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Ablauf des Strafverfahrens

Hauptverhandlung nach Einspruch gegen den Strafbefehl: Was passiert?

Ablauf, Prüfungsumfang und Vorbereitung der Hauptverhandlung nach einem zulässigen Einspruch gegen den Strafbefehl.

Kurzantwort

Nach zulässigem Einspruch setzt das Gericht grundsätzlich einen Hauptverhandlungstermin an. Der Strafbefehl ersetzt dabei die Anklageschrift. Das Gericht erhebt Beweise und entscheidet durch Urteil; soweit Einspruch eingelegt ist, ist es an den bisherigen Ausspruch nicht gebunden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein zulässiger Einspruch führt grundsätzlich zur Hauptverhandlung.
  • Der Strafbefehl bildet die Verfahrensgrundlage.
  • Beweise werden nach den Regeln der Hauptverhandlung erhoben.
  • Der Prüfungsumfang hängt von einer wirksamen Einspruchsbeschränkung ab.

Vom schriftlichen Strafbefehl zur mündlichen Verhandlung

§ 411 Absatz 1 StPO bestimmt, dass nach einem zulässigen Einspruch Termin zur Hauptverhandlung anberaumt wird. Für das weitere Verfahren gelten die allgemeinen Regeln; § 420 StPO erleichtert in bestimmten Grenzen die Beweisaufnahme. Der Strafbefehl übernimmt die Funktion der Anklageschrift.

Nach § 411 Absatz 4 ist das Gericht bei der Urteilsfällung nicht an den Ausspruch im Strafbefehl gebunden, soweit der Einspruch reicht. Bei einem wirksam beschränkten Einspruch bleiben die nicht angegriffenen Teile rechtskräftig und bilden den Rahmen der Verhandlung.

Beweis- und Verteidigungsplan vorbereiten

Die Vorbereitung beginnt mit Akteneinsicht. Zu prüfen sind Tatvorwurf, Beweismittel, Einlassungsstrategie, Zeugen, Urkunden, mögliche Beweisanträge und sämtliche Nebenfolgen. Eine Aussage sollte nicht allein deshalb erfolgen, weil nun ein Gerichtstermin angesetzt ist.

Klären Sie, ob persönliches Erscheinen angeordnet ist oder eine Vertretung mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht rechtlich und taktisch in Betracht kommt. Ladung, Fristen und Entschuldigungsgründe müssen separat beachtet werden.

  • Vollständige Akteneinsicht veranlassen.
  • Einspruchsumfang und mögliche Teilrechtskraft klären.
  • Einlassung und Beweisanträge vorbereiten.
  • Ladung, Anwesenheit und Vertretung rechtzeitig prüfen.

Termin ist keine bloße Nachverhandlung über die alte Akte

Der Einspruch beseitigt den Strafbefehl nicht sofort; er verhindert zunächst dessen Rechtskraft im angegriffenen Umfang. Ein unvorbereiteter Termin kann zu einer ungünstigeren Entscheidung führen. Ausbleiben kann die Verwerfung des Einspruchs auslösen.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 16. August 2026. Der konkrete Ablauf hängt von Einspruchsumfang, Beweislage, Ladung und zulässiger Vertretung ab.

Häufige Folgefragen

Wird der Strafbefehl einfach bestätigt?

Nein. Das Gericht entscheidet nach der Hauptverhandlung durch Urteil und ist im Einspruchsumfang nicht an den Strafbefehl gebunden.

Muss ich aussagen?

Nein. Das Schweigerecht besteht fort.

Kann das Verfahren ohne Termin enden?

Bei Beschränkung auf die Tagessatzhöhe ist mit den gesetzlichen Zustimmungen eine Beschlussentscheidung möglich; außerdem kommen Rücknahme oder andere Erledigungen in Betracht.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 411 StPO - Termin und UrteilsbindungAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 420 StPO - Vereinfachte BeweisaufnahmeAmtliche Quelle ↗
  3. 03§ 243 StPO - Gang der HauptverhandlungAmtliche Quelle ↗
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