Der Beschuldigte kann im ersten Rechtszug bis zum Ende seines letzten Wortes Widerklage erheben, wenn der Privatkläger ihn ebenfalls durch ein privatklagefähiges und zusammenhängendes Delikt verletzt hat. Klage und Widerklage werden gemeinsam entschieden; die Rücknahme der ursprünglichen Klage beendet die Widerklage nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gegentat muss privatklagefähig sein.
- Zwischen Klage- und Widerklagetat muss Zusammenhang bestehen.
- Die Widerklage ist bis zum Ende des letzten Wortes im ersten Rechtszug möglich.
- Rücknahme der Hauptklage lässt die Widerklage bestehen.
Gegenangriff innerhalb desselben Privatklageverfahrens
§ 388 Absatz 1 StPO erlaubt Widerklage, wenn der Beschuldigte vom Privatkläger ebenfalls durch eine im Privatklageweg verfolgbare und mit der Ausgangstat zusammenhängende Straftat verletzt wurde. Die Erklärung ist bis zur Beendigung des letzten Wortes im ersten Rechtszug möglich.
Ist nicht der Verletzte selbst Privatkläger, kann sich die Widerklage nach Absatz 2 gegen den Verletzten richten; dann sind Zustellung und Ladung sicherzustellen. Über beide Klagen wird gleichzeitig entschieden. Nach Absatz 4 bleibt das Widerklageverfahren trotz Rücknahme der ursprünglichen Klage bestehen.
Eigenen Tatvorwurf ebenso streng prüfen wie die Verteidigung
Vor Erhebung werden Privatklagefähigkeit, eigener Strafantrag, Sühneversuch, Tatbeschreibung, Beweismittel und Fristen vollständig geprüft. Eine bloße Gegenbehauptung oder Verärgerung über die Klage genügt nicht.
Strategisch ist zu bewerten, ob die Widerklage die Beweisaufnahme sachgerecht bündelt oder unnötig erweitert. Sie kann zusätzliche Kosten, Zeugen und eigene Aussagefragen auslösen und sollte mit der Verteidigung gegen die Ausgangsklage abgestimmt sein.
- Gegentat und Zusammenhang konkret beschreiben.
- Strafantrag und Sühneversuch prüfen.
- Beweise unabhängig sichern.
- Kosten und Einlassungsrisiken abwägen.
Widerklage ist kein taktisches Druckmittel ohne Beweisbasis
Eine unbegründete Widerklage kann die eigene Glaubwürdigkeit beeinträchtigen und Kosten auslösen. Zudem kann die Darstellung der Gegentat Angaben enthalten, die für den Ausgangsvorwurf nachteilig sind.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 20. August 2026. Zulässigkeit und Sinn hängen von Zusammenhang, Strafantrag, Sühneversuch, Beweisen und der gesamten wechselseitigen Auseinandersetzung ab.
Häufige Folgefragen
Kann jede Gegenbeleidigung per Widerklage verfolgt werden?
Nur wenn sie privatklagefähig ist, der erforderliche Zusammenhang besteht und weitere Voraussetzungen wie Strafantrag und gegebenenfalls Sühneversuch erfüllt sind.
Was geschieht, wenn der Privatkläger seine Klage zurücknimmt?
Die Widerklage bleibt nach § 388 Absatz 4 davon unberührt.
Muss ich bis zur Hauptverhandlung warten?
Nein. Die Widerklage kann im ersten Rechtszug erhoben werden; spätestens endet die Möglichkeit mit dem Ende des letzten Wortes.
Amtliche Quellen
Nebenklage, Adhäsion und Privatklage aus Sicht des Beschuldigten
Wie reagiere ich auf Nebenklage, einen Adhäsionsantrag oder eine Privatklage?
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