrund.
Häufige Folgefragen
Darf das Gericht den Zeugen für unglaubwürdig halten?
Nicht als Ersatz für die Prüfung der Bedeutungslosigkeit. Es muss zunächst die behauptete Tatsache als bewiesen behandeln.
Kann eine Tatsache nur für die Strafhöhe bedeutsam sein?
Ja. § 244 erfasst ausdrücklich auch die Rechtsfolgenfrage.
Was ist rechtliche Bedeutungslosigkeit?
Selbst bei Wahrheit der Behauptung würde sie nach den maßgeblichen Rechtsnormen keinen Einfluss auf Schuld oder Rechtsfolge haben.
Amtliche Quellen
Beweisanträge in der Hauptverhandlung
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