Ja, aber die Berechnung folgt mehreren Regeln. Eine wegen derselben Tat wirksame vorläufige Entziehung kann das Mindestmaß verkürzen; drei Monate bleiben grundsätzlich Untergrenze. Nach dem maßgeblichen Urteil verstrichene Zeiten werden nach § 69a Absatz 5 auf die Sperre eingerechnet. Führerscheinverwahrung kann gleichstehen.
Das Wichtigste in Kürze
- § 69a Absatz 4 StGB betrifft das Mindestmaß bei vorangegangener vorläufiger Entziehung. Absatz 5 bestimmt Sperrbeginn und Anrechnung nach der letzten tatrichterlichen Prüfung der maßgeblichen Tatsachen.
- Alle Zeitpunkte werden tabellarisch festgehalten: Sicherstellung, richterlicher Beschluss, Urteil, Rechtskraft, Berufungs- oder Revisionsentscheidung und Rückgaben. Nur so lassen sich Mindestmaß und tatsächliches Sperrende verlässlich bestimmen.
- Die Anrechnung führt nicht automatisch zur sofortigen Neuerteilung. Auch nach Ablauf der Sperre ist eine behördliche Fahrerlaubnis erforderlich.
- Die Wirkung von Maßnahme, Dokument und Frist muss jeweils getrennt geprüft werden.
Rechtlicher Rahmen
§ 69a Absatz 4 StGB betrifft das Mindestmaß bei vorangegangener vorläufiger Entziehung. Absatz 5 bestimmt Sperrbeginn und Anrechnung nach der letzten tatrichterlichen Prüfung der maßgeblichen Tatsachen.
Absatz 6 stellt Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins der vorläufigen Entziehung für diese Berechnung gleich.
Praktische Bedeutung für Beschuldigte
Alle Zeitpunkte werden tabellarisch festgehalten: Sicherstellung, richterlicher Beschluss, Urteil, Rechtskraft, Berufungs- oder Revisionsentscheidung und Rückgaben. Nur so lassen sich Mindestmaß und tatsächliches Sperrende verlässlich bestimmen.
Bei mehreren Taten oder Verfahren ist zu prüfen, ob die Maßnahme gerade wegen der abgeurteilten Tat angeordnet war.
- Alle Wirksamkeitsdaten sammeln.
- Tatidentität prüfen.
- Mindestmaß und Anrechnung trennen.
- Sperrende schriftlich berechnen.
Typische Fehler, Risiken und Grenzen
Die Anrechnung führt nicht automatisch zur sofortigen Neuerteilung. Auch nach Ablauf der Sperre ist eine behördliche Fahrerlaubnis erforderlich.
Ein bloß freiwillig nicht genutztes Fahrzeug ist keine gesetzliche Anrechnungszeit.
Häufige Folgefragen
Was sollte zuerst geprüft werden?
Alle Wirksamkeitsdaten sammeln.
Darf ich bis zur Klärung weiterfahren?
Nur wenn die Fahrberechtigung zweifelsfrei fortbesteht. Ein wirksames Fahrverbot oder eine vorläufige beziehungsweise endgültige Entziehung ist bis zu ihrem Ende oder ihrer Aufhebung zu beachten.
Ersetzt diese Seite individuelle Rechtsberatung?
Nein. Urteil, Beschluss, Tatvorwurf, Fahrerlaubnisstatus und Fristen müssen im Einzelfall anhand der Akte geprüft werden.
Amtliche Quellen
Fahrerlaubnisentziehung, Sperrfrist und Fahrverbot
Wann darf ich nicht mehr fahren – und wie lässt sich die Maßnahme prüfen?
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